Zugrundeliegendes Bild: http://en.wikipedia.org/wiki/File:Cecilia_Malmstr%C3%B6m.jpg von Tomas Engström.
Ist schon wieder ein Jahr vorbei? Vor 11 Monaten wurde vor einem Netzsperren-Entwurf der EU-Kommission gewarnt.
Nun steht das Thema wieder auf der Tagesordnung. Die EU-Innenkommissarin Cecila „Censilia” Malmström fordert sie im Rahmen einer neuen EU-Richtlinie. Wieder sind es die gleichen Argumente, die auf falschen oder verdrehten Tatsachen beruhen. Man müsse die Seiten sperren, da man nicht an die Server im Ausland herankomme.
Interessant hierzu die Pressemeldung des eco-Verbandes zur deutschen Internet-Beschwerdestelle:
Die seit Mai 2009 fortgeschriebene Statistik der Beschwerdestelle, die eco mit zusammen mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia e. V. unter dem Portal www.internet-beschwerdestelle.de">www.internet-beschwerdestelle.de betreibt, verzeichnet für in Deutschland gehostete kinderpornografische Internetseiten eine Erfolgsquote von 100 Prozent. Die Herunternahme erfolgt in jeweils binnen Stunden oder Minuten. Im Ausland gespeicherte Angebote sind zu 50 Prozent binnen 5 Tagen, zu 93 Prozent binnen zwei Wochen und der Rest danach offline. Nach Angaben des Bundeskriminalamts* dauert es sogar lediglich eine Woche, bis in 86 Prozent aller Fälle der Zugriff auf die beanstandeten Inhalte an der ausländischen Quelle gesperrt wird.
* Am 17. März 2010 auf einer Anhörung der CDU/CSU Bundestagsfraktion in Berlin. Die Zahl bezieht sich auf den Monat Januar 2010.
(Hervorhebungen von mir)
Man muss also sperren, weil...?
Die EU-Initiative geht auch über das deutsche Zugangserschwerungsgesetz hinaus, da als Kinderpornographie nicht nur alle Aufnahmen von Kindern bis einschließlich 14 Jahren unter die Richtlinie fallen sollen, sondern auch alle Aufnahmen von unter 18jährigen.
Die Kritik, warum die EU nun plötzlich mit Netzsperren gegen Kinderpornographie vorgehen will, bisher aber das Feld von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie weitgehend außen vor gelassen hat, bringt der Kommentar des Guardian auf den Punkt:
It is disturbing to note that every international trade agreement signed by the European Union includes strict requirements on protection of intellectual property, but none contain elements to encourage the removal of child abuse websites. Louis Vuitton handbags and Cartier watches are given a higher priority in international legal co-operation than abused young people.
Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion kommt - wie zu erwarten - vollkommene Unterstützung (nebenbei wird noch die absolute Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung hervorgehoben), während die Bundesregierung ihren Widerstand ankündigt. Ob darin viel Vertrauen zu setzen ist, steht auf einem anderen Blatt.
Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich gegen den Plan aus. Können sie auch leicht, schließlich haben sie bei einer EU-Richtlinie nichts zu sagen. Hoffen wir, dass die SPD-Europa-Abgeordneten ebenso klar Stellung beziehen und im Europaparlament gegen eine solche Regelung stimmen.
Ebenfalls zu erwarten war, dass die Deutsche Kinderhilfe den Vorstoß der EU-Kommission begrüßt. Die Internetsperren spielen in der Pressemeldung aber eher eine Nebenrolle, hier scheint man vermeiden zu wollen, wieder ins Kreuzfeuer zu geraten.
Einschub: Etwas amüsant ist übrigens ein Satz im vorletzten Absatz:
Wer Hollywoodfilme oder Software aus dem Netz herunterlädt, erhält wegen des „wirtschaftlichen Schadens” drei Jahre Haft.
Diese Aussage darf getrost angezweifelt werden, wenn jeder Filesharer 3 Jahre Haft bekäme, käme der Staat mit dem Bau von Gefängnissen seit Jahren nicht mehr hinterher. Ich vermute mal, dass hier auf den Widerspruch § 106 UrhG vs. §184c StGB angespielt wird. In der oben genannten Formulierung ist der Satz aber kaum haltbar und dient nur der Stimmungsmache. Ersetzt man „erhält” durch „dem drohen”, so kann man der Deutschen Kinderhilfe aber nur Recht geben. Bei Delikten Rund um Eigentum und Urheberrecht neigt das deutsche Recht seit jeher zu recht scharfen Strafen im Vergleich zu anderen Straftaten.
Einschub Ende.
Der andere „übliche Verdächtige” (siehe hier) Innocence in Danger hat (bisher) noch keine Pressemeldung veröffentlicht.
Besondere Aufregung gab es über einen Beitrag im ZDF-Blog Kennzeichen D von Patricia Wiedemeyer, die ungeprüft die Aussagen von Censilia Malmström wiederkaut. Netzpolitik.org hat eine passende Replik hierzu verfasst.
Aber auch die Kommentare von Stefan Tomik auf FAZ.net sowie von Knut Pries auf derWesten.de freuen sich, dass „endlich” etwas unternommen wird. Hier kann man den Kommentar des Spiegelfechters sowie der taz entgegenhalten.
Die Frage ist nun, wie mit diesem Richtlinien-Entwurf umzugehen ist. Auf die Politik zu vertrauen dürfte die schlechteste Wahl sein. Ohne öffentlichen Druck wird sich die EU-Kommission durchsetzen. Eine Ansatz könnte - ähnlich wie in Deutschland - eine EU-weite Petition sein. Hierbei darf es allerdings nicht um das Motto "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gehen, sondern es sollten sich mehrere Organisationen auf europäischer Ebene zusammenschließen, um die Erfolgschancen zu erhöhen. 1 Million Unterschriften aus verschiedenen EU-Staaten für eine EU-Bürgerinitative (nach den Regelungen des Vertrags von Lissabon) wäre das „Idealziel”, welches sich aber nur mit gewaltigen Anstrengungen erreichen ließe...





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