Im Moment gibt es unterschiedliche Ansichten darüber, ob Googles neuer Browser Chrome Open Source ist oder nicht. Wäre der Quelltext offen gelegt, ließe sich sehr schnell klären, ob und wenn ja in welchem Maße der Browser Daten "nach Hause funkt".
Laut dem Datenschutz-Blog (mit Link auf Punkt 10.2 der Nutzungsbedingungen von Chrome) und Standart Tolleranz Maschiene handelt es sich bei Chrome selbst nicht um Open Source. Allerdings gibt es wohl das Open Source Projekt Chromium, auf dem Chrome basiert. Diese ähnliche Namensgebung scheint für viel Verwirrung zu sorgen.
Auch wenn in den in den Kommentaren zu den Blog-Einträgen sowie in anderen Blogs Gegenteiliges gesagt wird, ist Googles Browser Chrome wohl kein Open Source. Offensichtlich haben viele die Google-Ankündigung ohne Hinterfragen übernommen.
Bis die Frage, inwieweit Chrome "nach Hause telefoniert" endgültig (z.B. mit Netzwerk-Sniffern wie Wireshark) geklärt ist (sollte Google nicht doch noch den Quellcode freigeben), wird es wohl noch etwas dauern.
Wednesday, 3. September 2008
Googles Browser Chrome - Open Source oder nicht?
Posted by Stefan
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Blog wirft Telekom illegale Herausgabe von Verbindungsdaten vor
Das Blog daten-speicherung.de wirft der Deutschen Telekom AG die illegale Herausgabe von Verbindungsdaten vor. Diese dürfen nur nach richterlicher Anordnung herausgegeben werden. Die Telekom nach einer von dem Blog anonymisiert vorgelegten PDF-Datei die Daten aber in einer Art von vorauseilendem Gehorsam auf eine Anfrage der Staatsanwaltschaft herausgegeben, bei der es nur um die Ermittlung des Anschlussinhabers einer IP-Adresse ging.
Die Daten gingen dazu noch nur äußerst dürftig geschützt per Mail durchs Netz: als passwortgeschützte Zip-Datei - das Passwort war ein vierstelliges Wort, offensichtlich in jedem Wörterbuch auffindbar und somit in kürzester Zeit knackbar.
Ausführlich auf daten-speicherung.de.
Die Daten gingen dazu noch nur äußerst dürftig geschützt per Mail durchs Netz: als passwortgeschützte Zip-Datei - das Passwort war ein vierstelliges Wort, offensichtlich in jedem Wörterbuch auffindbar und somit in kürzester Zeit knackbar.
Ausführlich auf daten-speicherung.de.
EU will größte Fingerabdruckdatenbank der Welt aufbauen
Das Europaparlament hat heute den biometrischen Kontrollen im Rahmen des Visa-Informationssystems [VIS] zugestimmt. Damit müssen ab 2009 alle aus visumpflichtigen Staaten Einreisende ihre Fingerabdrücke abgeben, allerdings kann zu Stoßzeiten auch nur stichprobenartig kontrolliert werden. Es wird dann geprüft, ob die Fingerabdrücke mit den im Visum angegebenen übereinstimmen. Die genommen Fingerabdrücke werden 5 Jahre lang gespeichert.
Binnen 10 Jahren soll so die größte Fingerabdruckdatenbank der Welt entstehen.
Via dem Virtuellen Datenschutzbüro und ORF Futurezone.
Binnen 10 Jahren soll so die größte Fingerabdruckdatenbank der Welt entstehen.
Via dem Virtuellen Datenschutzbüro und ORF Futurezone.
Posted by Stefan
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18:34
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Monatsbrennpunkt des BSI: RFID
Der Brennpunkt des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) befasst sich in diesem Monat mit RFID, der "Radio Frequency Identification".
Im Brennpunkt finden sich Informationen zur Geschichte, zum Einsatz sowie zu Chancen und Risiken der RFID-Technologie, unter anderem auch im ePass.
Wer sich informieren will, findet den Schwerpunkt hier.
Im Brennpunkt finden sich Informationen zur Geschichte, zum Einsatz sowie zu Chancen und Risiken der RFID-Technologie, unter anderem auch im ePass.
Wer sich informieren will, findet den Schwerpunkt hier.
Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Datenhandel der Meldebehörden
In einem Interview in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung hat der Bundesdatenschutzbeauftrage Peter Schaar die Praxis von Meldeämtern kritisiert, die Meldedaten an Firmen zu verkaufen. Dies sei besonders problematisch, da die Daten zwangsweise erhoben werden. Außerdem würden von den Unternehmen nicht nur die Adressen von Schuldnern erhoben, sondern oftmals die gesamten Adressbestände abgefragt, weitergegeben und bei den Firmen selbst gespeichert und gesammelt. Peter Schaar forderte mindestens ein allgemeines Widerspruchsrecht der Bürger. Dieses gebe es zur Zeit nur in Ausnahmefällen, z.B. bei Bedrohung.
Peter Schaar wiederholte auch seine Forderung nach Änderung der gesetzlichen Regelungen, so dass die Verbraucher der Weitergabe ihrer Daten aktiv zustimmen müssten.
Peter Schaar erhofft sich vom morgigen "Datenschutz-Gipfel" mit Innenminister Schäuble konkrete Verbesserungen für den Datenschutz.
Das komplette Interview findet sich hier im Onlineauftritt der WAZ.
Peter Schaar wiederholte auch seine Forderung nach Änderung der gesetzlichen Regelungen, so dass die Verbraucher der Weitergabe ihrer Daten aktiv zustimmen müssten.
Peter Schaar erhofft sich vom morgigen "Datenschutz-Gipfel" mit Innenminister Schäuble konkrete Verbesserungen für den Datenschutz.
Das komplette Interview findet sich hier im Onlineauftritt der WAZ.
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13:05
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Friday, 16. May 2008
Web 2.0 vs. Opferschutz
Eine Sache, die mir bei der Berichterstattung über den Inzestfall in Amstetten sauer aufgestoßen ist, war der Umgang mit den Klarnamen des Täters/der Opfer sowie ein Google-Maps-Ausschnitt mit der Straße des Tatorts auf Spiegel Online - interessanterweise (oderr besser zynischerweise) in einem Artikel mit dem Titel: "Fall Amstetten: Inzest-Opfern droht Dauerbelagerung".
Den vollen Namen des Hauptopfer Elisabeth F. fand ich das erste Mal in einem Artikel, in dem alle anderen Namen noch abgekürzt waren, damals offensichtlich noch ein Versehen. Wenig später begann Spiegel Online aber damit, den Namen in allen Artikeln auszuschreiben. Vermutlich ging man davon aus, dass mittlerweile andere Medien den Namen oft genug breitgetreten hatten. Bei einer Suche auf Spiegel Online fand ich den vollen Namen auch in früheren Artikeln - in allen englischen Artikeln über den Fall.
Ich frage mich dabei, ob der Pressekodex nicht auch für englischsprachige Artikel eines deutschen Mediums gilt. Mit den Richtlinien zu Ziffer 8 des Pressekodexes ist eine Namensnennung meiner Meinung nach nicht vereinbar. Dort heißt es unter anderem:
Schon bevor Spiegel Online damit begann die vollen Namen zu verwenden, fand sich in dem oben verlinkten Artikel ein Ausschnitt aus Google Maps, der die Straße des Tatorts kennzeichnet. Als besonderen Service für alle Sensationshungrigen und Gaffer dazu noch ein Foto der Front des Hauses. Perfekt, die Reise nach Amstetten kann man damit planen, ohne sich auch nur ein wenig anzustrengen. Straße und Ort ins Navi und ab geht's, das richtige Haus findet sich ja dann vor Ort.
Pressekodex... war da irgendwas? Nochmal aus den Richtlinien zu Ziffer 8 des Pressekodexes:
Man stelle sich das mal vor: in der Nachbarschaft geschieht ein Verbrechen, das große öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Sowas zieht immer Neugierige an, klar. Wenn jemand gräbt, habe ich auch keine Zweifel, dass man irgendwie rauskriegen kann, wo genau ein Verbrechen stattgefunden hat, ohne dass es ihm per Google Maps unter die Nase gehalten wird. Veröffentlichen die Medien aber Kartenausschnitte so muss man sich eben nicht mehr die Mühe machen, die Hemmschwelle sinkt, die Zahl der Gaffer steigt.
Hat man nun noch ein Verbrechen (ähnlich wie in anfangs Amstetten), bei dem es zumindest unklar ist, ob die Nachbarn nicht etwas hätten merken müssen, wird die Sache perfekt. Ich warte dann schon mal auf die ersten eingeschlagenen Fenster, beschmierten Hauswände oder Ähnliches - wobei ja noch zu hoffen bleibt, dass nicht jemand völlig durchdreht und sich zum Rächer der Opfer aufschwingt...
Es lebe das Web 2.0.
P.S. Es war zwar auch nicht zu erwarten, aber der Vollständigkeit halber: auf einen Leserbrief und eine unter dem Stichwort Lob/Kritik an die Redaktion von Spiegel Online kam keine Antwort.
Den vollen Namen des Hauptopfer Elisabeth F. fand ich das erste Mal in einem Artikel, in dem alle anderen Namen noch abgekürzt waren, damals offensichtlich noch ein Versehen. Wenig später begann Spiegel Online aber damit, den Namen in allen Artikeln auszuschreiben. Vermutlich ging man davon aus, dass mittlerweile andere Medien den Namen oft genug breitgetreten hatten. Bei einer Suche auf Spiegel Online fand ich den vollen Namen auch in früheren Artikeln - in allen englischen Artikeln über den Fall.
Ich frage mich dabei, ob der Pressekodex nicht auch für englischsprachige Artikel eines deutschen Mediums gilt. Mit den Richtlinien zu Ziffer 8 des Pressekodexes ist eine Namensnennung meiner Meinung nach nicht vereinbar. Dort heißt es unter anderem:
Richtlinie 8.1 - Nennung von Namen/Abbildungen
(1) Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren ... veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. Mit Rücksicht auf ihre Zukunft genießen Kinder und Jugendliche einen besonderen Schutz. Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen.
(3) Bei Familienangehörigen und sonstigen durch die Veröffentlichung mittelbar Betroffenen, die mit dem Unglücksfall oder der Straftat nichts zu tun haben, sind Namensnennung und Abbildung grundsätzlich unzulässig.
Schon bevor Spiegel Online damit begann die vollen Namen zu verwenden, fand sich in dem oben verlinkten Artikel ein Ausschnitt aus Google Maps, der die Straße des Tatorts kennzeichnet. Als besonderen Service für alle Sensationshungrigen und Gaffer dazu noch ein Foto der Front des Hauses. Perfekt, die Reise nach Amstetten kann man damit planen, ohne sich auch nur ein wenig anzustrengen. Straße und Ort ins Navi und ab geht's, das richtige Haus findet sich ja dann vor Ort.
Pressekodex... war da irgendwas? Nochmal aus den Richtlinien zu Ziffer 8 des Pressekodexes:
Richtlinie 8.2 - Schutz des Aufenthaltsortes
Der private Wohnsitz sowie andere Orte der privaten Niederlassung, wie z. B. Krankenhaus-, Pflege-, Kur-, Haft- oder Rehabilitationsorte, genießen besonderen Schutz.
Man stelle sich das mal vor: in der Nachbarschaft geschieht ein Verbrechen, das große öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Sowas zieht immer Neugierige an, klar. Wenn jemand gräbt, habe ich auch keine Zweifel, dass man irgendwie rauskriegen kann, wo genau ein Verbrechen stattgefunden hat, ohne dass es ihm per Google Maps unter die Nase gehalten wird. Veröffentlichen die Medien aber Kartenausschnitte so muss man sich eben nicht mehr die Mühe machen, die Hemmschwelle sinkt, die Zahl der Gaffer steigt.
Hat man nun noch ein Verbrechen (ähnlich wie in anfangs Amstetten), bei dem es zumindest unklar ist, ob die Nachbarn nicht etwas hätten merken müssen, wird die Sache perfekt. Ich warte dann schon mal auf die ersten eingeschlagenen Fenster, beschmierten Hauswände oder Ähnliches - wobei ja noch zu hoffen bleibt, dass nicht jemand völlig durchdreht und sich zum Rächer der Opfer aufschwingt...
Es lebe das Web 2.0.
P.S. Es war zwar auch nicht zu erwarten, aber der Vollständigkeit halber: auf einen Leserbrief und eine unter dem Stichwort Lob/Kritik an die Redaktion von Spiegel Online kam keine Antwort.
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