Halten wir mal fest: als die Sauerland-Gruppe festgenommen wurde, gab es noch keine Vorratsdatenspeicherung. Die Terroristen als hochprofessionell zu bezeichnen (wie Wolfgang Bosbach gestern bei Markus Lanz) halte ich auch für gewagt. Wer so naiv ist zu glauben, man habe trotz zeitweise entdeckter Überwachung die Ermittler "abschütteln" können, auf den trifft diese Beschreibung wohl kaum zu.
Insbesondere das obige Beispiel mit der Telefonzelle ist völlig ungeeignet, die Vorratsdatenspeicherung zu fordern. Denn identifiziert man einen Terrorverdächtigen, könnte man aus den Daten allerhöchstens feststellen, dass er in den letzten 6 Monaten auffallend häufig aus Telefonzellen angerufen wurde. Mit ein wenig Glück – bzw. Dummheit auf Seiten der Terroristen, wäre es möglich, eine Bevorzugung bestimmter Orte oder Regionen zu erkennen. Was in einem Ort mit nur 2 Telefonzellen sicherlich praktisch wäre, in jeder Großstadt aber – wenn überhaupt – nur einen kleinen Schritt weiterhilft.
Es handelt sich um die gängige Leier. Um den Menschen die Vorratsdatenspeicherung „schmackhaft“ zu machen, wird dramatisiert, verdreht, über alle Maßen zugespitzt.
Liest man allein die Stellungnahmen von Polizeiverbänden und BKA nach dem Urteil, ist man froh das brutale Zeitalter vor Geburt des Heilands der Vorratsdatenspeicherung unbeschadet überlebt zu haben, schließlich muss ungezügeltes Verbrechen die Straßen regiert haben:
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) reagierte noch schärfer. Dies sei "ein guter Tag für alle Kriminellen", sagte Vizeverbandschef Wilfried Albishausen dem "Westfalen-Blatt". (Link)
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, hatte zuvor entsprechende Vermutungen geäußert. "Wenn kein Gesetz auf den Weg gebracht wird, das die Voraussetzungen des Verfassungsgerichts erfüllt, dann können ganz bestimmte Dinge einfach nicht mehr aufgeklärt werden", sagte er im Hessischen Rundfunk. (Link)
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte, erneut habe eine schlampige Gesetzesformulierung dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument "aus der Hand geschlagen wurde", sagte GdP-Chef Konrad Freiberg. (Link)
Ein notwendiges Ermittlungsinstrument? Wohl einer ein bequemes Ermittlungsinstrument.
Wenn ich die Stellungnahmen aus dem Verfahren noch richtig im Kopf habe, konnte - oder wollte - die Bundesregierung aber nicht belegen, bei wie vielen Verfahren die Vorratsdatenspeicherung die Grundlage für einen Ermittlungserfolg gelegt hat.
Natürlich muss es für die Ermittler frustrierend sein, wenn sie ein neues Mittel in die Hand bekommen, welches ihnen 2 Jahre später wieder genommen wird. Trotzdem sollte aber insbesondere auch Polizeiverbände daran interessiert sein, den Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren.
In der Presse erscheinen sie - genauso wie die meisten "Sicherheitspolitiker" aber nur als alles verschlingender Moloch mit unstillbarerer Gier, für den es nur ein "mehr" geben kann und keine Argumente zählen.
Im übrigen wurde mir beim Lesen des Verfassungsgerichts-Urteils klar, warum Buchhandel und Musikindustrie im Verfahren um die Vorratsdatenspeicherung Stellungnahmen abgegeben haben. Hatte ich zum damaligen Zeitpunkt noch amüsiert den Kopf geschüttelt, so darf die "Abmahnindustrie" wohl als wirklicher Gewinner des Verfahrens angesehen werden. Während die Gegner der Vorratsdatenspeicherung nur Einschränkungen erreichen konnten, wurde gleichzeitig festgelegt, dass eine 6-monatige Speicherfrist für IP-Adressen - selbst zur Verfolgung von (ausdrücklich benannten) Ordnungswidrigkeiten mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Wenn ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kommt, wird der Lobbydruck auf die Politiker der Koalition ungeheuerlich sein. Man muss kein Prophet sein um vorherzusagen, dass künftig eine 6-monatige Speicherfrist für IP-Adressen zum Zweck der Verfolgung von illegalen Downloads ausdrücklich vorgesehen sein wird. Diesbezüglich ist mittlerweile auch die Freude bei vielen Gegnern der Vorratsdatenspeicherung einer kühlen Ernüchterung gewichen.
So oder so, die Vorratsdatenspeicherung wird uns in den nächsten Monaten sicher weiter begleiten. Eine Abschaffung ist wohl nur über den Weg der EU zu erreichen, dies ist auch der Weg, den der AK Vorratsdatenspeicherung nun gehen will.




Kommentare