Gerade eben lese ich auf Spiegel Online mal wieder so einen Artikel, der nur Kopfschütteln hervorrufen kann.
Ein großes "Meinungsblatt" mit 4 Buchstaben konnte es nicht lassen, trotz Nachrichtensperre Details über die Todesumstände der in Leipzig entführten Michelle zu veröffentlichen.
Natürlich, es ist die Aufgabe von Journalisten, über Dinge zu berichten. Oft ist es auch notwendig, über Dinge zu berichten, die noch nicht bekannt sind oder von gewissen Kreisen als geheim angesehen werden (man denke an die BND-Abhörskandale). Aber jeder Journalist sollte auch moralische Grenzen haben. In diesem Fall hat die Nachrichtensperre ja gute Gründe, man möchte kein "Täterwissen" preis geben, um so bessere Chancen zu haben, den Täter zu ermitteln. Gerade bei Fällen von entführten Kindern, die vielen Leuten (noch?) nahe gehen, sollte man sich beherrschen können.
Aber auch hier scheint der Druck für einige wenige zu groß zu sein - der Druck, andere könnten schneller sein und anstelle einem selbst "15 Minuten Ruhm" ernten...
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Tuesday, 2. September 2008
Von der Schwierigkeit, ein Geheimnis zu bewahren
Friday, 16. May 2008
Web 2.0 vs. Opferschutz
Eine Sache, die mir bei der Berichterstattung über den Inzestfall in Amstetten sauer aufgestoßen ist, war der Umgang mit den Klarnamen des Täters/der Opfer sowie ein Google-Maps-Ausschnitt mit der Straße des Tatorts auf Spiegel Online - interessanterweise (oderr besser zynischerweise) in einem Artikel mit dem Titel: "Fall Amstetten: Inzest-Opfern droht Dauerbelagerung".
Den vollen Namen des Hauptopfer Elisabeth F. fand ich das erste Mal in einem Artikel, in dem alle anderen Namen noch abgekürzt waren, damals offensichtlich noch ein Versehen. Wenig später begann Spiegel Online aber damit, den Namen in allen Artikeln auszuschreiben. Vermutlich ging man davon aus, dass mittlerweile andere Medien den Namen oft genug breitgetreten hatten. Bei einer Suche auf Spiegel Online fand ich den vollen Namen auch in früheren Artikeln - in allen englischen Artikeln über den Fall.
Ich frage mich dabei, ob der Pressekodex nicht auch für englischsprachige Artikel eines deutschen Mediums gilt. Mit den Richtlinien zu Ziffer 8 des Pressekodexes ist eine Namensnennung meiner Meinung nach nicht vereinbar. Dort heißt es unter anderem:
Schon bevor Spiegel Online damit begann die vollen Namen zu verwenden, fand sich in dem oben verlinkten Artikel ein Ausschnitt aus Google Maps, der die Straße des Tatorts kennzeichnet. Als besonderen Service für alle Sensationshungrigen und Gaffer dazu noch ein Foto der Front des Hauses. Perfekt, die Reise nach Amstetten kann man damit planen, ohne sich auch nur ein wenig anzustrengen. Straße und Ort ins Navi und ab geht's, das richtige Haus findet sich ja dann vor Ort.
Pressekodex... war da irgendwas? Nochmal aus den Richtlinien zu Ziffer 8 des Pressekodexes:
Man stelle sich das mal vor: in der Nachbarschaft geschieht ein Verbrechen, das große öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Sowas zieht immer Neugierige an, klar. Wenn jemand gräbt, habe ich auch keine Zweifel, dass man irgendwie rauskriegen kann, wo genau ein Verbrechen stattgefunden hat, ohne dass es ihm per Google Maps unter die Nase gehalten wird. Veröffentlichen die Medien aber Kartenausschnitte so muss man sich eben nicht mehr die Mühe machen, die Hemmschwelle sinkt, die Zahl der Gaffer steigt.
Hat man nun noch ein Verbrechen (ähnlich wie in anfangs Amstetten), bei dem es zumindest unklar ist, ob die Nachbarn nicht etwas hätten merken müssen, wird die Sache perfekt. Ich warte dann schon mal auf die ersten eingeschlagenen Fenster, beschmierten Hauswände oder Ähnliches - wobei ja noch zu hoffen bleibt, dass nicht jemand völlig durchdreht und sich zum Rächer der Opfer aufschwingt...
Es lebe das Web 2.0.
P.S. Es war zwar auch nicht zu erwarten, aber der Vollständigkeit halber: auf einen Leserbrief und eine unter dem Stichwort Lob/Kritik an die Redaktion von Spiegel Online kam keine Antwort.
Den vollen Namen des Hauptopfer Elisabeth F. fand ich das erste Mal in einem Artikel, in dem alle anderen Namen noch abgekürzt waren, damals offensichtlich noch ein Versehen. Wenig später begann Spiegel Online aber damit, den Namen in allen Artikeln auszuschreiben. Vermutlich ging man davon aus, dass mittlerweile andere Medien den Namen oft genug breitgetreten hatten. Bei einer Suche auf Spiegel Online fand ich den vollen Namen auch in früheren Artikeln - in allen englischen Artikeln über den Fall.
Ich frage mich dabei, ob der Pressekodex nicht auch für englischsprachige Artikel eines deutschen Mediums gilt. Mit den Richtlinien zu Ziffer 8 des Pressekodexes ist eine Namensnennung meiner Meinung nach nicht vereinbar. Dort heißt es unter anderem:
Richtlinie 8.1 - Nennung von Namen/Abbildungen
(1) Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren ... veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. Mit Rücksicht auf ihre Zukunft genießen Kinder und Jugendliche einen besonderen Schutz. Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen.
(3) Bei Familienangehörigen und sonstigen durch die Veröffentlichung mittelbar Betroffenen, die mit dem Unglücksfall oder der Straftat nichts zu tun haben, sind Namensnennung und Abbildung grundsätzlich unzulässig.
Schon bevor Spiegel Online damit begann die vollen Namen zu verwenden, fand sich in dem oben verlinkten Artikel ein Ausschnitt aus Google Maps, der die Straße des Tatorts kennzeichnet. Als besonderen Service für alle Sensationshungrigen und Gaffer dazu noch ein Foto der Front des Hauses. Perfekt, die Reise nach Amstetten kann man damit planen, ohne sich auch nur ein wenig anzustrengen. Straße und Ort ins Navi und ab geht's, das richtige Haus findet sich ja dann vor Ort.
Pressekodex... war da irgendwas? Nochmal aus den Richtlinien zu Ziffer 8 des Pressekodexes:
Richtlinie 8.2 - Schutz des Aufenthaltsortes
Der private Wohnsitz sowie andere Orte der privaten Niederlassung, wie z. B. Krankenhaus-, Pflege-, Kur-, Haft- oder Rehabilitationsorte, genießen besonderen Schutz.
Man stelle sich das mal vor: in der Nachbarschaft geschieht ein Verbrechen, das große öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Sowas zieht immer Neugierige an, klar. Wenn jemand gräbt, habe ich auch keine Zweifel, dass man irgendwie rauskriegen kann, wo genau ein Verbrechen stattgefunden hat, ohne dass es ihm per Google Maps unter die Nase gehalten wird. Veröffentlichen die Medien aber Kartenausschnitte so muss man sich eben nicht mehr die Mühe machen, die Hemmschwelle sinkt, die Zahl der Gaffer steigt.
Hat man nun noch ein Verbrechen (ähnlich wie in anfangs Amstetten), bei dem es zumindest unklar ist, ob die Nachbarn nicht etwas hätten merken müssen, wird die Sache perfekt. Ich warte dann schon mal auf die ersten eingeschlagenen Fenster, beschmierten Hauswände oder Ähnliches - wobei ja noch zu hoffen bleibt, dass nicht jemand völlig durchdreht und sich zum Rächer der Opfer aufschwingt...
Es lebe das Web 2.0.
P.S. Es war zwar auch nicht zu erwarten, aber der Vollständigkeit halber: auf einen Leserbrief und eine unter dem Stichwort Lob/Kritik an die Redaktion von Spiegel Online kam keine Antwort.
Posted by Stefan
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