Die SPD hat ihr Spezialgesetz bekommen, um dem Entschluss des Parteivorstandes genüge zu tun. Dieser Beschluss ist nur verabschiedet worden, um einem Initiativantrag "auszuhebeln", damit über diesen nicht debattiert und abgestimmt werden muss. Die SPD befürchtete wohl, dass sich die Basis gegen die Sperren aussprechen würde. Schließlich hatte BILD auch direkt Stimmung gemacht und Björn Böhning, einen der Initiatoren des Antrag, zum Verlierer des Tages abgestempelt, da er ja nichts gegen Kinderpornographie unternehmen wolle. Wenn man dann weiß, dass der stellvertretender Chefredakteur der Bildzeitung der Mann der CDU-Verhandlungsführerin ist, verschlägt es einem die Sprache.
Es soll "Löschen vor Sperren" festgeschrieben werden. Man muss sich aber mal im Gesetzentwurf (via netzpolitik) anschauen, wie:
Die Hoster werden informiert. In der Regel. Wenn sie "mit zumutbarem Aufwand" zu ermitteln sind. Nicht aber in der EU, da wird der Staat, die entsprechende Behörde benachrichtigt. Außerhalb der EU wird generell die passende Polizeibehörde angeschrieben, der lange BKA-Dienstweg wird eingehalten.
Will heißen: das BKA informiert nur die Hoster in Deutschland vor einer Sperre. Dort, wo sie Kraft Amtes so oder so aktiv werden müssen, um die Inhalte vom Netz nehmen zu lassen. Verständlich, dass das im Regelfall nicht möglich ist, ohne den Hoster zu informieren - es sei denn natürlich, man kann direkt den kompletten Server beschlagnahmen lassen. Letztlich kann man das aber ja auch als eine Art der "Benachrichtigung" sehen, oder?
Alle, die für "Löschen statt Sperren" gekämpft haben, dürfen sich jetzt mal so richtig - Entschuldigung - verarscht vorkommen. Das BKA sorgt also nur dafür, dass Kinderpornographie in Deutschland schnell verschwindet. Ist ja bezeichnend, dass man dafür erst Internetsperren einrichten muss, oder? Es wird so bleiben wie bisher: Phishing-Seiten sind in der Regel innerhalb von 4 Stunden nach der Meldung vom Netz. Bei Kinderpornographie wird es weiter Tage dauern. Das, Frau von der Leyen, können Sie sich tatsächlich als Erfolg an die Brust heften. Vielleicht bekommen Sie ja eines Tages noch den Verdienstorden der von Ihnen so oft propagierten "Kinderpornoindustrie" (über die die Bundesregierung übrigens - trotz der vielen Erwähnungen von Frau von der Leyen - keine Erkenntnisse hat).
Aufsicht über die Liste soll übrigens ein Expertengremium haben, welches beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelt werden soll (der davon weder weiß, noch sich kompetent fühlt). Wer die Experten beruft? Das steht so deutlich nicht im Entwurf, zu befürchten ist aber das Bundesinnenministerium. Übrigens soll die Mehrheit der Experten die "Befähigung zum Richteramt" haben. Das ist genau die gleiche Formulierung, die damals für die verantwortlichen BKA-Beamten verwendet wurde. "Befähigt zum Richteramt" heißt eben nicht Richter. Schlimmstenfalls kommen die Experten dann selbst aus dem BKA (schließlich sind sie doch damit befasst) und das BKA kontrolliert sich selbst. Oder es werden Experten aus dem Innenministerium bestellt, was etwas besser aber immer noch weit ab von gut wäre.
Man sieht dem Entwurf an, dass er mit heißer Nadel gestrickt wurde, an vielen Stellen finden sich noch Reste von Umformulierungen. Wundert aber auch niemanden, schließlich muss es ja auf Biegen und Brechen am Donnerstag durch den Bundesrat. Beunruhigt das irgendwen, dass ein Gesetz 2 Tage vor Verabschiedung noch ein Entwurf voller Fehler ist?
Der AK Zensur hat übrigens alle Gespräche mit der SPD-Bundestagsfraktion abgesagt. Worüber sollten sie denn auch noch reden? Noch zynischer war übrigens das Familienministerium. Es hat dem AK Zensur einen Gesprächstermin für Donnerstag Nachmittag angeboten. Wirft man einen Blick auf die Tagesordnung für Donnerstag, sieht man, dass nach jetziger Planung das Gesetz bis 15.15 Uhr verabschiedet sein soll. Ergo zu dem Gesprächstermin ist das Gesetz also entweder bereits verabschiedet oder die Abstimmung gerade im Gange. Deutlicher kann man einem Gesprächspartner die Verachtung nicht signalisieren.
Die CDU hat damit eindeutig gewonnen. Mit den Internetsperren gegen Kinderpornographie ist der Fuß in der Tür. Die Pressemeldung zum SPD-Parteitagsbeschluss spricht Bände. Sperren gegen Urheberrechtsverletzungen (den Hinweis von Bettina Winsemann zu der Reihenfolge der Begriffe dazu lesen). Oder an anderer Stelle, die Forderung nach Sperren gegen Killerspiele.
Was bleibt?
Die - geringe - Hoffnung auf den Bundesrat. Wenn ich es richtig sehe, ist die Änderung ein "Zustimmungspflichtiges Gesetz". Der Bundesrat muss also zustimmen, damit das Gesetz in Kraft tritt*.
Es gab ja auch in der Anhörung und der Debatte den Hinweis, dass der Bund gar keine gesetzgeberischen Kompetenzen für die Sperren hat und das BKA erst recht nicht zuständig ist. Da die Länder meist recht empfindlich reagieren, wenn der Bund sich in "ihre Angelegenheiten" einmischt, könnte hier ein Hebel sitzen, wie die Länder gegen das Gesetz sein können und dabei einigermaßen gut bei wegkommen können.
CDU und SPD haben zur Zeit 30 Stimmen. Einfache Mehrheit sind 35. Enthaltungen zählen quasi als Nein-Stimmen.
Das heißt im Umkehrschluss: Sollten Linke, FDP und Grüne in keinem Bundesland "umfallen", kommt das Gesetz nicht durch, da sich die Länder bei Uneinigkeit der Koalitionspartner enthalten. Ich befürchte nur, dass sich einiger der Landesverbände der kleineren Parteien
Die Marschroute müsste dann aber klar sein: Druck auf die Landesverbände von SPD (die Jusos könnten versuchen, hier den Flurschaden der Bundes-SPD etwas gut zu machen und einige Internetnutzer für die SPD zurückzugewinnen), Grünen, Linken und FDP. Mal schauen, ob sich außer der Bundes-SPD noch ein paar Parteien ins Netz-Abseits stellen wollen.
Wenn das nicht hilft, bleibt wohl nur die nächste Verfassungsklage
*Update: Laut taz.de und Michael Seidlitz via Twitter ist das Gesetz wohl doch nicht zustimmungspflichtig. Leider.





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