Die beanstandete Stelle lautete vorher:
“Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren.”
Nun heißt es angeblich:
“Rechtsverletzungen werden wir effektiv unterbinden.”
Schriftlich hat die taz es zwar nicht, weiß es aber von Frau Krogmann, Palarmentarischer Geschäftsführerin der CDU. Nun möge mir doch einmal jemand von der CDU/CSU erklären, wie man sich ein "effektives Unterbinden" von Urheberrechtsverletzungen vorstellt. Schließlich impliziert diese Aussage, dass Urheberrechtsverletzung im Moment noch nicht effektiv unterbunden werden. Insbesondere bin ich auf ein funktionierendes Modell gespannt.
Ich befürchte nur: diese Erklärung, dieses Modell wird es nicht geben. Die Umformulierung ist allenfalls Schönfärberei und die taz lässt sich hier Sand in die Augen streuen. Die jetzige Formulierung lässt jederzeit zu, doch ein "Three Strikes"-Modell in Deutschland einzuführen. Ein "effektives Unterbinden" schließt eine solche Regelung ja keineswegs aus, im Gegenteil. Da ja derzeit eben nicht effektiv vorgegangen wird, ist man ja geradezu in der Pflicht, nun "endlich" eine "Three Strikes"-Regelung einzuführen. Mit der Formulierung will man gleichzeitig die Kritiker besänftigen und die mit der Musik- und Zeitungsindustrie verbandelten CDU-Mitglieder/Lobbyisten zufrieden stellen. Wenn man sich tatsächlich ausdrücklich gegen ein "Three Strikes"-Modell aussprechen wollte, könnte man dies doch einfach tun, oder?
Ich biete der CDU/CSU hier mal entgeltlos eine Formulierung an:
Wir setzen uns entschieden gegen Kappen von Internetverbindungen nach englischem oder französischem Modell ein.
Sehr schön ist übrigens dieses Zitat von Frau Krogmann weiter unten im Eintrag:
Zur Begründung sagte Krogmann: “Ich halte es für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken.”
Weiter meint sie dann, die Internetsperren gegen Kinderpornographie seien ein Spezialfall. Halten wir also fest: Kinderpornographie ist etwas Einzigartiges. Kinderpornographie ist der einzige Inhalt, bei dem eine Sperre Sinn macht. Die Begründung dafür dürfte nicht ganz einfach werden (allerdings kennen wir diese schwammige Argumentation ja bereits). Entweder, man vertritt die Ansicht, dass es "falsch und nicht machbar ist", bestimmte Inhalte zu sperren, oder eben nicht. Wer Gründe für eine Sperre von kinderpornographischen Inhalten findet, der wird sie auch bei anderen Themen finden (Rechtsextremismus und das "Lieblingsthema" Terrorismus bieten sich ja geradezu an, bevor man dann zum Urheberrecht geht).
Auch hier, warum nicht ins Wahlprogramm aufnehmen, Frau Krogmann? Es kann der CDU/CSU doch nur gut tun, sie könnte sich geradezu als "Internet-Partei" profilieren. Mal 2 Formulierungen zur Wahl:
Inhalte im Internet zu sperren halten wir für falsch und nicht zielführend. CDU/CSU setzen sich für eine Rücknahme des unwirksamen Zugangserschwerungsgesetzes ein.
Oder, vielleicht (etwas) realistischer:
Internetsperren gegen Kinderpornographie sind eine Einzelfallregelung. Die CDU/CSU spricht sich ausdrücklich gegen weitere Internetsperren aus.
P.S. Vielleicht hätte ich die Schlagzeile so wählen sollen: CDU: Sperren im Internet sind falsch und nicht machbar




