FoeBud und AK Vorrat haben eine Massen-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA gestartet.
Bis zum 25. März kann man sich registrieren und die unterschriebene Vollmacht an den FoeBud zurücksenden. Mitmachen kann jedeR Betroffene, dessen Daten an die zentrale Speicherstelle übermittelt werden (die Benachrichtung erfolgt meist - nicht übermäßig hervorgehoben oder klein - auf der Abrechnung/dem Lohnschein), also z.B. auch geringfügig Beschäftigte.
FoeBud und AK Vorrat bitten um Spenden, um die Kosten für die Verfassungsbeschwerde zu finanzieren.
Mehr Infos gibt es beim FoeBud oder in einem Flyer des AK Vorrat.
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Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::get_event_plugins() should not be called statically in /www/htdocs/w00b3989/include/plugin_api.inc.php on line 1041
Friday, 5. March 2010
O du allmächtige Vorratsdatenspeicherung
Mein gestriger Tag begann für mich mit einem Radiobericht in WDR2 über das bevorstehende Urteil im Sauerland-Prozess. Der Reporter gab zum Besten, wie beeindruckend die Schilderung war, dass einer der Angeklagten während der Observation eine Telefonzelle betrat und es möglich war, dass Gespräch direkt abzuhören. Der Beitrag endete mit der Aussage, dass – sinngemäß – hierdurch auch klar würde, warum wir die Vorratsdatenspeicherung brauchen.
Halten wir mal fest: als die Sauerland-Gruppe festgenommen wurde, gab es noch keine Vorratsdatenspeicherung. Die Terroristen als hochprofessionell zu bezeichnen (wie Wolfgang Bosbach gestern bei Markus Lanz) halte ich auch für gewagt. Wer so naiv ist zu glauben, man habe trotz zeitweise entdeckter Überwachung die Ermittler "abschütteln" können, auf den trifft diese Beschreibung wohl kaum zu.
Insbesondere das obige Beispiel mit der Telefonzelle ist völlig ungeeignet, die Vorratsdatenspeicherung zu fordern. Denn identifiziert man einen Terrorverdächtigen, könnte man aus den Daten allerhöchstens feststellen, dass er in den letzten 6 Monaten auffallend häufig aus Telefonzellen angerufen wurde. Mit ein wenig Glück – bzw. Dummheit auf Seiten der Terroristen, wäre es möglich, eine Bevorzugung bestimmter Orte oder Regionen zu erkennen. Was in einem Ort mit nur 2 Telefonzellen sicherlich praktisch wäre, in jeder Großstadt aber – wenn überhaupt – nur einen kleinen Schritt weiterhilft.
Es handelt sich um die gängige Leier. Um den Menschen die Vorratsdatenspeicherung „schmackhaft“ zu machen, wird dramatisiert, verdreht, über alle Maßen zugespitzt.
Liest man allein die Stellungnahmen von Polizeiverbänden und BKA nach dem Urteil, ist man froh das brutale Zeitalter vor Geburt des Heilands der Vorratsdatenspeicherung unbeschadet überlebt zu haben, schließlich muss ungezügeltes Verbrechen die Straßen regiert haben:
Ein notwendiges Ermittlungsinstrument? Wohl einer ein bequemes Ermittlungsinstrument.
Wenn ich die Stellungnahmen aus dem Verfahren noch richtig im Kopf habe, konnte - oder wollte - die Bundesregierung aber nicht belegen, bei wie vielen Verfahren die Vorratsdatenspeicherung die Grundlage für einen Ermittlungserfolg gelegt hat.
Natürlich muss es für die Ermittler frustrierend sein, wenn sie ein neues Mittel in die Hand bekommen, welches ihnen 2 Jahre später wieder genommen wird. Trotzdem sollte aber insbesondere auch Polizeiverbände daran interessiert sein, den Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren.
In der Presse erscheinen sie - genauso wie die meisten "Sicherheitspolitiker" aber nur als alles verschlingender Moloch mit unstillbarerer Gier, für den es nur ein "mehr" geben kann und keine Argumente zählen.
Im übrigen wurde mir beim Lesen des Verfassungsgerichts-Urteils klar, warum Buchhandel und Musikindustrie im Verfahren um die Vorratsdatenspeicherung Stellungnahmen abgegeben haben. Hatte ich zum damaligen Zeitpunkt noch amüsiert den Kopf geschüttelt, so darf die "Abmahnindustrie" wohl als wirklicher Gewinner des Verfahrens angesehen werden. Während die Gegner der Vorratsdatenspeicherung nur Einschränkungen erreichen konnten, wurde gleichzeitig festgelegt, dass eine 6-monatige Speicherfrist für IP-Adressen - selbst zur Verfolgung von (ausdrücklich benannten) Ordnungswidrigkeiten mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Wenn ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kommt, wird der Lobbydruck auf die Politiker der Koalition ungeheuerlich sein. Man muss kein Prophet sein um vorherzusagen, dass künftig eine 6-monatige Speicherfrist für IP-Adressen zum Zweck der Verfolgung von illegalen Downloads ausdrücklich vorgesehen sein wird. Diesbezüglich ist mittlerweile auch die Freude bei vielen Gegnern der Vorratsdatenspeicherung einer kühlen Ernüchterung gewichen.
So oder so, die Vorratsdatenspeicherung wird uns in den nächsten Monaten sicher weiter begleiten. Eine Abschaffung ist wohl nur über den Weg der EU zu erreichen, dies ist auch der Weg, den der AK Vorratsdatenspeicherung nun gehen will.
Halten wir mal fest: als die Sauerland-Gruppe festgenommen wurde, gab es noch keine Vorratsdatenspeicherung. Die Terroristen als hochprofessionell zu bezeichnen (wie Wolfgang Bosbach gestern bei Markus Lanz) halte ich auch für gewagt. Wer so naiv ist zu glauben, man habe trotz zeitweise entdeckter Überwachung die Ermittler "abschütteln" können, auf den trifft diese Beschreibung wohl kaum zu.
Insbesondere das obige Beispiel mit der Telefonzelle ist völlig ungeeignet, die Vorratsdatenspeicherung zu fordern. Denn identifiziert man einen Terrorverdächtigen, könnte man aus den Daten allerhöchstens feststellen, dass er in den letzten 6 Monaten auffallend häufig aus Telefonzellen angerufen wurde. Mit ein wenig Glück – bzw. Dummheit auf Seiten der Terroristen, wäre es möglich, eine Bevorzugung bestimmter Orte oder Regionen zu erkennen. Was in einem Ort mit nur 2 Telefonzellen sicherlich praktisch wäre, in jeder Großstadt aber – wenn überhaupt – nur einen kleinen Schritt weiterhilft.
Es handelt sich um die gängige Leier. Um den Menschen die Vorratsdatenspeicherung „schmackhaft“ zu machen, wird dramatisiert, verdreht, über alle Maßen zugespitzt.
Liest man allein die Stellungnahmen von Polizeiverbänden und BKA nach dem Urteil, ist man froh das brutale Zeitalter vor Geburt des Heilands der Vorratsdatenspeicherung unbeschadet überlebt zu haben, schließlich muss ungezügeltes Verbrechen die Straßen regiert haben:
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) reagierte noch schärfer. Dies sei "ein guter Tag für alle Kriminellen", sagte Vizeverbandschef Wilfried Albishausen dem "Westfalen-Blatt". (Link)
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, hatte zuvor entsprechende Vermutungen geäußert. "Wenn kein Gesetz auf den Weg gebracht wird, das die Voraussetzungen des Verfassungsgerichts erfüllt, dann können ganz bestimmte Dinge einfach nicht mehr aufgeklärt werden", sagte er im Hessischen Rundfunk. (Link)
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte, erneut habe eine schlampige Gesetzesformulierung dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument "aus der Hand geschlagen wurde", sagte GdP-Chef Konrad Freiberg. (Link)
Ein notwendiges Ermittlungsinstrument? Wohl einer ein bequemes Ermittlungsinstrument.
Wenn ich die Stellungnahmen aus dem Verfahren noch richtig im Kopf habe, konnte - oder wollte - die Bundesregierung aber nicht belegen, bei wie vielen Verfahren die Vorratsdatenspeicherung die Grundlage für einen Ermittlungserfolg gelegt hat.
Natürlich muss es für die Ermittler frustrierend sein, wenn sie ein neues Mittel in die Hand bekommen, welches ihnen 2 Jahre später wieder genommen wird. Trotzdem sollte aber insbesondere auch Polizeiverbände daran interessiert sein, den Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren.
In der Presse erscheinen sie - genauso wie die meisten "Sicherheitspolitiker" aber nur als alles verschlingender Moloch mit unstillbarerer Gier, für den es nur ein "mehr" geben kann und keine Argumente zählen.
Im übrigen wurde mir beim Lesen des Verfassungsgerichts-Urteils klar, warum Buchhandel und Musikindustrie im Verfahren um die Vorratsdatenspeicherung Stellungnahmen abgegeben haben. Hatte ich zum damaligen Zeitpunkt noch amüsiert den Kopf geschüttelt, so darf die "Abmahnindustrie" wohl als wirklicher Gewinner des Verfahrens angesehen werden. Während die Gegner der Vorratsdatenspeicherung nur Einschränkungen erreichen konnten, wurde gleichzeitig festgelegt, dass eine 6-monatige Speicherfrist für IP-Adressen - selbst zur Verfolgung von (ausdrücklich benannten) Ordnungswidrigkeiten mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Wenn ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kommt, wird der Lobbydruck auf die Politiker der Koalition ungeheuerlich sein. Man muss kein Prophet sein um vorherzusagen, dass künftig eine 6-monatige Speicherfrist für IP-Adressen zum Zweck der Verfolgung von illegalen Downloads ausdrücklich vorgesehen sein wird. Diesbezüglich ist mittlerweile auch die Freude bei vielen Gegnern der Vorratsdatenspeicherung einer kühlen Ernüchterung gewichen.
So oder so, die Vorratsdatenspeicherung wird uns in den nächsten Monaten sicher weiter begleiten. Eine Abschaffung ist wohl nur über den Weg der EU zu erreichen, dies ist auch der Weg, den der AK Vorratsdatenspeicherung nun gehen will.
Friday, 29. January 2010
Schockierende Funkkameras?
Der NDR berichtet über "Massive Sicherheitslecks bei Funk-Überwachungskameras". Im Bericht zeigt sich Niedersachsens Datenschützer "schockiert":
Schockiert? Wovon? Die Tatsache, dass Funkkameras häufig unverschlüsselt senden, ist nun wirklich keine Neuigkeit (z.B. hier ein Artikel jüngerem Datums in der taz: Spaziergänge gegen Überwachung). Ich hoffe nicht, dass dies für einen Landesdatenschutzbeauftragter eine Neuigkeit ist.
Somit bliebe höchstens noch der Schock über das Ausmaß bzw. die Gedankenlosigkeit, wenn selbst Beratungsgespräche in der Apotheke inklusive Ton abgefangen werden können. Bei der einfachen Verfügbarkeit der Funkkameras und dem (zum Teil sicher berechtigten) "Sicherheitsbedürfnis" von Ladeninhabern überrascht dies (leider) aber auch nicht.
Um die Frage zu klären, wovon genau Herr Wahlbrink denn nun schockiert ist, müsste ein Blick auf die Homepage des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten weiterhelfen. Schließlich sollte bei einem "Skandal", bei dem der Datenschutzbeauftragte sich "schockiert" zeigt, eine Pressemeldung zu finden sein.
Fehlanzeige.
So lässt sich nicht aufklären, was genau Joachim Wahlbrink schockiert hat oder ob er selbst oder der NDR das Zitat zugespitzt hat, um den Erkenntnissen mehr Gewicht zu verleihen. Sicher schadet es nicht, am Europäischen Datenschutztag das Thema Videoüberwachung in den Mittelpunkt zu rücken. Für alle, die sich auch nur etwas mit Datenschutz und Überwachung beschäftigen werfen die zitierten Aussagen in der gegebenen Form aber mehr Fragen auf, als beantwortet werden.
Niedersachsens Datenschutzbeauftragter Hans-Joachim Wahlbrink sprach nicht nur von einem Skandal, sondern warnte die Nutzer solcher Kameras außerdem vor möglichen Schadenersatzansprüchen. Vor allem kommerzielle Nutzer dieser Überwachungsgeräte könnten von ihren Kunden in Regress genommen werden, wenn die aufgezeichneten Gespräche und Bilder in die Hände Unbefugter gelangten. Wahlbrink zeigte sich von den NDR Recherchen überrascht und schockiert. Von Herstellern der Kameras und ihren Nutzern forderte er mehr Sensibilität beim Umgang mit dem Datenschutz.
Schockiert? Wovon? Die Tatsache, dass Funkkameras häufig unverschlüsselt senden, ist nun wirklich keine Neuigkeit (z.B. hier ein Artikel jüngerem Datums in der taz: Spaziergänge gegen Überwachung). Ich hoffe nicht, dass dies für einen Landesdatenschutzbeauftragter eine Neuigkeit ist.
Somit bliebe höchstens noch der Schock über das Ausmaß bzw. die Gedankenlosigkeit, wenn selbst Beratungsgespräche in der Apotheke inklusive Ton abgefangen werden können. Bei der einfachen Verfügbarkeit der Funkkameras und dem (zum Teil sicher berechtigten) "Sicherheitsbedürfnis" von Ladeninhabern überrascht dies (leider) aber auch nicht.
Um die Frage zu klären, wovon genau Herr Wahlbrink denn nun schockiert ist, müsste ein Blick auf die Homepage des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten weiterhelfen. Schließlich sollte bei einem "Skandal", bei dem der Datenschutzbeauftragte sich "schockiert" zeigt, eine Pressemeldung zu finden sein.
Fehlanzeige.
So lässt sich nicht aufklären, was genau Joachim Wahlbrink schockiert hat oder ob er selbst oder der NDR das Zitat zugespitzt hat, um den Erkenntnissen mehr Gewicht zu verleihen. Sicher schadet es nicht, am Europäischen Datenschutztag das Thema Videoüberwachung in den Mittelpunkt zu rücken. Für alle, die sich auch nur etwas mit Datenschutz und Überwachung beschäftigen werfen die zitierten Aussagen in der gegebenen Form aber mehr Fragen auf, als beantwortet werden.
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Wednesday, 20. January 2010
Hinweis: Wir brauchen Menschen, die etwas zu verbergen haben
Ein kurzer Hinweis (nach zugegeben extrem langer Pause hier
), auf einen Beitrag, den ich (anlässlich eines Seminars mit dem Titel „Bald wissen wir alles über dich” vom 29.-31.1. in Bempflingen bei Reutlingen) im Blog des BDP Baden-Württemberg geschrieben habe:
Wir brauchen Menschen, die etwas zu verbergen haben.
Wir brauchen Menschen, die etwas zu verbergen haben.
Posted by Stefan
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Tuesday, 3. November 2009
Wie viel bekommt man für die Daten von 8 Millionen Quelle-Kunden? (Update)
Spiegel Online meldet, dass die Verbraucherzentralen Befürchtungen geäußert haben, dass beim Ausverkauf bei Quelle auch die Daten der 8 Millionen Kunden veräußert werden könnten.
Man könnte sich nun die Frage stellen, wie viel bekommt Quelle denn dafür? Erinnern wir uns: im August 2008 konnten die Verbraucherzentralen problemlos Millionen von Datensätzen kaufen. Genauer, für 6 Millionen Datensätze, davon 4 Millionen mit Kontodaten. Gekostet hat es die Verbraucherzentralen ganze 850 Euro.
Gut, bei Quelle sind es 8 Millionen Datensätze. Bankverbindungen dürfen nicht mit verkauft werden, nur die Stammdaten und eine "Bestellpräferenz". Ohne Kontodaten sind die Datensätze natürlich sehr viel weniger wert. Sagen wir als 850 Euro für die kompletten 8 Millionen. Legen wir noch einen Zuschlag von 100-200% drauf, da es sich um gut gepflegte Daten handeln dürfte, dann landen wir bei 1700-2550 Euro.
Wow! Das freut die Gläubiger!
Um wieder ernst zu werden, die Frage ist, ob findige Anwälte nicht doch ein Schlupfloch finden, um die komplette Datenbank inkl. Bankverbindungen und kompletter Bestellgeschichte zu übernehmen. Oder ein (ehemaliger) Quellemitarbeiter versucht, seine Abfindung durch die Mitnahme einer DVD etwas zu erhöhen... Oder bei ebay landen dürftig gelöschte Original-Quelle-Festplatten...
Update: Welt Online schreibt im Artikel, wie viel tatsächlich für die Quelle-Kundendaten gezahlt werden könnte:
Da haben die Verbraucherzentralen damals ja ein richtiges Schnäppchen gemacht...
Man könnte sich nun die Frage stellen, wie viel bekommt Quelle denn dafür? Erinnern wir uns: im August 2008 konnten die Verbraucherzentralen problemlos Millionen von Datensätzen kaufen. Genauer, für 6 Millionen Datensätze, davon 4 Millionen mit Kontodaten. Gekostet hat es die Verbraucherzentralen ganze 850 Euro.
Gut, bei Quelle sind es 8 Millionen Datensätze. Bankverbindungen dürfen nicht mit verkauft werden, nur die Stammdaten und eine "Bestellpräferenz". Ohne Kontodaten sind die Datensätze natürlich sehr viel weniger wert. Sagen wir als 850 Euro für die kompletten 8 Millionen. Legen wir noch einen Zuschlag von 100-200% drauf, da es sich um gut gepflegte Daten handeln dürfte, dann landen wir bei 1700-2550 Euro.
Wow! Das freut die Gläubiger!
Um wieder ernst zu werden, die Frage ist, ob findige Anwälte nicht doch ein Schlupfloch finden, um die komplette Datenbank inkl. Bankverbindungen und kompletter Bestellgeschichte zu übernehmen. Oder ein (ehemaliger) Quellemitarbeiter versucht, seine Abfindung durch die Mitnahme einer DVD etwas zu erhöhen... Oder bei ebay landen dürftig gelöschte Original-Quelle-Festplatten...
Update: Welt Online schreibt im Artikel, wie viel tatsächlich für die Quelle-Kundendaten gezahlt werden könnte:
Der Sprecher der Quelle-Insolvenzverwaltung, Thomas Schulz, bestätigte, dass es Kaufinteressenten für die Daten von Quelle-Kunden gebe.
...
Im Tausenderpack zahlen Handelsfirmen an sogenannte Adressbroker nach Angaben der „Nürnberger Nachrichten“ zwischen 300 und 900 Euro für aktuelle Adressen.
Da haben die Verbraucherzentralen damals ja ein richtiges Schnäppchen gemacht...
Wednesday, 28. October 2009
SPD für Datenschutz und Bürgerrechte?
Thomas Stadler berichtet auf Internet-Law berichtet über den Leitantrag des SPD-Vorstandes für den SPD-Parteitag.
Dort heißt es zum Thema Internet:
Etwas weiter unten findet sich noch eine Erläuterung:
Der letzte Absatz bietet natürlich viel Raum für Interpretationen und die Formulierungen erwecken teilweise den Eindruck, als habe man die Piratenpartei kopieren wollen. Die spannende Frage ist nun, was "hinten rauskommt".
So sehr zu wünschen ist, dass die SPD ihren Einsatz für Datenschutz und Bürgerrechte erhöht, so schwer wird es der SPD fallen, Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen.
Die SPD hatte die letzten Jahre während ihrer Regierungsverantwortung genügend Zeit, sich für Bürgerrechte und Datenschutz einzusetzen. Sie wird massive Überzeugungsarbeit leisten müssen, bevor ihr nennenswerte Kompetenz bescheinigt wird. Insbesondere muss sie gegen die Befürchtung angehen, das neu entdeckte Interesse für das Internet und die Bürgerrechte diene nur als Mittel zur Rückkehr an die Macht und würde beim ersten Gegenwind (z.B. der BILD-Zeitung) oder dem Eintritt in Regierungsverantwortung wieder über Bord geworfen.
Trotzdem sollte man der SPD eine (weitere?) Chance geben und nicht den Versuch eines Neuanfangs verdammen. Natürlich gibt es auch andere Parteien, die dieses Feld beackern. Vor allem die Piratenpartei hat sich in den letzten Monaten als Hoffnungsträger etabliert (sie ist aber - trotz gegenteiliger Bekenntnisse einiger ihrer Anhänger - keineswegs die einzige Partei, die sich (glaubwürdig) für diese Themen einsetzt). Daher könnte sich die Frage stellen, warum die SPD unterstützen, wenn man sich auch für das (oder die) Original(e) einsetzen kann? Die Antwort muss hier lauten: sowohl als auch. Selbst eine geschwächte SPD, die sich ehrlich und nachhaltig für den Datenschutz einsetzen würde, wäre eine deutliche Stärkung des Datenschutzes. Wenn sich die Opposition massiv und geschlossen für Datenschutz und Bürgerrechte einsetzt, stärkt dies auch entsprechende Stimmen in der FDP. Umso höher wird der Druck auf die Koalition von CDU und FDP, aktiv zu werden bzw. von weiteren Einschränkungen des Datenschutzes oder der Bürgerrechte abzusehen.
Dort heißt es zum Thema Internet:
Eine zentrale Aufgabe wird es sein, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit insbesondere im Internet sicherzustellen. Die notwendige Diskussion werden wir auch 15 mit Netzaktivistinnen und Netzaktivisten sowie der "Blogosphäre" führen. Eine Zensur des Internets ist keine Lösung. Wo sie droht, räumen wir Datenschutz und Bürgerrechten einen höheren Stellenwert ein.
Etwas weiter unten findet sich noch eine Erläuterung:
Die neuen Möglichkeiten für Freiheit und Transparenz im Netz sind gleichzeitig auch Quelle neuer Bedrohungen. Und so sind Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung zu den neuen Herausforderungen der Bürgerrechtspolitik geworden. Für uns ist es Aufgabe des Staates, die Freiheit im Internet zu erhalten und zu sichern. Es gilt das Kreative, das Freie, das Positive dort zu bewahren und zu fördern. Das Internet ist aber auch kein Raum für die Macht oder Kontrolle weniger. Auch seine Freiheit endet dort, wo sie die Freiheit anderer beschneidet. Daher braucht auch das Netz Regeln, gesetzliche oder auch vereinbarte. Wir brauchen neue digitale Vereinbarungen, die nicht den herkömmlich analogen Logiken alleine folgen können. Das Eine tun, ohne das Andere zu lassen. Das ist ein wichtiger Lernprozess, den wir in Zusammenarbeit mit Netzaktivisten gehen werden. Die Debatte darüber - auch über Fragen der Netzneutralität - hat gerade erst begonnen.
Der letzte Absatz bietet natürlich viel Raum für Interpretationen und die Formulierungen erwecken teilweise den Eindruck, als habe man die Piratenpartei kopieren wollen. Die spannende Frage ist nun, was "hinten rauskommt".
So sehr zu wünschen ist, dass die SPD ihren Einsatz für Datenschutz und Bürgerrechte erhöht, so schwer wird es der SPD fallen, Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen.
Die SPD hatte die letzten Jahre während ihrer Regierungsverantwortung genügend Zeit, sich für Bürgerrechte und Datenschutz einzusetzen. Sie wird massive Überzeugungsarbeit leisten müssen, bevor ihr nennenswerte Kompetenz bescheinigt wird. Insbesondere muss sie gegen die Befürchtung angehen, das neu entdeckte Interesse für das Internet und die Bürgerrechte diene nur als Mittel zur Rückkehr an die Macht und würde beim ersten Gegenwind (z.B. der BILD-Zeitung) oder dem Eintritt in Regierungsverantwortung wieder über Bord geworfen.
Trotzdem sollte man der SPD eine (weitere?) Chance geben und nicht den Versuch eines Neuanfangs verdammen. Natürlich gibt es auch andere Parteien, die dieses Feld beackern. Vor allem die Piratenpartei hat sich in den letzten Monaten als Hoffnungsträger etabliert (sie ist aber - trotz gegenteiliger Bekenntnisse einiger ihrer Anhänger - keineswegs die einzige Partei, die sich (glaubwürdig) für diese Themen einsetzt). Daher könnte sich die Frage stellen, warum die SPD unterstützen, wenn man sich auch für das (oder die) Original(e) einsetzen kann? Die Antwort muss hier lauten: sowohl als auch. Selbst eine geschwächte SPD, die sich ehrlich und nachhaltig für den Datenschutz einsetzen würde, wäre eine deutliche Stärkung des Datenschutzes. Wenn sich die Opposition massiv und geschlossen für Datenschutz und Bürgerrechte einsetzt, stärkt dies auch entsprechende Stimmen in der FDP. Umso höher wird der Druck auf die Koalition von CDU und FDP, aktiv zu werden bzw. von weiteren Einschränkungen des Datenschutzes oder der Bürgerrechte abzusehen.
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Tuesday, 27. October 2009
Verkauft der Betreiber der eins.de-Portale Nutzerdaten? (Update 4)
Über Twitter wurde ich gestern auf einen Artikel beim Marketingblogger aufmerksam. Michael van Laar beschreibt, dass ihm vom Betreiber der Portale der eins.de-Gruppe per Email Brief 370.000 Nutzerdaten angeboten wurden. Ausdrücklich genannt werden:
Die Erlaubnis zur Weitergabe der Profile läge angeblich vor.
Sollten sich die Vorwürfe als zutreffend herausstellen, steht das Verhalten des Betreibers der Portale, der Mainzer on & offline GmbH, im krassen Gegensatz zu der Einwilligung der Nutzer in den bei der Registrierung angezeigten Nutzungsbedingungen.
Dort heißt es:
Es wurden aber offenbar trotzdem Daten zum Kauf angeboten, nicht anonymisiert, sondern inkl. aller Details. Damit läge die Tragweite deutlich höher als bei den vor einigen Tagen bekannt gewordenen Datensammlungen bei der VZ-Gruppe. Zwar sind weniger Nutzer betroffen, allerdings geht es hier schließlich nicht nur um die öffentlich einsehbaren Daten, sondern es steht der Vorwurf im Raum, dass alle Profildaten an Dritte weiterverkauft werden.
Sollte es sich nicht als sehr geschickte Kampagne eines Konkurrenten herausstellen, der versucht den Ruf der eins.de-Portale zu ruinieren, dürften den Betreibern schwere Zeiten bevorstehen.
Ich habe per Email beim Landesdatenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz und der On&Offline GmbH sowie bei eins.de nachgefragt, ob ihnen die Vorgänge bekannt sind.
Update 1: Korrektur nach dem Hinweis von Michael van Laar: das Angebot kam per Post, nicht per Email.
Update 2: Beim Marketingblogger ist ein Kommentar von "daniellangenbach" eingetrudelt. Damit stammt der Kommentar vermutlich vom Geschäftsführer von mainz.eins.de, Daniel Langenbach.
Dem gegenüber gestellt mal ein Zitat aus dem Werbebrief (natürlich wieder aus dem Beitrag vom Marketingblogger):
Für mich passt der Kommentar nicht mit den Aussagen des Briefes. Auch ob als Mitgesellschafter/Teilhaber ein Zugriff auf die Daten erlaubt wäre, halte ich für gewagt. Es sei denn, dies bezieht sich nur auf die komplette Übernahme. Wieso die On&Offline GmbH hier offenbar Daten der gesamten eins.de-Portale und damit der eins.de GmbH anbietet, steht auf einem anderen Blatt.
Sollte der Kommentator echt sein, wäre zumindest die Echtheit des Briefes bestätigt. Interessant wäre es, den Brief in Gänze zu lesen.
Update 3: Michael van Laar hat mittlerweile den eingescannten Brief hochgeladen. Ich teile seine Einschätzung, dass entweder tatsächlich die Userdaten verkauft werden sollten oder der Brief grob missverständlich formuliert ist. Ungeklärt bleibt weiterhin, warum die On&Offline GmbH die Daten der kompletten eins.de-Gruppe anbieten kann.
Update 4: In den Kommentaren hier und beim Marketingblogger wurde eine Stellungnahme von Dirk Lehmann, Geschäftsführer der eins.de GmbH, gepostet. Auch er gibt an, es handele sich um ein Missverständnis bei einer Suche nach Werbepartnern.
Sollte dies tatsächlich die Absicht sein, ist die Formulierung des Briefes vorsichtig gesagt haarsträubend.
Bei dieser Formulierung liegt auf der Hand - insbesondere wenn später noch die Zusammensetzung der Datensätze aufgezählt wird - dass der Empfänger davon ausgeht, die Userdaten angeboten zu bekommen.
Vor-, Nachname, Geschlecht, Beziehungsstatus, Emailadresse, Geburtsdatum, Postadresse, Handynummer und Affinitäten (Hobbies, Sportarten etc.).
Die Erlaubnis zur Weitergabe der Profile läge angeblich vor.
Unsere Mitglieder haben bei der Anmeldung der Weiterverarbeitung ihrer Daten zugestimmt.
Sollten sich die Vorwürfe als zutreffend herausstellen, steht das Verhalten des Betreibers der Portale, der Mainzer on & offline GmbH, im krassen Gegensatz zu der Einwilligung der Nutzer in den bei der Registrierung angezeigten Nutzungsbedingungen.
Dort heißt es:
Persönliche Informationen, die bei der Einschreibung angegeben wurden und nicht Bestandteil des Profils Anzeigen und der
User-Vorstellung sind, können weder von Dritten genutzt, noch übertragen, verkauft oder ausgetauscht werden.
eins.de® kann unter Umständen allgemeine soziodemographische Informationen auf anonymer Basis mit ausgewählten Partnern austauschen, damit diese ihre Anzeigen besser auf die Zielgruppe (nach Kategorien wie Alter, Geschlecht usw.) ausrichten können. In diesen Fällen
übermittelt eins.de® seinen Partnern keine Informationen, die User-Identifikation ermöglichen könnten.
Es wurden aber offenbar trotzdem Daten zum Kauf angeboten, nicht anonymisiert, sondern inkl. aller Details. Damit läge die Tragweite deutlich höher als bei den vor einigen Tagen bekannt gewordenen Datensammlungen bei der VZ-Gruppe. Zwar sind weniger Nutzer betroffen, allerdings geht es hier schließlich nicht nur um die öffentlich einsehbaren Daten, sondern es steht der Vorwurf im Raum, dass alle Profildaten an Dritte weiterverkauft werden.
Sollte es sich nicht als sehr geschickte Kampagne eines Konkurrenten herausstellen, der versucht den Ruf der eins.de-Portale zu ruinieren, dürften den Betreibern schwere Zeiten bevorstehen.
Ich habe per Email beim Landesdatenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz und der On&Offline GmbH sowie bei eins.de nachgefragt, ob ihnen die Vorgänge bekannt sind.
Update 1: Korrektur nach dem Hinweis von Michael van Laar: das Angebot kam per Post, nicht per Email.
Update 2: Beim Marketingblogger ist ein Kommentar von "daniellangenbach" eingetrudelt. Damit stammt der Kommentar vermutlich vom Geschäftsführer von mainz.eins.de, Daniel Langenbach.
Guten Tag Herr van Laar,
guten Tag auch an die Leser dieses Blogs.
In unserem Anschreiben geht es um zwei verschiedene Möglichkeiten:
1.) die Nutzung unserer starken Community für die Marketinginteressen eines dritten. Hierbei führen wir die Maßnahmen durch und die Daten bleiben bei uns.
2.) eine mögliche Beteiligung an den Portalen als Mitbetreiber / Gesellschafter etc. ggf. sogar bis zur kompletten Kauf des Netzwerkes. Letzteres würde selbstverständlich auch die Userdaten beinhalten.
Für weitere Fragen bezüglich des Datenschutzes in diesem Fall können Sie sich gerne an mich persönlich wenden.
Dem gegenüber gestellt mal ein Zitat aus dem Werbebrief (natürlich wieder aus dem Beitrag vom Marketingblogger):
[…] wir sind Betreiber einer der größten national aufgestellten Communities im Internet mit aktuell rund 370.000 registrierten aktiven Benutzern im Alter zwischen 16 und 35 Jahren mit Schwerpunkt Kommunikation und Konsum in diversen Segmenten.
Zum Ausbau Ihres Netzwerkes möchten wir Ihnen unsere Userdaten oder andere Beteiligungs- / Kooperationsmöglichkeiten anbieten.“
Quelle: Werbebrief der on & offline GmbH vom 2009-10-14
Für mich passt der Kommentar nicht mit den Aussagen des Briefes. Auch ob als Mitgesellschafter/Teilhaber ein Zugriff auf die Daten erlaubt wäre, halte ich für gewagt. Es sei denn, dies bezieht sich nur auf die komplette Übernahme. Wieso die On&Offline GmbH hier offenbar Daten der gesamten eins.de-Portale und damit der eins.de GmbH anbietet, steht auf einem anderen Blatt.
Sollte der Kommentator echt sein, wäre zumindest die Echtheit des Briefes bestätigt. Interessant wäre es, den Brief in Gänze zu lesen.
Update 3: Michael van Laar hat mittlerweile den eingescannten Brief hochgeladen. Ich teile seine Einschätzung, dass entweder tatsächlich die Userdaten verkauft werden sollten oder der Brief grob missverständlich formuliert ist. Ungeklärt bleibt weiterhin, warum die On&Offline GmbH die Daten der kompletten eins.de-Gruppe anbieten kann.
Update 4: In den Kommentaren hier und beim Marketingblogger wurde eine Stellungnahme von Dirk Lehmann, Geschäftsführer der eins.de GmbH, gepostet. Auch er gibt an, es handele sich um ein Missverständnis bei einer Suche nach Werbepartnern.
Sollte dies tatsächlich die Absicht sein, ist die Formulierung des Briefes vorsichtig gesagt haarsträubend.
Zum Ausbau Ihres Netzwerkes möchten wir Ihnen unsere Userdaten oder andere Beteiligungs- / Kooperationsmöglichkeiten anbieten.
Bei dieser Formulierung liegt auf der Hand - insbesondere wenn später noch die Zusammensetzung der Datensätze aufgezählt wird - dass der Empfänger davon ausgeht, die Userdaten angeboten zu bekommen.
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Wednesday, 21. October 2009
Profit mit Patientendaten aus der Cloud
Daten über die eigene Gesundheit gehören zu den intimsten, höchst schützenswerten Daten überhaupt. Kaum einer trägt die eigene Krankheitsgeschichte in die Öffentlichkeit - und wenn, dann dient es meist dazu, anderen Betroffenen Mut zu machen oder die öffentliche Wahrnehmung zu schärfen.
Niemand möchte, dass mit den eigenen Gesundheits- bzw. Krankheitsdaten ein reger Handel getrieben wird. Bei diesen Daten sollten die höchsten Sicherheitsbestimmungen gelten.
Solange Akten noch in Papierform beim Hausarzt liegen (bzw. lagen), besteht (fast) kein Risiko. Mittlerweile werden aber immer mehr Patientenakten elektronisch gespeichert. Immer häufiger auch nicht direkt beim Arzt oder der Klinik, sondern Dienstleister stellen den Speicherplatz bereit (Stichwort Cloud Computing). Der Großteil der Verträge schließt den direkten Zugriff des Dienstleisters auf Patientendaten aus. Doch nicht in allen Verträgen ist dies der Fall, viele Dienstleister planen offenbar den Gewinn durch den Verkauf von Daten von Anfang an mit ein.
Threat Level berichtet mit Bezug auf einen Artikel der New York Times davon, dass Dienstleister, in den USA anonymisierte Patientendaten z.B. an Versicherungen und Pharmaunternehmen verkaufen. Angeblich werden 5% des Umsatzes durch den Verkauf anonymisierter Daten erzielt - bei einem Gesamtumsatz von 8-10 Milliarden Dollar wären dies bis zu 500 Millionen Dollar. Bis 2020 könnten diese Umsätze auf bis zu 5 Mrd. Dollar steigen.
Auf den ersten Blick klingt der Verkauf anonymisierter Daten natürlich völlig harmlos. Gefährlich wird es dort, wo diese Daten mit anderen Quellen verknüpft werden. Durch öffentlich zugängliche Datenbanken (in den USA z.B. das Wählerverzeichnis) und die Daten aus Sozialen Netzwerken ist es durchaus möglich, Rückschlüsse auf Personen zu ziehen. Mittels Datamining stellt auch die Fülle an Daten kaum ein Problem dar.
Plötzlich lehnt einen dann die Lebensversicherung ab, man wird nicht mehr zu Bewerbungsgesprächen eingeladen. Kredite bekommt man gar nicht mehr, oder zu schlechteren Konditionen, während zielgenaue Werbung für (angeblich) benötigte Medikamente im (virtuellen) Briefkasten wohl noch das geringste Problem wäre.
Natürlich ist auch in den USA der Handel mit Patientendaten verboten. Fakt ist aber offenbar, dass unter dem Feigenblatt der Anonymisierung von einigen Unternehmen ein reger Handel getrieben wird. Das ist Wasser auf die Mühlen der Warner, die schon seit langem fordern, dass die Patienten die Herrschaft über ihre Gesundheitsdaten behalten müssen, auch wenn bei der deutschen Umsetzung der elektronischen Gesundheitskarte eine Verschlüsselung und Aufsplittung der Daten vorgesehen ist. Fraglich ist sowieso, ob die elektronische Gesundheitskarte überhaupt kommt. CDU und FDP haben in den Koalitionsverhandlungen ein "Moratorium" für die eHealth-Card beschlossen und der Prozess der Karteneinführung trägt schon eine ganze Weile Züge von "Duke Nukem Forever".
Trotzdem bleibt auch in Deutschland genau darauf zu achten, wie die Umsetzung der Verlagerung von Patientendaten in die Cloud umgesetzt wird. Nicht auszuschließen, dass auch hierzulande versucht werden wird, mit "anonymisierten" Daten von Ärzten, Krankenhäusern und Klinikketten Profit zu machen.
Niemand möchte, dass mit den eigenen Gesundheits- bzw. Krankheitsdaten ein reger Handel getrieben wird. Bei diesen Daten sollten die höchsten Sicherheitsbestimmungen gelten.
Solange Akten noch in Papierform beim Hausarzt liegen (bzw. lagen), besteht (fast) kein Risiko. Mittlerweile werden aber immer mehr Patientenakten elektronisch gespeichert. Immer häufiger auch nicht direkt beim Arzt oder der Klinik, sondern Dienstleister stellen den Speicherplatz bereit (Stichwort Cloud Computing). Der Großteil der Verträge schließt den direkten Zugriff des Dienstleisters auf Patientendaten aus. Doch nicht in allen Verträgen ist dies der Fall, viele Dienstleister planen offenbar den Gewinn durch den Verkauf von Daten von Anfang an mit ein.
Threat Level berichtet mit Bezug auf einen Artikel der New York Times davon, dass Dienstleister, in den USA anonymisierte Patientendaten z.B. an Versicherungen und Pharmaunternehmen verkaufen. Angeblich werden 5% des Umsatzes durch den Verkauf anonymisierter Daten erzielt - bei einem Gesamtumsatz von 8-10 Milliarden Dollar wären dies bis zu 500 Millionen Dollar. Bis 2020 könnten diese Umsätze auf bis zu 5 Mrd. Dollar steigen.
Auf den ersten Blick klingt der Verkauf anonymisierter Daten natürlich völlig harmlos. Gefährlich wird es dort, wo diese Daten mit anderen Quellen verknüpft werden. Durch öffentlich zugängliche Datenbanken (in den USA z.B. das Wählerverzeichnis) und die Daten aus Sozialen Netzwerken ist es durchaus möglich, Rückschlüsse auf Personen zu ziehen. Mittels Datamining stellt auch die Fülle an Daten kaum ein Problem dar.
Plötzlich lehnt einen dann die Lebensversicherung ab, man wird nicht mehr zu Bewerbungsgesprächen eingeladen. Kredite bekommt man gar nicht mehr, oder zu schlechteren Konditionen, während zielgenaue Werbung für (angeblich) benötigte Medikamente im (virtuellen) Briefkasten wohl noch das geringste Problem wäre.
Natürlich ist auch in den USA der Handel mit Patientendaten verboten. Fakt ist aber offenbar, dass unter dem Feigenblatt der Anonymisierung von einigen Unternehmen ein reger Handel getrieben wird. Das ist Wasser auf die Mühlen der Warner, die schon seit langem fordern, dass die Patienten die Herrschaft über ihre Gesundheitsdaten behalten müssen, auch wenn bei der deutschen Umsetzung der elektronischen Gesundheitskarte eine Verschlüsselung und Aufsplittung der Daten vorgesehen ist. Fraglich ist sowieso, ob die elektronische Gesundheitskarte überhaupt kommt. CDU und FDP haben in den Koalitionsverhandlungen ein "Moratorium" für die eHealth-Card beschlossen und der Prozess der Karteneinführung trägt schon eine ganze Weile Züge von "Duke Nukem Forever".
Trotzdem bleibt auch in Deutschland genau darauf zu achten, wie die Umsetzung der Verlagerung von Patientendaten in die Cloud umgesetzt wird. Nicht auszuschließen, dass auch hierzulande versucht werden wird, mit "anonymisierten" Daten von Ärzten, Krankenhäusern und Klinikketten Profit zu machen.
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Wednesday, 1. July 2009
DNS-Prefetching in Firefox 3.5 deaktivieren
Ich bin über einen Blogbeitrag auf verlorene Generation gestolpert, in dem auf die Problematik von Prefetching im Firefox 3.5 in Verbindung mit den Internetsperren eingegangen wird.
Zuerst dachte ich: alter Hut, macht Firefox doch schon lange. Stimmt aber so nicht. Seit Firefox 3 ist Link-Prefetching standardmäßig aktiviert (vorher war z.B. in der Erweiterung Fasterfox aktiviert). Link-Prefetching bedeutet, dass Firefox alle Einträge mit <link rel="prefetch" href="..."> oder <link rel="next" href="..."> automatisch lädt. Dabei werden auch Cookie-Informationen ausgetauscht. Das heißt, Link prefetching findet nur statt, wenn die Webseite es ausdrücklich unterstützt. Wer sich nun fragt: ja und, wer macht sowas schon? Google z.B. nutzt dies bei den Suchergebnissen. Wie man Link-Prefetching deaktiviert, steht im Firefox-Wiki, Hintergründe finden sich im Mozilla Developer Center.
Firefox 3.5 eifert allerdings Googles Chrome nach und nutzt zusätzlich DNS-Prefetching. DNS-Prefetching wird automatisch und bei jedem Link, Bild oder referenziertem Stylesheet ausgeführt. Ruft man also eine Seite auf, auf der sich ein Link zu einer gesperrten Seite befindet, schlägt man ohne es zu wissen auf dem STOP-Schild auf. Macht man das Gleiche mit einer Seite, auf der eine komplette Sperrliste verlinkt ist, geschieht das ganze direkt hunderte von Malen, ohne dass man etwas davon mitbekommt. Die Wahrscheinlichkeit, einige Zeit später die Polizei im Haus zu haben wäre auf jeden Fall gegeben.
Wie kann ich DNS-Prefetching deaktivieren?
P.S. Ich übernehme keine Verantwortung für euren Firefox.
Wer sich bei der Änderung verklickt/vertippt, kann in about:config die Eigenschaft rechts anklicken und "Zurücksetzen" auswählen. Firefox neu starten und der Wert wurde entfernt.
Bei Chrome/Iron lässt sich DNS-Prefetching übrigens deaktivieren, in den Einstellungen, unter Optionen->Details den Haken bei "DNS-Vorabruf zur Verbesserung der Seitenleistung verwenden" entfernen. Interessanterweise gibt es auch Berichte, dass Chrome damit schneller anstatt langsamer läuft.
Interessant dürfte noch der Hinweis für Webmaster/Blogbetreiber sein: Wenn ihr Seiten verlinkt, die möglicherweise problematisch sein könnten, könnt ihr auch DNS-Prefetching für eure Seite bzw. einzelne Unterseiten deaktivieren. Mit Eintrag des Meta-Tags
wird DNS-Prefetching auf dieser Seite deaktiviert - sowohl in Firefox, als auch bei Chrome/Iron.
Hinweis: Screenshots eingefügt.
Zuerst dachte ich: alter Hut, macht Firefox doch schon lange. Stimmt aber so nicht. Seit Firefox 3 ist Link-Prefetching standardmäßig aktiviert (vorher war z.B. in der Erweiterung Fasterfox aktiviert). Link-Prefetching bedeutet, dass Firefox alle Einträge mit <link rel="prefetch" href="..."> oder <link rel="next" href="..."> automatisch lädt. Dabei werden auch Cookie-Informationen ausgetauscht. Das heißt, Link prefetching findet nur statt, wenn die Webseite es ausdrücklich unterstützt. Wer sich nun fragt: ja und, wer macht sowas schon? Google z.B. nutzt dies bei den Suchergebnissen. Wie man Link-Prefetching deaktiviert, steht im Firefox-Wiki, Hintergründe finden sich im Mozilla Developer Center.
Firefox 3.5 eifert allerdings Googles Chrome nach und nutzt zusätzlich DNS-Prefetching. DNS-Prefetching wird automatisch und bei jedem Link, Bild oder referenziertem Stylesheet ausgeführt. Ruft man also eine Seite auf, auf der sich ein Link zu einer gesperrten Seite befindet, schlägt man ohne es zu wissen auf dem STOP-Schild auf. Macht man das Gleiche mit einer Seite, auf der eine komplette Sperrliste verlinkt ist, geschieht das ganze direkt hunderte von Malen, ohne dass man etwas davon mitbekommt. Die Wahrscheinlichkeit, einige Zeit später die Polizei im Haus zu haben wäre auf jeden Fall gegeben.
Wie kann ich DNS-Prefetching deaktivieren?
- Alternativen DNS-Server verwenden (Anleitungen beim FoeBud)
Natürlich deaktiviert dies das DNS-Prefetching nicht, sorgt aber immerhin dafür, dass man nicht in Gefahr gerät, unwissentlich auf der Stop-Seite zu landen. - Über about:config
Leider ist die Deaktivierung hier zumindest etwas aufwändiger als beim Link-Prefetching.
- Neues Tab/Fenster öffnen
- about:config in die Adressleiste eingeben
- Auf den Button "Ich werde vorsichtig sein" drücken
- Es wird eine Liste mit vielen Einstellungen angezeigt. Klickt an einer beliebigen Stelle rechts und wählt im Menü "Neu" und dann "Boolean".
- Ein neues Fenster geht auf. Dort den Wert network.dns.disablePrefetch eingeben und auf "OK" klicken.
- Es öffnet sich ein weiteres Fenster: "Geben Sie einen boolean-Wert ein". Hier "true" wählen und auf "OK" klicken.
- Fertig!

- Alternativ über einen Eintrag in die prefs.js oder user.js
Folgende Zeile muss (bei geschlossenem Firefox!) eingetragen werden: user_pref("network.dns.disablePrefetch", true);
Anmerkung: Auch wenn es komplizierter scheint, wer sich nicht auskennt, sollte lieber die Schritt-für-Schritt-Anleitung über about:config nutzen!
P.S. Ich übernehme keine Verantwortung für euren Firefox.
Bei Chrome/Iron lässt sich DNS-Prefetching übrigens deaktivieren, in den Einstellungen, unter Optionen->Details den Haken bei "DNS-Vorabruf zur Verbesserung der Seitenleistung verwenden" entfernen. Interessanterweise gibt es auch Berichte, dass Chrome damit schneller anstatt langsamer läuft.
Interessant dürfte noch der Hinweis für Webmaster/Blogbetreiber sein: Wenn ihr Seiten verlinkt, die möglicherweise problematisch sein könnten, könnt ihr auch DNS-Prefetching für eure Seite bzw. einzelne Unterseiten deaktivieren. Mit Eintrag des Meta-Tags
<meta http-equiv="x-dns-prefetch-control" content="off">
wird DNS-Prefetching auf dieser Seite deaktiviert - sowohl in Firefox, als auch bei Chrome/Iron.
Hinweis: Screenshots eingefügt.
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Friday, 26. June 2009
Lobbycontrol sammelt Unterschriften für ein deutsches Lobbyismus-Register
Lobbycontrol sammelt Unterschriften für verpflichtendes Lobbyisten-Register in Deutschland (wer von Lobbycontrol noch nichts gehört hat, sei z.B. auf diesen Beitrag zur verdeckten PR der Bahn verwiesen).
Ich finde, dass das unbedingt unterstützenswert ist. Wenn man sich nur mal an ein paar der letzten Gesetzesvorhaben anschaut und sieht, wie sehr sie von Lobbyisten beeinflusst wurden: Internetsperren, Bundesdatenschutzgesetz, Waffenrecht, um nur einige zu nennen.
Daher: unbedingt unterschreiben! Lobbycontrol klinkt sich zwar leider nicht ans ePetitions-System an, der Aufwand sollte es euch aber wert sein!
P.S. Die Unterschriftenseite wird offensichtlich gecachet, es kann also sein, dass es etwas dauert, bis eure Unterschrift auf der Seite auftauchen.
Ich finde, dass das unbedingt unterstützenswert ist. Wenn man sich nur mal an ein paar der letzten Gesetzesvorhaben anschaut und sieht, wie sehr sie von Lobbyisten beeinflusst wurden: Internetsperren, Bundesdatenschutzgesetz, Waffenrecht, um nur einige zu nennen.
Daher: unbedingt unterschreiben! Lobbycontrol klinkt sich zwar leider nicht ans ePetitions-System an, der Aufwand sollte es euch aber wert sein!
P.S. Die Unterschriftenseite wird offensichtlich gecachet, es kann also sein, dass es etwas dauert, bis eure Unterschrift auf der Seite auftauchen.
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Wednesday, 24. June 2009
Was soll die Aufregung...
Lidl will seinen ehemaligen Deutschland-Chef Mros zum neuen Chef in England machen. Lidl hatte Mros damals aus dem Kreuzfeuer der Kritik nehmen wollen, nachdem bekannt geworden war, dass unter seiner Führung Krankheitslisten geführt wurden, auf denen unter anderem auch die Befunde und weitere Anmerkungen gesammelt waren.
Nun stellt sich heraus: Lidl hatte wohl nie vor Mros zu schassen. Direkt nach seiner Beurlaubung begann er intensiv Englisch zu lernen, um sich auf seine neue Aufgabe vorzubereiten. Die Gewerkschaften schreien nun Zeter und Mordio, da man nun ja endgültig davon ausgehen könne, dass Mros mit den Krankheitslisten den Willen des Unternehmens durchgesetzt hat und anzunehmen ist, dass dies auch außerhalb Deutschlands so praktiziert wird.
Ich kann die Aufregung überhaupt nicht nachvollziehen. Großbritannien ist uns in punkto Überwachung (noch) mindestens 5 Schritte voraus. Mit deutschen Datenschutzbefindlichkeiten würde man dort z.B. bei offiziellen Stellen nur Verwunderung hervorrufen. Somit wird mit Mros nur ein Deutscher nach England geschickt, der besonders geeignet ist, die Mentalität der Briten zu verstehen und sich perfekt in das britische System der Überwachung einfügen wird. Für das Unternehmen eine geradezu weise Entscheidung. Was sind schon ein paar Mitarbeiter, Kunden und Gewerkschaftler, die sich davon in Deutschland verprellt fühlen könnten? Offensichtlich nicht viel, denn der Umsatz von Lidl litt nach den Skandalen allenfalls kurzfristig und ging im Jahresergebnis deutlich nach oben...
Nun stellt sich heraus: Lidl hatte wohl nie vor Mros zu schassen. Direkt nach seiner Beurlaubung begann er intensiv Englisch zu lernen, um sich auf seine neue Aufgabe vorzubereiten. Die Gewerkschaften schreien nun Zeter und Mordio, da man nun ja endgültig davon ausgehen könne, dass Mros mit den Krankheitslisten den Willen des Unternehmens durchgesetzt hat und anzunehmen ist, dass dies auch außerhalb Deutschlands so praktiziert wird.
Ich kann die Aufregung überhaupt nicht nachvollziehen. Großbritannien ist uns in punkto Überwachung (noch) mindestens 5 Schritte voraus. Mit deutschen Datenschutzbefindlichkeiten würde man dort z.B. bei offiziellen Stellen nur Verwunderung hervorrufen. Somit wird mit Mros nur ein Deutscher nach England geschickt, der besonders geeignet ist, die Mentalität der Briten zu verstehen und sich perfekt in das britische System der Überwachung einfügen wird. Für das Unternehmen eine geradezu weise Entscheidung. Was sind schon ein paar Mitarbeiter, Kunden und Gewerkschaftler, die sich davon in Deutschland verprellt fühlen könnten? Offensichtlich nicht viel, denn der Umsatz von Lidl litt nach den Skandalen allenfalls kurzfristig und ging im Jahresergebnis deutlich nach oben...
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Wednesday, 17. June 2009
Vom Datenschutzgipfel zu einem Häufchen Elend
Zugegeben, lang ist es her. Am 4. September 2008 traf sich Vertreter des Bundes und der Länder zu einem "Datenschutzgipfel". Unter dem Eindruck der massiven Datenskandale (Telekom, T-Mobile, Lidl) war man zu einem medienwirksamen Termin erschienen.
Die Ergebnisse wurden zwar auch damals bereits als unzureichend kritisiert, trotzdem war es deutlich mehr, als man im Vorfeld erwarten konnte. Lassen wir doch mal das Bundesinnenministerium zu den Ergebnissen sprechen:
Sofort begann das Heulen und Zähneklappen der Adresslobby, die den Untergang des Abendlandes heraufbeschwor. Das Listenprivileg, abschaffen, undenkbar!
Offensichtlich tatsächlich undenkbar. Die CDU/CSU wurde weichgekocht (was sind schon die eigenen (!) Verbraucherschutz- und Innenminister gegen die Adresslobby) und schaltete dann gegenüber der SPD auf stur. Schaut man sich an, was von diesen Beschlüssen noch übrig geblieben ist, können einem fast schon die Tränen kommen:
Golem.de fasst zusammen, was alles nicht mehr Bestandteil des Gesetzes ist:
Mittlerweile begehren in der SPD-Fraktion offenbar doch noch einige auf und fordern, das Gesetz lieber scheitern zu lassen, als ein Feigenblatt zu beschließen (auch die Verbraucherzentralen hatten dies bereits gefordert).
So oder so, die Änderungen am Datenschutzgesetz sind ein (weiteres) Paradebeispiel für vorbildliche Lobbyarbeit*. Kaum ist der Datenschutz wieder aus dem Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit, steht das Wohl der Adresslobby wieder über dem Wohl der Bürger. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kann einem richtiggehend leid tun. Es wird sicher nicht das erste Mal sein, aber zu sehen wie eine so große Chance auf tatsächliche Verbesserungen beim Datenschutz so jämmerlich verpufft, muss weh tun.
Übrigens, noch ein kleiner Lacher am Rande, wieder aus der Pressemitteilung des BMI:
Ja is denn scho... Juni 2009?
*Apropos Lobbyarbeit: ein sehr lesenswerter Artikel in der Zeit über die Arbeit der Waffenlobby: "Ein Lehrstück für Lobbyarbeit"
Die Ergebnisse wurden zwar auch damals bereits als unzureichend kritisiert, trotzdem war es deutlich mehr, als man im Vorfeld erwarten konnte. Lassen wir doch mal das Bundesinnenministerium zu den Ergebnissen sprechen:
• Abschaffung des sog. „Listenprivilegs“; dadurch wird die Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten zu Zwecken des Adresshandels zukünftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen möglich sein.
• Einführung eines gesetzlichen Kopplungsverbots für marktbeherrschende Unternehmen, d.h. die Erbringung einer Leistung darf künftig nicht mehr an die Preisgabe personenbezogener Daten geknüpft werden, es sei denn, dass die Kenntnis dieser Daten für die Abwicklung des mit dem Betroffenen geschlossenen Vertrages zwingend erforderlich ist.
• Die Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutzrecht sollen erweitert werden.
• Es sollen Möglichkeiten zur Abschöpfung unrechtmäßiger Gewinne aus illegaler Datenverwendung geschaffen werden.
Sofort begann das Heulen und Zähneklappen der Adresslobby, die den Untergang des Abendlandes heraufbeschwor. Das Listenprivileg, abschaffen, undenkbar!
Offensichtlich tatsächlich undenkbar. Die CDU/CSU wurde weichgekocht (was sind schon die eigenen (!) Verbraucherschutz- und Innenminister gegen die Adresslobby) und schaltete dann gegenüber der SPD auf stur. Schaut man sich an, was von diesen Beschlüssen noch übrig geblieben ist, können einem fast schon die Tränen kommen:
Golem.de fasst zusammen, was alles nicht mehr Bestandteil des Gesetzes ist:
Gestrichen aus dem Entwurf des CDU-geführten Innenministeriums wurden demnach auf Druck der Wirtschaft:
• die Einwilligungslösung, also die Forderung, dass jeder aktiv zustimmen muss, bevor seine Daten weiterverkauft werden können
• die Abschaffung des Listenprivilegs, also der Möglichkeit für Firmen, Adresslisten mit anderen Daten wie Alter oder Bildungsgrad anzureichern und zu handeln
• ein Verbandsklagerecht, also die Möglichkeit für Verbände, im Namen der Verbraucher große und somit wirksame und teure Massenklagen anzustrengen.
Mittlerweile begehren in der SPD-Fraktion offenbar doch noch einige auf und fordern, das Gesetz lieber scheitern zu lassen, als ein Feigenblatt zu beschließen (auch die Verbraucherzentralen hatten dies bereits gefordert).
So oder so, die Änderungen am Datenschutzgesetz sind ein (weiteres) Paradebeispiel für vorbildliche Lobbyarbeit*. Kaum ist der Datenschutz wieder aus dem Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit, steht das Wohl der Adresslobby wieder über dem Wohl der Bürger. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kann einem richtiggehend leid tun. Es wird sicher nicht das erste Mal sein, aber zu sehen wie eine so große Chance auf tatsächliche Verbesserungen beim Datenschutz so jämmerlich verpufft, muss weh tun.
Übrigens, noch ein kleiner Lacher am Rande, wieder aus der Pressemitteilung des BMI:
Alle regelungsbedürftigen Punkte sollen in einem Artikelgesetz zusammengefasst werden, das spätestens Ende November 2008 dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden sol
Ja is denn scho... Juni 2009?
*Apropos Lobbyarbeit: ein sehr lesenswerter Artikel in der Zeit über die Arbeit der Waffenlobby: "Ein Lehrstück für Lobbyarbeit"
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Tuesday, 16. June 2009
CDU und SPD einigen sich auf Internetsperren
Nun ist es also soweit, CDU und SPD haben sich auf einen Gesetzentwurf für die Internetsperren geeinigt, der bereits am Donnerstag verabschiedet werden soll.
Die SPD hat ihr Spezialgesetz bekommen, um dem Entschluss des Parteivorstandes genüge zu tun. Dieser Beschluss ist nur verabschiedet worden, um einem Initiativantrag "auszuhebeln", damit über diesen nicht debattiert und abgestimmt werden muss. Die SPD befürchtete wohl, dass sich die Basis gegen die Sperren aussprechen würde. Schließlich hatte BILD auch direkt Stimmung gemacht und Björn Böhning, einen der Initiatoren des Antrag, zum Verlierer des Tages abgestempelt, da er ja nichts gegen Kinderpornographie unternehmen wolle. Wenn man dann weiß, dass der stellvertretender Chefredakteur der Bildzeitung der Mann der CDU-Verhandlungsführerin ist, verschlägt es einem die Sprache.
Es soll "Löschen vor Sperren" festgeschrieben werden. Man muss sich aber mal im Gesetzentwurf (via netzpolitik) anschauen, wie:
Die Hoster werden informiert. In der Regel. Wenn sie "mit zumutbarem Aufwand" zu ermitteln sind. Nicht aber in der EU, da wird der Staat, die entsprechende Behörde benachrichtigt. Außerhalb der EU wird generell die passende Polizeibehörde angeschrieben, der lange BKA-Dienstweg wird eingehalten.
Will heißen: das BKA informiert nur die Hoster in Deutschland vor einer Sperre. Dort, wo sie Kraft Amtes so oder so aktiv werden müssen, um die Inhalte vom Netz nehmen zu lassen. Verständlich, dass das im Regelfall nicht möglich ist, ohne den Hoster zu informieren - es sei denn natürlich, man kann direkt den kompletten Server beschlagnahmen lassen. Letztlich kann man das aber ja auch als eine Art der "Benachrichtigung" sehen, oder?
Alle, die für "Löschen statt Sperren" gekämpft haben, dürfen sich jetzt mal so richtig - Entschuldigung - verarscht vorkommen. Das BKA sorgt also nur dafür, dass Kinderpornographie in Deutschland schnell verschwindet. Ist ja bezeichnend, dass man dafür erst Internetsperren einrichten muss, oder? Es wird so bleiben wie bisher: Phishing-Seiten sind in der Regel innerhalb von 4 Stunden nach der Meldung vom Netz. Bei Kinderpornographie wird es weiter Tage dauern. Das, Frau von der Leyen, können Sie sich tatsächlich als Erfolg an die Brust heften. Vielleicht bekommen Sie ja eines Tages noch den Verdienstorden der von Ihnen so oft propagierten "Kinderpornoindustrie" (über die die Bundesregierung übrigens - trotz der vielen Erwähnungen von Frau von der Leyen - keine Erkenntnisse hat).
Aufsicht über die Liste soll übrigens ein Expertengremium haben, welches beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelt werden soll (der davon weder weiß, noch sich kompetent fühlt). Wer die Experten beruft? Das steht so deutlich nicht im Entwurf, zu befürchten ist aber das Bundesinnenministerium. Übrigens soll die Mehrheit der Experten die "Befähigung zum Richteramt" haben. Das ist genau die gleiche Formulierung, die damals für die verantwortlichen BKA-Beamten verwendet wurde. "Befähigt zum Richteramt" heißt eben nicht Richter. Schlimmstenfalls kommen die Experten dann selbst aus dem BKA (schließlich sind sie doch damit befasst) und das BKA kontrolliert sich selbst. Oder es werden Experten aus dem Innenministerium bestellt, was etwas besser aber immer noch weit ab von gut wäre.
Man sieht dem Entwurf an, dass er mit heißer Nadel gestrickt wurde, an vielen Stellen finden sich noch Reste von Umformulierungen. Wundert aber auch niemanden, schließlich muss es ja auf Biegen und Brechen am Donnerstag durch den Bundesrat. Beunruhigt das irgendwen, dass ein Gesetz 2 Tage vor Verabschiedung noch ein Entwurf voller Fehler ist?
Der AK Zensur hat übrigens alle Gespräche mit der SPD-Bundestagsfraktion abgesagt. Worüber sollten sie denn auch noch reden? Noch zynischer war übrigens das Familienministerium. Es hat dem AK Zensur einen Gesprächstermin für Donnerstag Nachmittag angeboten. Wirft man einen Blick auf die Tagesordnung für Donnerstag, sieht man, dass nach jetziger Planung das Gesetz bis 15.15 Uhr verabschiedet sein soll. Ergo zu dem Gesprächstermin ist das Gesetz also entweder bereits verabschiedet oder die Abstimmung gerade im Gange. Deutlicher kann man einem Gesprächspartner die Verachtung nicht signalisieren.
Die CDU hat damit eindeutig gewonnen. Mit den Internetsperren gegen Kinderpornographie ist der Fuß in der Tür. Die Pressemeldung zum SPD-Parteitagsbeschluss spricht Bände. Sperren gegen Urheberrechtsverletzungen (den Hinweis von Bettina Winsemann zu der Reihenfolge der Begriffe dazu lesen). Oder an anderer Stelle, die Forderung nach Sperren gegen Killerspiele.
Was bleibt?
Die - geringe - Hoffnung auf den Bundesrat. Wenn ich es richtig sehe, ist die Änderung ein "Zustimmungspflichtiges Gesetz". Der Bundesrat muss also zustimmen, damit das Gesetz in Kraft tritt*.
Es gab ja auch in der Anhörung und der Debatte den Hinweis, dass der Bund gar keine gesetzgeberischen Kompetenzen für die Sperren hat und das BKA erst recht nicht zuständig ist. Da die Länder meist recht empfindlich reagieren, wenn der Bund sich in "ihre Angelegenheiten" einmischt, könnte hier ein Hebel sitzen, wie die Länder gegen das Gesetz sein können und dabei einigermaßen gut bei wegkommen können.
CDU und SPD haben zur Zeit 30 Stimmen. Einfache Mehrheit sind 35. Enthaltungen zählen quasi als Nein-Stimmen.
Das heißt im Umkehrschluss: Sollten Linke, FDP und Grüne in keinem Bundesland "umfallen", kommt das Gesetz nicht durch, da sich die Länder bei Uneinigkeit der Koalitionspartner enthalten. Ich befürchte nur, dass sich einiger der Landesverbände der kleineren Parteien
Die Marschroute müsste dann aber klar sein: Druck auf die Landesverbände von SPD (die Jusos könnten versuchen, hier den Flurschaden der Bundes-SPD etwas gut zu machen und einige Internetnutzer für die SPD zurückzugewinnen), Grünen, Linken und FDP. Mal schauen, ob sich außer der Bundes-SPD noch ein paar Parteien ins Netz-Abseits stellen wollen.
Wenn das nicht hilft, bleibt wohl nur die nächste Verfassungsklage
*Update: Laut taz.de und Michael Seidlitz via Twitter ist das Gesetz wohl doch nicht zustimmungspflichtig. Leider.
Die SPD hat ihr Spezialgesetz bekommen, um dem Entschluss des Parteivorstandes genüge zu tun. Dieser Beschluss ist nur verabschiedet worden, um einem Initiativantrag "auszuhebeln", damit über diesen nicht debattiert und abgestimmt werden muss. Die SPD befürchtete wohl, dass sich die Basis gegen die Sperren aussprechen würde. Schließlich hatte BILD auch direkt Stimmung gemacht und Björn Böhning, einen der Initiatoren des Antrag, zum Verlierer des Tages abgestempelt, da er ja nichts gegen Kinderpornographie unternehmen wolle. Wenn man dann weiß, dass der stellvertretender Chefredakteur der Bildzeitung der Mann der CDU-Verhandlungsführerin ist, verschlägt es einem die Sprache.
Es soll "Löschen vor Sperren" festgeschrieben werden. Man muss sich aber mal im Gesetzentwurf (via netzpolitik) anschauen, wie:
Die Hoster werden informiert. In der Regel. Wenn sie "mit zumutbarem Aufwand" zu ermitteln sind. Nicht aber in der EU, da wird der Staat, die entsprechende Behörde benachrichtigt. Außerhalb der EU wird generell die passende Polizeibehörde angeschrieben, der lange BKA-Dienstweg wird eingehalten.
Will heißen: das BKA informiert nur die Hoster in Deutschland vor einer Sperre. Dort, wo sie Kraft Amtes so oder so aktiv werden müssen, um die Inhalte vom Netz nehmen zu lassen. Verständlich, dass das im Regelfall nicht möglich ist, ohne den Hoster zu informieren - es sei denn natürlich, man kann direkt den kompletten Server beschlagnahmen lassen. Letztlich kann man das aber ja auch als eine Art der "Benachrichtigung" sehen, oder?
Alle, die für "Löschen statt Sperren" gekämpft haben, dürfen sich jetzt mal so richtig - Entschuldigung - verarscht vorkommen. Das BKA sorgt also nur dafür, dass Kinderpornographie in Deutschland schnell verschwindet. Ist ja bezeichnend, dass man dafür erst Internetsperren einrichten muss, oder? Es wird so bleiben wie bisher: Phishing-Seiten sind in der Regel innerhalb von 4 Stunden nach der Meldung vom Netz. Bei Kinderpornographie wird es weiter Tage dauern. Das, Frau von der Leyen, können Sie sich tatsächlich als Erfolg an die Brust heften. Vielleicht bekommen Sie ja eines Tages noch den Verdienstorden der von Ihnen so oft propagierten "Kinderpornoindustrie" (über die die Bundesregierung übrigens - trotz der vielen Erwähnungen von Frau von der Leyen - keine Erkenntnisse hat).
Aufsicht über die Liste soll übrigens ein Expertengremium haben, welches beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelt werden soll (der davon weder weiß, noch sich kompetent fühlt). Wer die Experten beruft? Das steht so deutlich nicht im Entwurf, zu befürchten ist aber das Bundesinnenministerium. Übrigens soll die Mehrheit der Experten die "Befähigung zum Richteramt" haben. Das ist genau die gleiche Formulierung, die damals für die verantwortlichen BKA-Beamten verwendet wurde. "Befähigt zum Richteramt" heißt eben nicht Richter. Schlimmstenfalls kommen die Experten dann selbst aus dem BKA (schließlich sind sie doch damit befasst) und das BKA kontrolliert sich selbst. Oder es werden Experten aus dem Innenministerium bestellt, was etwas besser aber immer noch weit ab von gut wäre.
Man sieht dem Entwurf an, dass er mit heißer Nadel gestrickt wurde, an vielen Stellen finden sich noch Reste von Umformulierungen. Wundert aber auch niemanden, schließlich muss es ja auf Biegen und Brechen am Donnerstag durch den Bundesrat. Beunruhigt das irgendwen, dass ein Gesetz 2 Tage vor Verabschiedung noch ein Entwurf voller Fehler ist?
Der AK Zensur hat übrigens alle Gespräche mit der SPD-Bundestagsfraktion abgesagt. Worüber sollten sie denn auch noch reden? Noch zynischer war übrigens das Familienministerium. Es hat dem AK Zensur einen Gesprächstermin für Donnerstag Nachmittag angeboten. Wirft man einen Blick auf die Tagesordnung für Donnerstag, sieht man, dass nach jetziger Planung das Gesetz bis 15.15 Uhr verabschiedet sein soll. Ergo zu dem Gesprächstermin ist das Gesetz also entweder bereits verabschiedet oder die Abstimmung gerade im Gange. Deutlicher kann man einem Gesprächspartner die Verachtung nicht signalisieren.
Die CDU hat damit eindeutig gewonnen. Mit den Internetsperren gegen Kinderpornographie ist der Fuß in der Tür. Die Pressemeldung zum SPD-Parteitagsbeschluss spricht Bände. Sperren gegen Urheberrechtsverletzungen (den Hinweis von Bettina Winsemann zu der Reihenfolge der Begriffe dazu lesen). Oder an anderer Stelle, die Forderung nach Sperren gegen Killerspiele.
Was bleibt?
Die - geringe - Hoffnung auf den Bundesrat. Wenn ich es richtig sehe, ist die Änderung ein "Zustimmungspflichtiges Gesetz". Der Bundesrat muss also zustimmen, damit das Gesetz in Kraft tritt*.
Es gab ja auch in der Anhörung und der Debatte den Hinweis, dass der Bund gar keine gesetzgeberischen Kompetenzen für die Sperren hat und das BKA erst recht nicht zuständig ist. Da die Länder meist recht empfindlich reagieren, wenn der Bund sich in "ihre Angelegenheiten" einmischt, könnte hier ein Hebel sitzen, wie die Länder gegen das Gesetz sein können und dabei einigermaßen gut bei wegkommen können.
CDU und SPD haben zur Zeit 30 Stimmen. Einfache Mehrheit sind 35. Enthaltungen zählen quasi als Nein-Stimmen.
Das heißt im Umkehrschluss: Sollten Linke, FDP und Grüne in keinem Bundesland "umfallen", kommt das Gesetz nicht durch, da sich die Länder bei Uneinigkeit der Koalitionspartner enthalten. Ich befürchte nur, dass sich einiger der Landesverbände der kleineren Parteien
Die Marschroute müsste dann aber klar sein: Druck auf die Landesverbände von SPD (die Jusos könnten versuchen, hier den Flurschaden der Bundes-SPD etwas gut zu machen und einige Internetnutzer für die SPD zurückzugewinnen), Grünen, Linken und FDP. Mal schauen, ob sich außer der Bundes-SPD noch ein paar Parteien ins Netz-Abseits stellen wollen.
Wenn das nicht hilft, bleibt wohl nur die nächste Verfassungsklage
*Update: Laut taz.de und Michael Seidlitz via Twitter ist das Gesetz wohl doch nicht zustimmungspflichtig. Leider.
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11:37
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Wednesday, 27. May 2009
Überwachungs-Special auf SWR3
Gerade laufen einige Beiträge zu Überwachung auf SWR3. Inhaltlich unterirdisch.
Da wird von einer Abfrage von Handy-Positionsdaten einer Moderatorin berichtet, die mehrere Monate nach einem Autodiebstahl von der Polizei befragt wurde, weil sie im fraglichen Gebiet unterwegs war.
Es wird leise Kritik geäußert, schließlich musste man sich lange Zeit danach erinnern, was man an diesem Tag getan hatte. Auf die Frage Rechtmäßigkeit des Grundrechtseingriffes geht man gar nicht ein - oder die Erfolgswahrscheinlichkeit, über dieses Mittel die Täter zu ermitteln. Mittlerweile sollte eigentlich jeder Depp wissen, dass man nur ein paar Stunden vor der Tat das Handy abschalten muss...
Zweiter Teil, Überwachungskameras in Mannheim. Es wird ein Loblied gesungen, 60%ige Verringerung der Kriminalität. Kein Wort davon, dass Überwachungskameras nur eine Verlagerung der Kriminalität erreichen. Da der böse Datenschutz ja nur eine Überwachung erlaubt, wenn ein Nutzen da ist, mussten die Kameras an einigen Stellen jetzt abgeschaltet werden. Auch die Kameras an Schulen mussten abmontiert werden, dabei fanden Eltern und Rektoren sie doch alle toll. Jetzt wünschen sich die Mannheimer mehr Kameras, insbesondere die Eltern.
Soviel unreflektierten Quark in einem öffentlichen Sender, das tut fast schon weh. Fürs nächste Mal, liebes SWR3-Team, schaut euch doch mal ein paar Dinge aus dem ARD-Fundus an. Es gibt da z.B. eine sehr gute Videoserie von tagesschau.de (zwar von 2007, größtenteils aber immer noch aktuell).
SWR3 hatte mal "Onliner", die in Datenschutzfragen recht fit schienen. Warum fragt man die eigenen Experten eigentlich nicht, bevor man so etwas sendet?
Es reiht sich aber nahtlos in die in weiten Teilen eher fehlende Berichterstattung über die Netzsperren gegen Kinderpornographie ein. Vielleicht sollte ich mir doch einen anderen Stammsender suchen...
Da wird von einer Abfrage von Handy-Positionsdaten einer Moderatorin berichtet, die mehrere Monate nach einem Autodiebstahl von der Polizei befragt wurde, weil sie im fraglichen Gebiet unterwegs war.
Es wird leise Kritik geäußert, schließlich musste man sich lange Zeit danach erinnern, was man an diesem Tag getan hatte. Auf die Frage Rechtmäßigkeit des Grundrechtseingriffes geht man gar nicht ein - oder die Erfolgswahrscheinlichkeit, über dieses Mittel die Täter zu ermitteln. Mittlerweile sollte eigentlich jeder Depp wissen, dass man nur ein paar Stunden vor der Tat das Handy abschalten muss...
Zweiter Teil, Überwachungskameras in Mannheim. Es wird ein Loblied gesungen, 60%ige Verringerung der Kriminalität. Kein Wort davon, dass Überwachungskameras nur eine Verlagerung der Kriminalität erreichen. Da der böse Datenschutz ja nur eine Überwachung erlaubt, wenn ein Nutzen da ist, mussten die Kameras an einigen Stellen jetzt abgeschaltet werden. Auch die Kameras an Schulen mussten abmontiert werden, dabei fanden Eltern und Rektoren sie doch alle toll. Jetzt wünschen sich die Mannheimer mehr Kameras, insbesondere die Eltern.
Soviel unreflektierten Quark in einem öffentlichen Sender, das tut fast schon weh. Fürs nächste Mal, liebes SWR3-Team, schaut euch doch mal ein paar Dinge aus dem ARD-Fundus an. Es gibt da z.B. eine sehr gute Videoserie von tagesschau.de (zwar von 2007, größtenteils aber immer noch aktuell).
SWR3 hatte mal "Onliner", die in Datenschutzfragen recht fit schienen. Warum fragt man die eigenen Experten eigentlich nicht, bevor man so etwas sendet?
Es reiht sich aber nahtlos in die in weiten Teilen eher fehlende Berichterstattung über die Netzsperren gegen Kinderpornographie ein. Vielleicht sollte ich mir doch einen anderen Stammsender suchen...
Posted by Stefan
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Friday, 15. May 2009
Der Kampf um die öffentliche Meinung (Update)
Thomas Knüwer hat in einem Artikel im Handelsblatt Informationen veröffentlicht, wonach heute eine ganze Reihe von Verbänden ihre Unterstützung für die Internetsperren gegen Kinderpornographie verkünden wird (siehe auch den Beitrag auf netzpolitik.org). Nach der von der Deutschen Kinderhilfe gestarteten Petition (beim Spiegelfechter findet sich übrigens eine Übersicht über die Ansichten der Kinderhilfe - meist deckungsgleich mit der Mehrheitsmeinung der CDU) kommt also die zweite große Aktion pro Sperren.
Etwas überraschend ist die Zusammensetzung der Unterstützer. Federführend sollen sein:
Die Sperrliste soll laut der Initiative wohl von einer Kommission erstellt werden (zugegeben ein Fortschritt gegenüber dem Gesetzentwurf der Regierung), in einem zweiten Schritt soll dann wirksamere Sperrtechnologie eingesetzt werden (welche wirklich wirksame Methode hier vorgeschlagen wird, dürfte spannend werden).
Innocence in Danger überrascht wohl niemanden. Der Videotheken-Verband passt irgendwie gar nicht in die Reihe der Unterstützer. Es wird aber schnell klar, woher der Wind weht, sobald man sich mal die Startseite ihrer Homepage ansieht.
Somit ist die Sache klar: Internetsperren gegen Kinderpornographie und in Stufe 2 wird dann das ach so gebeutelte Urheberrecht der am Hungertuch nagenden Musik-, Film-, und Spieleindustrie durch Sperren geschützt (passt übrigens in die Meldungen von gestern, dass die Musikindustrie die "Three Strikes"-Regelung auch in Deutschland fordert).
Von ECPAT hatte ich vorher noch nichts gehört, zumindest den Mitgliedern nach scheint der Verband aber seriös zu sein. Über die Seriosität deutschen Kinderschutzbund braucht man denke ich (eigentlich) kein Wort zu verlieren.
Warum lassen sich ECPAT, insbesondere aber der deutsche Kinderschutzbund hier von der Politik instrumentalisieren? Gerade von solchen Verbänden erwarte ich Fachwissen. Das Wissen, dass es im Kampf gegen Missbrauch und Kinderpornographie keinen einfachen Lösungen gibt. Das Wissen, dass 80% des Missbrauchs im familiären Umfeld stattfinden. Das Wissen, dass Präventionsprojekte und Ermittler finanziell völlig unzureichend ausgestattet sind. Das Wissen, dass Erkenntnisse aus Schweden Zweifel an der Wirksamkeit von Internetsperren wecken. Das Wissen, dass kinderpornographische Inhalte hauptsächlich in geschlossenen Benutzergruppen getauscht werden und nur zu einem Bruchteil über frei zugängliche Webseiten heruntergeladen werden.
Ich könnte noch eine Weile so weitermachen, ich verstehe es einfach nicht. Den Kinderschutzbund würde ich als die wichtigste, seriöseste Lobbygruppe für die Rechte der Kinder bezeichnen. Wieso eine solche Vereinigung es der Regierung so einfach macht, sich aus der Affäre zu ziehen, erschließt sich mir nicht. Anstatt Frau von der Leyen aufzufordern, wirklich wirksame Maßnahmen umzusetzen (die den Staat dann auch Geld, vor allem aber Mühe kosten würden, z.B. mehr spezialisierte Beamte, verbesserte internationale Zusammenarbeit, Initiativen zum Abschalten der Server), wird auch hier der Eindruck erweckt, es gebe eine einfache Lösung gegen Kinderpornographie. Sich dann auch noch mit einer Lobbygruppe zusammen zu tun, bei der schnell klar wird, dass es ihr nur zweitrangig um den Kampf gegen Kinderpornographie geht, ist für mich unfassbar.
Warten wir die Erklärung ab, aber sollte Thomas Knüwer Recht behalten, hätte in meinen Augen der Deutsche Kinderschutzbund vieles an seiner Seriosität verspielt. Eine Seriosität, die sich vor allem auch unzählige ehrenamtliche Mitarbeiter in der Arbeit vor Ort erarbeitet haben.
Bisher wurde noch keine Pressemeldung veröffentlicht. Noch können wir auf Vernuft hoffen...
Update: Wird wohl nichts mit der Vernunft, eine Minute nachdem ich den Beitrag abgesendet hatte, meldete heise.de, dass die Sprecherin des Kinderschutzbundes die Aktion bestätigt hat.
Etwas überraschend ist die Zusammensetzung der Unterstützer. Federführend sollen sein:
- Innocence in Danger
- der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels IVD
- die Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder gegen sexuelle Ausbeutung ECPAT, einer Vereinigung meist kirchlicher Träger
- dem deutschen Kinderschutzbund
Die Sperrliste soll laut der Initiative wohl von einer Kommission erstellt werden (zugegeben ein Fortschritt gegenüber dem Gesetzentwurf der Regierung), in einem zweiten Schritt soll dann wirksamere Sperrtechnologie eingesetzt werden (welche wirklich wirksame Methode hier vorgeschlagen wird, dürfte spannend werden).
Innocence in Danger überrascht wohl niemanden. Der Videotheken-Verband passt irgendwie gar nicht in die Reihe der Unterstützer. Es wird aber schnell klar, woher der Wind weht, sobald man sich mal die Startseite ihrer Homepage ansieht.
„Die Durchsetzung des Jugendschutzes liegt in der Hand der Internet-Service-Provider. Diese müssen endlich vom Gesetzgeber gezwungen werden, die massive Nutzung des Internets zur Übermittlung von illegalen Inhalten einzuschränken.“
Somit ist die Sache klar: Internetsperren gegen Kinderpornographie und in Stufe 2 wird dann das ach so gebeutelte Urheberrecht der am Hungertuch nagenden Musik-, Film-, und Spieleindustrie durch Sperren geschützt (passt übrigens in die Meldungen von gestern, dass die Musikindustrie die "Three Strikes"-Regelung auch in Deutschland fordert).
Von ECPAT hatte ich vorher noch nichts gehört, zumindest den Mitgliedern nach scheint der Verband aber seriös zu sein. Über die Seriosität deutschen Kinderschutzbund braucht man denke ich (eigentlich) kein Wort zu verlieren.
Warum lassen sich ECPAT, insbesondere aber der deutsche Kinderschutzbund hier von der Politik instrumentalisieren? Gerade von solchen Verbänden erwarte ich Fachwissen. Das Wissen, dass es im Kampf gegen Missbrauch und Kinderpornographie keinen einfachen Lösungen gibt. Das Wissen, dass 80% des Missbrauchs im familiären Umfeld stattfinden. Das Wissen, dass Präventionsprojekte und Ermittler finanziell völlig unzureichend ausgestattet sind. Das Wissen, dass Erkenntnisse aus Schweden Zweifel an der Wirksamkeit von Internetsperren wecken. Das Wissen, dass kinderpornographische Inhalte hauptsächlich in geschlossenen Benutzergruppen getauscht werden und nur zu einem Bruchteil über frei zugängliche Webseiten heruntergeladen werden.
Ich könnte noch eine Weile so weitermachen, ich verstehe es einfach nicht. Den Kinderschutzbund würde ich als die wichtigste, seriöseste Lobbygruppe für die Rechte der Kinder bezeichnen. Wieso eine solche Vereinigung es der Regierung so einfach macht, sich aus der Affäre zu ziehen, erschließt sich mir nicht. Anstatt Frau von der Leyen aufzufordern, wirklich wirksame Maßnahmen umzusetzen (die den Staat dann auch Geld, vor allem aber Mühe kosten würden, z.B. mehr spezialisierte Beamte, verbesserte internationale Zusammenarbeit, Initiativen zum Abschalten der Server), wird auch hier der Eindruck erweckt, es gebe eine einfache Lösung gegen Kinderpornographie. Sich dann auch noch mit einer Lobbygruppe zusammen zu tun, bei der schnell klar wird, dass es ihr nur zweitrangig um den Kampf gegen Kinderpornographie geht, ist für mich unfassbar.
Warten wir die Erklärung ab, aber sollte Thomas Knüwer Recht behalten, hätte in meinen Augen der Deutsche Kinderschutzbund vieles an seiner Seriosität verspielt. Eine Seriosität, die sich vor allem auch unzählige ehrenamtliche Mitarbeiter in der Arbeit vor Ort erarbeitet haben.
Bisher wurde noch keine Pressemeldung veröffentlicht. Noch können wir auf Vernuft hoffen...
Update: Wird wohl nichts mit der Vernunft, eine Minute nachdem ich den Beitrag abgesendet hatte, meldete heise.de, dass die Sprecherin des Kinderschutzbundes die Aktion bestätigt hat.
Posted by Stefan
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