Am 6. Mai diskutiert der Bundestag zum ersten Mal über den Entwurf zu den Kinderporno-Internetsperren. Höchste Zeit, kritische Fragen an die Abgeordneten zu stellen. Diese Fragen sollen dann natürlich mehrere Zwecke erfüllen: sie sollen merken, dass das Thema in der Bevölkerung Aufmerksamkeit erweckt, sie sollen Fakten bekannt machen und natürlich erreichen, dass sich die (Koalitions-) Abgeordneten tatsächlich mit dem Thema beschäftigen und eine Antwort verfassen.
Es ist natürlich jedem überlassen, die Fragen umzuformulieren. So wie sie formuliert sind, richten Sie sich eher an die Abgeordneten der Koalition, sie lassen sich aber meist auch direkt oder mit geringer Umformulierung auch an Abgeordnete der Opposition verwenden.
Was jetzt noch fehlt: schickt euren Wahlkreisabgeordneten und den Fachpolitikern einzelne oder alle Fragen. Wenn die Fragen nur hier oder in Blogs zu finden sind, nutzt es kaum etwas!
Weitere mögliche Fragen findet man im Wiki des AK Zensur, wem mehr Fragen einfallen, nur her damit.
Anmerkung: Ich habe bewusst den Begriff Zensur nicht verwendet, sondern von einer Gefahr der Ausweitung auf andere Inhalte und mangelnder rechtsstaatlicher Kontrolle gesprochen. Zu den Gründen siehe hier und die Antwort von Hans-Peter Uhl auf eine Frage auf abgeordnetenwatch.de.
Frage 1: Die Bundesregierung will mit dem Kinderpornographie-BekämpfungsGesetz einen "kommerziellen Massenmarkt" für Kinderpornographie im Internet bekämpfen. Wie stehen Sie zu Aussagen von Juristen[1],[2],[8] und sogar dem bayerischen Landeskriminalamt[3] sowie dem LKA Niedersachsen[9], dass ein kommerzieller Massenmarkt nicht existent ist und Kinderpornographie meist unentgeltlich und in geschlossenen Benutzergruppen getauscht wird?
Frage 2: Wie stehen Sie dazu, dass im Kinderpornographie-BekämpfungsGesetz keine rechtsstaatliche Kontrolle der Sperrliste (z.B. durch einen Richtervorbehalt) enthalten ist und somit mit dem BKA ein Exekutivorgan allein über die Sperrung von Webseiten und Einstufung als kinderpornographische Inhalte entscheidet (siehe auch den Kommentar von Kai Biermann in der ZEIT[14])? Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass es für Betreiber irrtümlich gesperrter Seiten sehr schwer sein dürfte, gegen die Sperrung vorzugehen und selbst bei erfolgreicher Verteidigung erhebliche Nachteile entstehen können (soziales Stigma, rechtliche Konsequenzen inkl. Hausdurchsuchung, Arbeitsplatzverlust).
Frage 3: Wie stehen Sie dazu, dass unter Umständen Millionen unschuldiger Internetnutzer unter Umständen ohne ihr Wissen und Zutun die Stop-Seite aufrufen können (mit den drohenden strafrechtlichen und sozialen Konsequenzen wie Hausdurchsuchung, Arbeitsplatzverlust, soziales Stigma, usw.), da z.B. der Internetbrowser Firefox Link-Prefetching[4] betreibt, dass heißt auf einer Webseite speziell verlinkte Seiten (z.B. Google-Suchergebnisse) "auf Vorrat" aufruft, um den Seitenaufbau zu beschleunigen?
Frage 4: Wieso wird die Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet nicht in ein eigenes Gesetz gefasst, sondern im Telemediengesetz untergebracht? (siehe auch Frage 5)
Frage 5: Wie wird sichergestellt, dass (auch in Zukunft) nur kinderpornographische Seiten gesperrt werden? Schließlich wurden bereits von mehreren Seiten Begehrlichkeiten geäußert[5],[6], auch Bundesjustizministerin Zypries warnte hiervor[7].
Frage 6: Bundesfamilienministerin von der Leyen begründet den Gesetzesvorstoß unter anderem mit den Erfahrungen in Norwegen und Schweden. Wie stehen Sie dazu, dass Experten der schwedischen Polizei die Sperrung als nicht zweckmäßig erachten[8],[9]?
Frage 7: Bundesfamilienministerin von der Leyen begründet den Gesetzesvorstoß unter anderem mit den Erfahrungen in anderen europäischen Ländern. Wie stehen Sie dazu, dass in sich auf den Sperrlisten anderer europäischer Länder offenbar auch viele Einträge deutscher Server finden[9],[10],[11] die jederzeit abgeschaltet werden könnten, wenn das BKA die entsprechenden Maßnahmen ergreifen würde?
Frage 8: Wie stehen Sie dazu, dass sich auf den Sperrlisten anderer europäischer Länder, z.B. Finnland, die auch zur Bekämpfung der Kinderpornographie eingeführt werden, auch regelmäßig nicht-kinderpornographische Inhalte (wie z.B. legale Schwulenpornos) finden[18],[9]? Wie wird sichergestellt, dass es in Deutschland nicht zu ähnlichen Fällen kommt?
Frage 9: Wie stehen Sie dazu, dass sich bei der Analyse europäischer Sperrseiten zeigt, dass der überwiegende Großteil der Server mit kinderpornographischen Inhalten sich in Europa, den USA, Osteuropa und Australien beheimatet ist[9],[10],[11],[19] somit durch rechtsstaatliche Zusammenarbeit in kürzester Zeit abgeschaltet werden könnte?
Frage 10: Bundesfamilienministerin von der Leyen spricht davon, dass die Sperren kinderpornographischer Inhalte nur von einer Minderheit der Internetnutzer umgangen werden können[12]. Wie erklären Sie sich dann Videos wie dieses, in denen demonstriert wird, wie auch ein ungeübter Nutzer die Sperren innerhalb von 27 Sekunden (!) umgehen kann[13]?
Frage 11: Wie erklären Sie sich, dass selbst Missbrauchsopfer gegen die Sperre kinderpornographischer Webseiten eintreten[15]?
Frage 12: Wie erklären Sie sich, dass das Familienministerium auf direkte Hinweise auf kinderpornographische Server in Deutschland nicht reagiert[15]?
Frage 13: Familienministerin von der Leyen möchte mit dem Kinderpornographie-BekämpfungsGesetz Opfer schützen und spricht von einem Anstieg der Täterzahlen um 111%. Wie stehen Sie dazu, dass diese Zahl durch die Aktion Himmel dramatisch verzerrt wurde, die kaum zu Verurteilungen führte[9]?
Frage 13: Familienministerin von der Leyen möchte mit dem Kinderpornographie-BekämpfungsGesetz Opfer schützen. Wie soll dies in nennenswertem Ausmaß geschehen, wenn 80% des Missbrauchs im familiären Umfeld stattfinden[17] und auch kinderpornographische Schriften meist im familiären Umfeld erstellt werden[16]?
[1] Eintrag im Lawblog: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/03/25/die-legende-von-der-kinderpornoindustrie/
[2] Eintrag auf Internet-Law.de: http://www.internet-law.de/2009/03/sperrung-von-kinderpornografie-im-netz.html
[3] Einschätzung des LKA Münchens in der Süddeutschen Zeitung: http://www.sueddeutsche.de/panorama/813/465404/text/19/
[4] Artikel zu Link-Prefetching im Firefox Wiki: http://www.firefox-browser.de/wiki/Link_Prefetching
[5] heise.de: Streit um Websperren: http://www.heise.de/newsticker/Medienrechtsforum-Streit-um-Web-Sperren--/meldung/136683
[6] heise.de: Forderung nach Ausweitung von Internetsperren: http://www.heise.de/newsticker/Medienrechtsforum-Forderungen-nach-Ausweitung-von-Internetsperren--/meldung/136764
[7] heise.de: Justizministerin Zypries warnt vor Begehrlichkeiten bei Internetsperren: http://www.heise.de/newsticker/Bundesjustizministerin-warnt-vor-Begehrlichkeiten-bei-Web-Sperren--/meldung/136709
[8] Interview im FOCUS zu Internetsperren in Schweden: http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-schwedens-polizei-aeussert-zweifel-an-wirksamkeit-von-internet-sperren-gegen-kinderpo_aid_384873.html
[9] c't: Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere http://www.heise.de/ct/Die-Argumente-fuer-Kinderporno-Sperren-laufen-ins-Leere--/artikel/135867
[10] Eintrag im Scusi-Blog: http://scusiblog.org/?p=330
[11] MOGIS: Möglichkeiten der rechtlichen Verfolgung/
[12] Golem.de zu einem Interview mit Bundesfamilienministerin von der Leyen
[13] Eintrag im Lawblog: Internetsperren umgehen in 27 Sekunden
[14] Kai Bierman in der ZEIT: Keine Allmacht für das BKA: http://www.zeit.de/online/2009/17/netzsperren-bka-gesetz
[15] Interview mit Christian Bahls von MOGIS im Tagesspiegel: http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Missbrauch-Internet-Pornografie-Kinderpornografie;art122,2774952
[16] MOGIS: Kern der Debatte: http://mogis.wordpress.com/2009/04/29/kern-der-debatte/
[17] Jens Ferner: Kinderpornographie: Gesellschaftspolitische Anmerkungen http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/kinderpornographie-gesellschaftspolitische-anmerkungen/
[18] Untersuchung der finnischen Sperrliste: http://maraz.kapsi.fi/sisalto-en.html
[19] Zusammenfassender Artikel auf netzpolitik.org: http://netzpolitik.org/2009/daten-zur-verfolgung-von-kinderpornografie-initiativen-gegen-netz-zensur/
Wird bei Bedarf noch erweitert.



ist die Frage 10 nicht etwas zu sehr in die Hände der Zensoren gespielt?
Viele Stimmen im Web sind der Meinung, dass gerade erstmal nur leicht umgehbare Zensur aufgebaut wird, um diese später durch wirksame Methoden zu ersetzen. Weil ersteres wohl billiger und leichter von den Providern gelöst werden kann.
Gruß
Falko
Ich kenne die Argumente (z.B. von fefe), mir geht es bei der Frage vor allem darum die Argumentation von Frau von der Leyen zu entlarven. Das Problem ist, dass man ja nur über Umwege das Zensurargument bringen kann, sonst gehen die Politiker ja direkt auf die Barrikaden bzw. ziehen sich mit Standardphrasen aus der Affäre (siehe Hans-Peter Uhl).
Eine mögliche Änderung wäre aber, noch folgendes an die Frage anzufügen: Denken Sie, dass eine solch leicht zu umgehende Sperre einen derartigen Grundrechtseingriff rechtfertigt?
Oder, man lässt die Frage einfach weg und nummeriert neu...
gefunden bei telepolis Twister (Bettina Winsemann) 08.04.2009:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30020/1.html
[...]
Der sogenannte Richtervorbehalt, also die Einschaltung eines Richters zur Absegnung von Anordnungen, wird gerne genutzt, um Kritiker neuer Gesetzesinitiativen zu beruhigen. Viele sehen in der Tat im Richtervorbehalt eine effektive Kontrolle und gehen davon aus, dass auf diese Weise Willkür und Missbrauch ausgeschlossen sind. Das Gegenteil ist der Fall, der Richtervorbehalt ist seit langem nur noch Fassade und Placebo.
Bereits 2002 wurde in einer Studie der Universität Bielefeld zur Thematik der Telefonüberwachung dargelegt, wie wenig der Richtervorbehalt tatsächlich vor willkürlichen Anordnungen schützt. Die Richter, so die Studie, würden weitgehend kritiklos die Argumentationen derjenigen übernehmen, die den Antrag auf eine Anordnung einreichen. Ca. 75% der Anordnungen auf Telefonüberwachung waren nicht vollständig, ca. 70% der staatsanwaltschaftlichen Anträge wiesen den gleichen Makel auf. *Weder Staatsanwälte noch Richter mochten sich die Ansicht zu eigen machen, dass der Richtervorbehalt als eine besondere Form des Grundrechtsschutzes für die Betroffenen anzusehen sei*, heißt es in der Studie
http://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Aktuelles/pdf/backes_kurzfassung_telefonueberwachung.pdf
MfG