Am vergangenen Donnerstag wurde eine weitere Klage gegen das BKA-Gesetz vorgestellt. Nach der Journalistin Bettina Winsemann klagen nun mehrere betroffene Personengruppen gegen das Gesetz: Ärzte, Anwälte und Journalisten wollen gegen die Einschränkung des Patienten-, Mandanten und Informantenschutzes vorgehen. Beteiligt sind mehrere Verbände und Einzelpersonen, unter anderem der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), der Herausgeber der ZEIT Michael Naumann, der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages Jörg-Dietrich Hoppe und der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (der auch bereits erfolgreich gegen den großen Lauschangriff geklagt hat und an der Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung beteiligt ist).
Die Grünen hatten auch eine Klage gegen das BKA-Gesetz angekündigt, meines Wissens aber noch keine Klage eingereicht.
Mehr Infos auf heise.de, Golem.de und einer Pressemeldung des DJV.
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Monday, 27. April 2009
Ganz kurz: (Weitere) Klage gegen das BKA-Gesetz
Posted by Stefan
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18:23
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Thursday, 23. April 2009
Echo zum Internetsperren-Gesetzentwurf (Update 2)
Ein paar Reaktionen zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs zu Kinderporno-Internetsperren gestern:
Spiegel Online, heise.de und Golem.de hatte ich ja gestern schon erwähnt.
Mittlerweile gibt es noch eine weitere Meldung auf heise.de, auf der unter anderem Prof. Thomas Hoeren von der Universität Münster, der für sein Skript zum Internetrecht bekannt ist, den Entwurf kritisiert. Er bezeichnet den Sinneswandel, nun doch die IP-Adressen zu speichern als "Sauerrei" und schweren Eingriff ins Fernmeldegeheimnis. Außerdem bemängelt er gegenüber heise auch die Eile, mit der die Bundesregierung den Entwurf vorantreibt.
Der auch in der heise-Meldung erwähnte Branchenverband BITKOM hat eine Pressemeldung herausgegeben. Hier wird vor allem Erleichterung darüber geäußert, dass eine gesetzliche Regelung vorgelegt wird, auch wenn der Verband die jetzige Vorgehensweise, die Sperren im Telemediengesetz unterzubringen für "nicht optimal" hält und ein eigenständiges Gesetz "favorisiert". Mit einem eigenständigen Gesetz "könne auch deutlich gemacht werden, dass Zugangs-Sperren künftig nicht generell gegen eine Vielfalt unerwünschter Web-Inhalte eingesetzt werden sollen".
Vor allem aber scheinen die Provider der BITKOM erleichtert darüber zu sein, dass sie von der Haftung freigestellt werden:
Schön, dass wenigstens BITKOM dem Entwurf etwas positives abgewinnen kann...
Auch der Focus hat einen Artikel zur Verabschiedung, in den es sogar der Streik von Spreeblick und weiteren Blogs geschafft hat. Interessant ist der Hinweis im Focus, dass die Beschränkung der Verpflichtung zur Sperre nur für Provider über 10.000 Kunden vor allem aus Geheimhaltungsgründen eingefügt wurde. Interessant wäre dann die Frage, ob alle Netzaktivisten und Interessierten zusammen eine Konstruktion mit mehr als 10.000 Kunden hinbekommen würden...
Der AK Zensur hat eine Pressemeldung veröffentlicht, in der er die Begründungen, Vorgehensweise und Ziele der Bundesregierung heftig kritisiert.
Die Süddeutsche Zeitung bringt neben einem Artikel zum Gesetzentwurf noch einen weiteren Artikel, der sich ebenso wie die FAZ mit den offensichtlichen Differenzen und wohl auch persönlichen Abneigungen zwischen den verantwortlichen Ministern beschäftigt.
Die FAZ hat dann noch ein Interview mit Wirtschaftsminister zu Guttenberg, in dem er die altbekannten (widerlegten) "Fakten" und beschönigenden Formulierungen zu den Kinderporno-Internetsperren wiederholen darf. Interessant ist vor allem aber diese Antwort (Hervorhebung von mir):
Auch hier also recht unverblümt, dass die Sperrung kinderpornographischer Seiten nur ein erster Schritt sein soll und mindestens die Union doch gerne mehr machen würde und dies offensichtlich nicht aus dem Auge verlieren wird.
Auf zensiertdas.net läuft übrigens schon seit einiger Zeit eine Wette, welche nicht-kinderpornographische Seite denn als erstes auf der Sperrliste landen wird. Favorit im Moment ist - nicht überraschend - Wikileaks.
Interessant ist auch ein Eintrag von Anfang der Woche im Blog des Handelsblatts, Indiskretion Ehrensache, der auch die Motive von Frau von der Leyen auseinander nimmt.
Update: Den Zeit-Artikel hatte ich vergessen. Außerdem gibt es noch einen Beitrag im Beck-Blog, in dem Prof. Henning Müller von der Universität Regensburg ebenfalls die Befürchtung äußert, dass die Internetsperren ausgedehnt werden und die mangelnde rechtsstaatliche Kontrolle bemängelt. Außerdem eine weitere Meldung von heise.de mit der Kritik des AK Zensur, von Freenet und dem Hinweis von 1&1, dass man noch keine Entscheidung getroffen habe, ob man den Vertrag zu Internetsperren jetzt doch unterschreibt.
Update 2: Nicht fehlen darf der Artikel von Thomas Stadler im Blog internet-law.de, in der er mit der Bundesregierung und den Abgeordneten hart ins Gericht geht.
Spiegel Online, heise.de und Golem.de hatte ich ja gestern schon erwähnt.
Mittlerweile gibt es noch eine weitere Meldung auf heise.de, auf der unter anderem Prof. Thomas Hoeren von der Universität Münster, der für sein Skript zum Internetrecht bekannt ist, den Entwurf kritisiert. Er bezeichnet den Sinneswandel, nun doch die IP-Adressen zu speichern als "Sauerrei" und schweren Eingriff ins Fernmeldegeheimnis. Außerdem bemängelt er gegenüber heise auch die Eile, mit der die Bundesregierung den Entwurf vorantreibt.
Der auch in der heise-Meldung erwähnte Branchenverband BITKOM hat eine Pressemeldung herausgegeben. Hier wird vor allem Erleichterung darüber geäußert, dass eine gesetzliche Regelung vorgelegt wird, auch wenn der Verband die jetzige Vorgehensweise, die Sperren im Telemediengesetz unterzubringen für "nicht optimal" hält und ein eigenständiges Gesetz "favorisiert". Mit einem eigenständigen Gesetz "könne auch deutlich gemacht werden, dass Zugangs-Sperren künftig nicht generell gegen eine Vielfalt unerwünschter Web-Inhalte eingesetzt werden sollen".
Vor allem aber scheinen die Provider der BITKOM erleichtert darüber zu sein, dass sie von der Haftung freigestellt werden:
Der BITKOM begrüßte die Zusage der Bundesregierung, dass sie eine umfassende Haftung für die Sperren übernehmen will. Prof. Scheer: „Haftungsrisiken für die Provider müssen ausgeschlossen werden. Die Branche braucht Rechtssicherheit.“
Auch der Focus hat einen Artikel zur Verabschiedung, in den es sogar der Streik von Spreeblick und weiteren Blogs geschafft hat. Interessant ist der Hinweis im Focus, dass die Beschränkung der Verpflichtung zur Sperre nur für Provider über 10.000 Kunden vor allem aus Geheimhaltungsgründen eingefügt wurde. Interessant wäre dann die Frage, ob alle Netzaktivisten und Interessierten zusammen eine Konstruktion mit mehr als 10.000 Kunden hinbekommen würden...
Der AK Zensur hat eine Pressemeldung veröffentlicht, in der er die Begründungen, Vorgehensweise und Ziele der Bundesregierung heftig kritisiert.
Die Süddeutsche Zeitung bringt neben einem Artikel zum Gesetzentwurf noch einen weiteren Artikel, der sich ebenso wie die FAZ mit den offensichtlichen Differenzen und wohl auch persönlichen Abneigungen zwischen den verantwortlichen Ministern beschäftigt.
Die FAZ hat dann noch ein Interview mit Wirtschaftsminister zu Guttenberg, in dem er die altbekannten (widerlegten) "Fakten" und beschönigenden Formulierungen zu den Kinderporno-Internetsperren wiederholen darf. Interessant ist vor allem aber diese Antwort (Hervorhebung von mir):
FAZ: Es gibt noch andere kriminelle Inhalte, die im Internet frei zugänglich sind, etwa Gewaltverherrlichung oder politischer Extremismus. Das Verfahren würde sich auch eignen, diese Seiten zu sperren. Warum soll es auf Kinderpornographie beschränkt werden?
Allgemein gilt: Eine Zugangssperre darf nicht zu einer Hintertür für eine Zensur des Internets werden. Informations- und Kommunikationsfreiheit ist ein Grundrecht, das es zu schützen gilt. Wir haben uns im Kabinett deshalb ausdrücklich darauf verständigt, die Zugangssperren auf kinderpornographische Inhalte zu beschränken. Dies ändert aber nichts an der gebotenen Verfolgung anderer Straftaten.
Auch hier also recht unverblümt, dass die Sperrung kinderpornographischer Seiten nur ein erster Schritt sein soll und mindestens die Union doch gerne mehr machen würde und dies offensichtlich nicht aus dem Auge verlieren wird.
Auf zensiertdas.net läuft übrigens schon seit einiger Zeit eine Wette, welche nicht-kinderpornographische Seite denn als erstes auf der Sperrliste landen wird. Favorit im Moment ist - nicht überraschend - Wikileaks.
Interessant ist auch ein Eintrag von Anfang der Woche im Blog des Handelsblatts, Indiskretion Ehrensache, der auch die Motive von Frau von der Leyen auseinander nimmt.
Update: Den Zeit-Artikel hatte ich vergessen. Außerdem gibt es noch einen Beitrag im Beck-Blog, in dem Prof. Henning Müller von der Universität Regensburg ebenfalls die Befürchtung äußert, dass die Internetsperren ausgedehnt werden und die mangelnde rechtsstaatliche Kontrolle bemängelt. Außerdem eine weitere Meldung von heise.de mit der Kritik des AK Zensur, von Freenet und dem Hinweis von 1&1, dass man noch keine Entscheidung getroffen habe, ob man den Vertrag zu Internetsperren jetzt doch unterschreibt.
Update 2: Nicht fehlen darf der Artikel von Thomas Stadler im Blog internet-law.de, in der er mit der Bundesregierung und den Abgeordneten hart ins Gericht geht.
Posted by Stefan
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Wednesday, 22. April 2009
Stefan Niggemeier zu Verbindungen von Kinderschutz-Lobby und Politik (Update)
Stefan Niggemeier hat einen Beitrag dazu geschrieben, wie Phoenix die Experten für eine Diskussionsrunde zur Abschluss des Vertrages zu den Internetsperren ausgesucht hat.
Viel interessanter ist aber, wie eine der Expertinnen als Geschäftsführerin des Vereins "Innocence in Danger" das Gesetz massiv bei Frau von der Leyen vorangetrieben hat. Wenn man dann liest, dass auch die Frau des Wirtschaftsministers Stephanie Freifrau zu Guttenberg Präsidentin des Vereins ist - und in dessen Verantwortungsbereich das Gesetz zu den Internetsperren liegt, dann macht man sich schon Gedanken. Natürlich darf sie sich ehrenamtlich engagieren. Wenn man aber sieht, dass bei einem Vorhaben/Gesetz, welches gegen heftige Kritik von allen Seiten durchgepeitscht wird, solch enge Verbindungen zwischen einem Lobbyverein und den umsetzenden Politikern besteht, dann kommt man ein wenig ins Grübeln...
Auch die von ihm verlinkten Artikel/Interviews sind sehr lesenswert: der Artikel in der Süddeutschen Zeitung sowie das Interview mit Christian Bahls von Mogis in der Zeit.
Update: Durch Twitter verbreitet sich gerade ein Blogbeitrag, warum Ursula von der Leyen durch verwandschaftliche Verbindungen einen Grund gehabt haben soll, sich gegen die Ausweitung der Sperren ausländischer Glücksspielseiten zu stellen.
Viel interessanter ist aber, wie eine der Expertinnen als Geschäftsführerin des Vereins "Innocence in Danger" das Gesetz massiv bei Frau von der Leyen vorangetrieben hat. Wenn man dann liest, dass auch die Frau des Wirtschaftsministers Stephanie Freifrau zu Guttenberg Präsidentin des Vereins ist - und in dessen Verantwortungsbereich das Gesetz zu den Internetsperren liegt, dann macht man sich schon Gedanken. Natürlich darf sie sich ehrenamtlich engagieren. Wenn man aber sieht, dass bei einem Vorhaben/Gesetz, welches gegen heftige Kritik von allen Seiten durchgepeitscht wird, solch enge Verbindungen zwischen einem Lobbyverein und den umsetzenden Politikern besteht, dann kommt man ein wenig ins Grübeln...
Auch die von ihm verlinkten Artikel/Interviews sind sehr lesenswert: der Artikel in der Süddeutschen Zeitung sowie das Interview mit Christian Bahls von Mogis in der Zeit.
Update: Durch Twitter verbreitet sich gerade ein Blogbeitrag, warum Ursula von der Leyen durch verwandschaftliche Verbindungen einen Grund gehabt haben soll, sich gegen die Ausweitung der Sperren ausländischer Glücksspielseiten zu stellen.
Posted by Stefan
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15:47
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Kabinett beschließt Entwurf zu Internetsperren (Update)
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zu den Kinderporno-Netzsperren beschlossen, siehe z.B. Spiegel Online, heise.de und Golem.de. Zu finden ist er auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums.
Wie auch in den letzten Entwürfen findet sich in der beschlossen Fassung, ein Halbsatz, der die Zahl der zu sperrenden Seiten deutlich erhöhen wird. Gesperrt werden sollen nicht nur Seiten, die selbst kinderpornographische Inhalte bereit halten, sondern auch solche "deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen".
Erinnert man sich an das Urteil des Landgerichts Karlsruhe, das eine Durchsuchung bei einem Blogbetreiber anordnete, der auf ein anderes Blog verlinkt hatte, welches seinerseits auf die australische Sperrliste auf Wikileaks verlinkt hatte, dann kann man sich ausmalen, was in der Praxis aus einer solchen Formulierung gemacht werden kann. Zwar wird die Entscheidung des Landgerichts von Bundesverfassungsgericht überprüft (wie auch Jens Ferner bei seinem Kommentar zu einer Fassung des Entwurfs schreibt) - und hoffentlich gekippt - doch kann man den Zweck einer Seite doch sehr unterschiedlich ansehen. Würde z.B. in einem ersten Schritt Wikileaks aufgrund der vielen vorgehaltenen Sperrlisten anderer Länder (oder in Zukunft auch einer deutschen Sperrliste), wären in einem zweiten Schritt ziemlich viele Seiten bedroht. Fraglich auch, ob sich die Bundesregierung überhaupt der Geister bewusst ist, die sie ruft.
Laut heise.de sind jetzt auch Versatel und 1&1 eingeknickt und bereit, den Vertrag zu Kinderpornosperren zu unterzeichnen, damit dürfte die Liste der Zensurprovider noch länger werden, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft tritt.
Ausgenommen von der Sperrpflicht bleiben Anbieter mit weniger als 10.000 Kunden, damit unter anderem auch (aber eben nicht nur) Behörden und Universität. Somit bleibt eine weitere recht einfache Methode, die Sperren zu umgehen.
Interessant ist auch, was laut heise.de aus den Bedenken von Justizministerin Zypries geworden ist. Mittlerweile scheint sie der Meinung zu sein, dass der Zweck dieses Mittel heiligt. Da die Daten ja sowieso anfallen, sei man dann auch in der Verpflichtung, sie zu nutzen. Während heise.de früher noch schrieb, dass die Daten der auf die Stoppseite weitergeleiteten Personen weitergeleitet werden "dürfen", soll dies wohl in der Praxis die Regel werden.
Heise.de schreibt:
Das heißt: jeder, der auf der Stoppliste landet, und nicht nachweisen kann, dass es versehentlich geschah, setzt sich einer strafrechtlichen Verfolgung auch. So etwas dürfte in der Praxis ziemlich schwierig werden, selbst ohne eigenes Zutun kann man in diese Situation geraten. Dazu muss man noch nicht mal irgendwelche dunklen Szenarien basteln, wie Holger Köpke in seinem Blog. Allein die Link Prefetching-Funktion von Firefox dürfte da allein genug Probleme machen. Geht ein Durchschnitts-Firefox-User auf eine Webseite, die zu einer gesperrten Seite verlinkt, dürfte die Stopp-Seite schon aus dem Browser aufgerufen werden. Kommt man wieder zum Beispiel Wikileaks, dürfte das sehr häufig vorkommen (siehe diesen Eintrag zur Deaktivierung von Prefetching in Firefox).
Da davon auszugehen sein wird, dass das Gesetz den Bundestag passieren wird (spätestens seit der Tauss-Affäre scheint die SPD in dem Thema ja völlig das Rückgrat verloren zu haben) - und es eher schlechter als besser werden wird - bleibt nur ein Lichtblick: auf eine Verfassungsklage zu hoffen und dass der Reihe an verworfenen Gesetzen der Regierung ein weiteres hinzugefügt wird.
Wie auch in den letzten Entwürfen findet sich in der beschlossen Fassung, ein Halbsatz, der die Zahl der zu sperrenden Seiten deutlich erhöhen wird. Gesperrt werden sollen nicht nur Seiten, die selbst kinderpornographische Inhalte bereit halten, sondern auch solche "deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen".
Erinnert man sich an das Urteil des Landgerichts Karlsruhe, das eine Durchsuchung bei einem Blogbetreiber anordnete, der auf ein anderes Blog verlinkt hatte, welches seinerseits auf die australische Sperrliste auf Wikileaks verlinkt hatte, dann kann man sich ausmalen, was in der Praxis aus einer solchen Formulierung gemacht werden kann. Zwar wird die Entscheidung des Landgerichts von Bundesverfassungsgericht überprüft (wie auch Jens Ferner bei seinem Kommentar zu einer Fassung des Entwurfs schreibt) - und hoffentlich gekippt - doch kann man den Zweck einer Seite doch sehr unterschiedlich ansehen. Würde z.B. in einem ersten Schritt Wikileaks aufgrund der vielen vorgehaltenen Sperrlisten anderer Länder (oder in Zukunft auch einer deutschen Sperrliste), wären in einem zweiten Schritt ziemlich viele Seiten bedroht. Fraglich auch, ob sich die Bundesregierung überhaupt der Geister bewusst ist, die sie ruft.
Laut heise.de sind jetzt auch Versatel und 1&1 eingeknickt und bereit, den Vertrag zu Kinderpornosperren zu unterzeichnen, damit dürfte die Liste der Zensurprovider noch länger werden, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft tritt.
Ausgenommen von der Sperrpflicht bleiben Anbieter mit weniger als 10.000 Kunden, damit unter anderem auch (aber eben nicht nur) Behörden und Universität. Somit bleibt eine weitere recht einfache Methode, die Sperren zu umgehen.
Interessant ist auch, was laut heise.de aus den Bedenken von Justizministerin Zypries geworden ist. Mittlerweile scheint sie der Meinung zu sein, dass der Zweck dieses Mittel heiligt. Da die Daten ja sowieso anfallen, sei man dann auch in der Verpflichtung, sie zu nutzen. Während heise.de früher noch schrieb, dass die Daten der auf die Stoppseite weitergeleiteten Personen weitergeleitet werden "dürfen", soll dies wohl in der Praxis die Regel werden.
Heise.de schreibt:
Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, "in Echtzeit" direkt beim Provider auf die IP-Adressen der "Nutzer" des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn er nicht nachweisen könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.
Das heißt: jeder, der auf der Stoppliste landet, und nicht nachweisen kann, dass es versehentlich geschah, setzt sich einer strafrechtlichen Verfolgung auch. So etwas dürfte in der Praxis ziemlich schwierig werden, selbst ohne eigenes Zutun kann man in diese Situation geraten. Dazu muss man noch nicht mal irgendwelche dunklen Szenarien basteln, wie Holger Köpke in seinem Blog. Allein die Link Prefetching-Funktion von Firefox dürfte da allein genug Probleme machen. Geht ein Durchschnitts-Firefox-User auf eine Webseite, die zu einer gesperrten Seite verlinkt, dürfte die Stopp-Seite schon aus dem Browser aufgerufen werden. Kommt man wieder zum Beispiel Wikileaks, dürfte das sehr häufig vorkommen (siehe diesen Eintrag zur Deaktivierung von Prefetching in Firefox).
Da davon auszugehen sein wird, dass das Gesetz den Bundestag passieren wird (spätestens seit der Tauss-Affäre scheint die SPD in dem Thema ja völlig das Rückgrat verloren zu haben) - und es eher schlechter als besser werden wird - bleibt nur ein Lichtblick: auf eine Verfassungsklage zu hoffen und dass der Reihe an verworfenen Gesetzen der Regierung ein weiteres hinzugefügt wird.
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Tuesday, 21. April 2009
Metadiskussion um Netzsperren zwischen Netzaktivisten (Update)
Auf netzpolitik.org findet sich ein Beitrag, in dem bezugnehmend auf fefes Blog vertreten wird, dass sich die Kritik nicht mehr daran orientieren soll, dass die Netzsperren nicht funktionieren, sondern daran, dass eine Zensur erfolgt. Jens Ferner widerspricht in seinem Blogbeitrag und spricht von Grenzüberschreitung.
Ich liege da eher auf einer Linie mit Jens Ferner, würde aber den Fokus noch mehr auf einen anderen Punkt setzen:
Nehmen wir mal das völlig utopische Szenario an:
Es werden Netzsperren eingerichtet (zuverlässiger, als das jetzt passiert). Die Einstufung, welche Seiten auf der Liste landen nimmt nicht das BKA vor, sondern eine Kommission aus BKA, Staatsanwälten, Richtern, im Idealfall noch Vertreter außerhalb der Justiz (bei Kinderpornographie allerdings kaum umsetzbar aufgrund der psychologischen Belastung und strafrechtlichen Problematik). Eine andere Alternative wäre ein Senat nur aus (mehreren) Richtern.
Die Sperren werden ausdrücklich nur auf Kinderpornographie beschränkt, es wird festgelegt, dass sich dies auch in Zukunft nicht ändert. Jeglicher Missbrauch der Sperren, Zensur, Ansprüche von Lobbygruppen werden unterbunden, es ist also sichergestellt, dass nur Seiten auf der Liste landen, die eindeutig strafbare Kinderpornographie darstellen. Gleichzeitig wird mit einer Aufnahme in die Liste jedes Mittel ergriffen, um die Server so schnell wie möglich abzuschalten.
Natürlich ist die Utopie so an mehreren Punkten nicht vorstellbar. Bei dieser Utopie (oder allein nur der definitiven Sicherheit, dass wirklich nur kinderpornographische Seiten gelistet werden), gibt es meiner Ansicht nach kein Argument mehr gegen Internetsperren. Worum es mir aber geht: doch, es ist wichtig, dass die Netzsperren nicht wie propagiert funktionieren. Allerdings nicht, dass sie leicht umgehbar sind. Dies macht sie zwar fragwürdig, stellt sie aber in meinen Augen nicht in Frage.
Viel wichtiger ist ein anderer Punkt: es gibt keinerlei rechtsstaatliche Kontrolle der Seiten, die auf der Liste landen. Das ist der Punkt. Den Begriff Zensur zu bringen, ist kontraproduktiv! Wer Zensur und Kinderpornographie in einem Satz verwendet, hat sich bei den meisten Menschen argumentativ völlig ins Abseits gestellt. Daher ist ja auch das Thema Kinderpornographie gut gewählt, weil es jedem einleuchtet (ich sage absichtlich gut gewählt, da ja auch in der Diskussion in der CDU schon bald klar wurde, dass es weitere Begehrlichkeiten gibt).
Daher: ja, die Begrifflichkeiten in der Diskussion müssen sich ändern. Aber nicht hin zu Zensur. Die mangelnde rechtsstaatliche Kontrolle, immerhin einer der Pfeiler unserer Demokratie, dass ist es, was bemängelt werden muss! Das BKA ist ja auch nicht ohne Skandale, da muss der Fokus hin. Das BKA darf nicht die Oberhohheit über solch eine Liste besitzen, so wie der Vertrag - und auch der Gesetzentwurf - es vorsehen. Sich auf den Begriff Zensur zu versteifen, wird eher kontraproduktiv sein und leicht beiseite gewischt werden - auch wenn letztlich das Gleiche gemeint ist.
Update: Alexander Svennson äußert sich in seinem Blog Wortfeld ähnlich:
Dragan Espenschied antwortet im ODEM-Blog, geht aber vor allem auf die bei Alexander Svensson eher untergeordnete Kritik ein, dass Frau von der Leyen als Zensursula lächerlich gemacht wird und die Verwendung des Wortes Zensur im Allgemeinen.
Den entscheidenden, oben zititierten Punkt übersieht er - wie auch ein Großteil der anderen Netzaktivisten. Nochmal (ich wiederhole mich): ja, es geht um Zensur, zwar nicht dem Buchstaben der Gesetzesänderung nach, wohl aber dem praktischen Einsatz, da auf längere Sicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht-kinderpornographische Seiten auf der Sperrliste landen werden (wenn nicht sowieso weitere "Begehrlichkeiten" auftauchen). Trotzdem ist das Wort Zensur ein Eigentor, wenn man mit nicht-informierten Leuten diskutiert, die sofort auf die Barrikaden gehen, wenn Kinderpornographie und Zensur im Zusammenhang fallen. Dafür ist das Thema Kinderpornographie zu geschickt gewählt.
Zugegeben, ein anderer plakativer Begriff fällt mir auch nicht ein. Ich hoffe trotzdem auf einen "Ruck", da die Diskussion um Netzsperren mit dem Begriff Zensur vermutlich eine Nischendiskussion unter ein paar Linken, Liberalen, Bürgerrechtlern und Netzaktivisten bleibt.
Ich liege da eher auf einer Linie mit Jens Ferner, würde aber den Fokus noch mehr auf einen anderen Punkt setzen:
Nehmen wir mal das völlig utopische Szenario an:
Es werden Netzsperren eingerichtet (zuverlässiger, als das jetzt passiert). Die Einstufung, welche Seiten auf der Liste landen nimmt nicht das BKA vor, sondern eine Kommission aus BKA, Staatsanwälten, Richtern, im Idealfall noch Vertreter außerhalb der Justiz (bei Kinderpornographie allerdings kaum umsetzbar aufgrund der psychologischen Belastung und strafrechtlichen Problematik). Eine andere Alternative wäre ein Senat nur aus (mehreren) Richtern.
Die Sperren werden ausdrücklich nur auf Kinderpornographie beschränkt, es wird festgelegt, dass sich dies auch in Zukunft nicht ändert. Jeglicher Missbrauch der Sperren, Zensur, Ansprüche von Lobbygruppen werden unterbunden, es ist also sichergestellt, dass nur Seiten auf der Liste landen, die eindeutig strafbare Kinderpornographie darstellen. Gleichzeitig wird mit einer Aufnahme in die Liste jedes Mittel ergriffen, um die Server so schnell wie möglich abzuschalten.
Natürlich ist die Utopie so an mehreren Punkten nicht vorstellbar. Bei dieser Utopie (oder allein nur der definitiven Sicherheit, dass wirklich nur kinderpornographische Seiten gelistet werden), gibt es meiner Ansicht nach kein Argument mehr gegen Internetsperren. Worum es mir aber geht: doch, es ist wichtig, dass die Netzsperren nicht wie propagiert funktionieren. Allerdings nicht, dass sie leicht umgehbar sind. Dies macht sie zwar fragwürdig, stellt sie aber in meinen Augen nicht in Frage.
Viel wichtiger ist ein anderer Punkt: es gibt keinerlei rechtsstaatliche Kontrolle der Seiten, die auf der Liste landen. Das ist der Punkt. Den Begriff Zensur zu bringen, ist kontraproduktiv! Wer Zensur und Kinderpornographie in einem Satz verwendet, hat sich bei den meisten Menschen argumentativ völlig ins Abseits gestellt. Daher ist ja auch das Thema Kinderpornographie gut gewählt, weil es jedem einleuchtet (ich sage absichtlich gut gewählt, da ja auch in der Diskussion in der CDU schon bald klar wurde, dass es weitere Begehrlichkeiten gibt).
Daher: ja, die Begrifflichkeiten in der Diskussion müssen sich ändern. Aber nicht hin zu Zensur. Die mangelnde rechtsstaatliche Kontrolle, immerhin einer der Pfeiler unserer Demokratie, dass ist es, was bemängelt werden muss! Das BKA ist ja auch nicht ohne Skandale, da muss der Fokus hin. Das BKA darf nicht die Oberhohheit über solch eine Liste besitzen, so wie der Vertrag - und auch der Gesetzentwurf - es vorsehen. Sich auf den Begriff Zensur zu versteifen, wird eher kontraproduktiv sein und leicht beiseite gewischt werden - auch wenn letztlich das Gleiche gemeint ist.
Update: Alexander Svennson äußert sich in seinem Blog Wortfeld ähnlich:
Wäre ich Ursula von der Leyen, würde ich mich über die Steilvorlage freuen — jemand hat also etwas dagegen, dass Bilder von Kindesmissbrauch zensiert werden? Wer wäre da nicht auf der Seite der Zensoren?
Dragan Espenschied antwortet im ODEM-Blog, geht aber vor allem auf die bei Alexander Svensson eher untergeordnete Kritik ein, dass Frau von der Leyen als Zensursula lächerlich gemacht wird und die Verwendung des Wortes Zensur im Allgemeinen.
Den entscheidenden, oben zititierten Punkt übersieht er - wie auch ein Großteil der anderen Netzaktivisten. Nochmal (ich wiederhole mich): ja, es geht um Zensur, zwar nicht dem Buchstaben der Gesetzesänderung nach, wohl aber dem praktischen Einsatz, da auf längere Sicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht-kinderpornographische Seiten auf der Sperrliste landen werden (wenn nicht sowieso weitere "Begehrlichkeiten" auftauchen). Trotzdem ist das Wort Zensur ein Eigentor, wenn man mit nicht-informierten Leuten diskutiert, die sofort auf die Barrikaden gehen, wenn Kinderpornographie und Zensur im Zusammenhang fallen. Dafür ist das Thema Kinderpornographie zu geschickt gewählt.
Zugegeben, ein anderer plakativer Begriff fällt mir auch nicht ein. Ich hoffe trotzdem auf einen "Ruck", da die Diskussion um Netzsperren mit dem Begriff Zensur vermutlich eine Nischendiskussion unter ein paar Linken, Liberalen, Bürgerrechtlern und Netzaktivisten bleibt.
Posted by Stefan
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Thursday, 13. November 2008
BKA-Gesetz im Bundestag beschlossen
Der Bundestag hat gestern das BKA-Gesetz beschlossen. Auf der Seite des Bundestages ist in einer Liste einsehbar, welche Abgeordneten dafür bzw. dagegen gestimmt haben.
Dafür stimmten alle CDU/CSU-Abgeordneten (soweit anwesend). Bei der SPD stimmten 20 Abgeordnete dagegen, 6 enthielten sich. Von der Opposition stimmten alle Abgeordneten dagegen (wer wissen möchte, wie der "eigene" Wahlkreisabgeordnete abgestimmt hat, kann das auf abgeordnetenwatch.de nachschauen). Von "zahlreichen Abweichlern" zu sprechen, wie es das Unabhängige Datenschutzzentrum (ULD) tut, halte ich da leider für Schönfärberei. Netzpolitik.org hat viele Stimmen zum Gesetz gesammelt.
Somit ist die nächste Station, die das Gesetz passieren muss, der Bundesrat. Die bayerische FDP hat mittlerweile angekündigt, dass sie (wenig verwunderlich) das Gesetz nicht unterstützen wird, was bedeutet, dass die Mehrheit für das Gesetz auf wackligen Füßen steht. Die von CDU/CSU und SPD allein bzw. gemeinsam regierten Bundesländer haben genau die erforderliche Stimmenmehrheit. Sollte eines der SPD-regierten Bundesländer die Zustimmung verweigern, wäre das Gesetz erst einmal gescheitert - zugegeben, kein Szenario auf das man allzu große Hoffnungen setzen sollte.
Auch wenn es in der Diskussion meist nur um die Online-Durchsuchung ging, birgt das Gesetz noch weitere Erweiterungen der Kompetenzen des BKAs und Änderungen. Mehr hierzu im Datenschutz-Blog.
Dafür stimmten alle CDU/CSU-Abgeordneten (soweit anwesend). Bei der SPD stimmten 20 Abgeordnete dagegen, 6 enthielten sich. Von der Opposition stimmten alle Abgeordneten dagegen (wer wissen möchte, wie der "eigene" Wahlkreisabgeordnete abgestimmt hat, kann das auf abgeordnetenwatch.de nachschauen). Von "zahlreichen Abweichlern" zu sprechen, wie es das Unabhängige Datenschutzzentrum (ULD) tut, halte ich da leider für Schönfärberei. Netzpolitik.org hat viele Stimmen zum Gesetz gesammelt.
Somit ist die nächste Station, die das Gesetz passieren muss, der Bundesrat. Die bayerische FDP hat mittlerweile angekündigt, dass sie (wenig verwunderlich) das Gesetz nicht unterstützen wird, was bedeutet, dass die Mehrheit für das Gesetz auf wackligen Füßen steht. Die von CDU/CSU und SPD allein bzw. gemeinsam regierten Bundesländer haben genau die erforderliche Stimmenmehrheit. Sollte eines der SPD-regierten Bundesländer die Zustimmung verweigern, wäre das Gesetz erst einmal gescheitert - zugegeben, kein Szenario auf das man allzu große Hoffnungen setzen sollte.
Auch wenn es in der Diskussion meist nur um die Online-Durchsuchung ging, birgt das Gesetz noch weitere Erweiterungen der Kompetenzen des BKAs und Änderungen. Mehr hierzu im Datenschutz-Blog.
Posted by Stefan
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Wednesday, 12. November 2008
Bundestag debattiert über BKA-Gesetz
Nachdem am Montag schon der Innenausschuss des Bundestag dem BKA-Gesetz mit den Stimmen von CDU und SPD zugestimmt hat, folgt heute der Bundestag. Es ist anzunehmen, dass es bei der Mehrheit der großen Koalition auch hier eine Zustimmung geben wird. Ab 14.15 Uhr übrträgt übrigens Phoenix live aus dem Bundestag.
Unterdessen wurde die Kritik am Gesetz nur noch lauter: zu den schon vorhandenen Kritikern gesellten sich in den letzten Tagen auch Reporter ohne Grenzen sowie der deutsche Presserat, der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe und die deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG).
Am Sonntag fand in Wiesbaden vor dem BKA eine Demonstration gegen das BKA-Gesetz statt und auch das Unabhängige Datenschutzzentrum (ULD) hat das BKA-Gesetz und die Ausweitung der Kompetenzen des BKAs zu einer Super-Sicherheitsbehörde kritisiert.
Auf netzpolitik.org findet sich übrigens auch der Entwurf mit den Änderungen sowie möglichen Fallkonstellationen, wann der Richtervorbehalt nicht notwendig sein soll. Mittlerweile finden sich die Fallkonstellationen auch auf der Webseite des Bundestags, im Beschluss des Innenausschusses.
Da Verfassungsklagen gegen das Gesetz ja schon angekündigt sind, wird das Thema auf jeden Fall noch eine Weile aktuell bleiben...
Unterdessen wurde die Kritik am Gesetz nur noch lauter: zu den schon vorhandenen Kritikern gesellten sich in den letzten Tagen auch Reporter ohne Grenzen sowie der deutsche Presserat, der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe und die deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG).
Am Sonntag fand in Wiesbaden vor dem BKA eine Demonstration gegen das BKA-Gesetz statt und auch das Unabhängige Datenschutzzentrum (ULD) hat das BKA-Gesetz und die Ausweitung der Kompetenzen des BKAs zu einer Super-Sicherheitsbehörde kritisiert.
Auf netzpolitik.org findet sich übrigens auch der Entwurf mit den Änderungen sowie möglichen Fallkonstellationen, wann der Richtervorbehalt nicht notwendig sein soll. Mittlerweile finden sich die Fallkonstellationen auch auf der Webseite des Bundestags, im Beschluss des Innenausschusses.
Da Verfassungsklagen gegen das Gesetz ja schon angekündigt sind, wird das Thema auf jeden Fall noch eine Weile aktuell bleiben...
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Friday, 7. November 2008
Rezepte gegen den Terror: Schnelles Bundestrojaner-Menü nach deutscher Art
Nun legt die Regierung aber richtig los. Vorgestern wurde die Einigung in Sachen BKA-Gesetz verkündet und laut heise.de schon nächste Woche Mittwoch (!) soll es im Bundestag verabschiedet werden. Man setzt alles daran, dass das Gesetz Anfang 2009 in Kraft treten kann. Von "Gut Ding will Weile haben" scheinen die Regierungsparteien hier nichts zu halten. Zugegeben, das BKA-Gesetz hat schon Monate der "Weile" hinter sich, monatelang wurden sich CDU und SPD nicht einig und warteten dann das Verfassungsgerichtsurteil zu Onlinedurchsuchungen ab.
Ein derart umstrittenes und brisantes Thema nun auf einmal "durchzupeitschen" kann eigentlich nur den Sinn haben, dass man die Aufmerksamkeit und Diskussion auf ein Minimum begrenzen will.
Warum?
Im Beitrag von netzpolitik.org ist das gut zusammengefasst, ich würde das eigentlich nur wiederholen. Auf golem.de findet sich noch Kritik des Providerverbandes eco sowie der Linken, bei Spiegel Online auch noch Kritik des deutschen Richterbundes.
Wäre das Thema nicht so ernst, wäre es ja fast schon amüsant, dass es eine Regelung für Gefahr im Verzug geben soll, bei der nicht ein Richter, sondern der Präsident des BKAs über eine Online-Durchsuchung entscheidet - obwohl der derzeitige BKA-Präsident Ziercke erst vor ein paar Tagen gesagt hatte, dass jede Online-Durchsuchung auf den Einzelfall genau abgepasst werden müsste.
Malen wir uns das Szenario doch mal aus. Wir schreiben das Jahr 2012, ein sonniger Sonntag im Mai. Die Online-Durchsuchung ist seit 3 Jahren gesetzliche Tatsache. Das Handy des BKA-Präsidenten klingelt.
BKA-Präsident: "Ja?"
Abteilungsleiter: "Ich müsste Sie kurz sprechen. Wie sie wissen beobachten wir jetzt seit 6 Monaten diese mutmaßliche Terroristengruppe in Oberfranken. Abgehört werden sie ja auch, da haben wir ja den Beschluss vom Ermittlungsrichter bekommen. Auf den letzten Bändern fand sich nun der Hinweis, dass die Anschlagspläne auf dem heimischen Computer von Alois F. liegen. Wir brauchen die Online-Durchsuchung, wir wissen ja schon seit 8 Wochen, dass sie in ein paar Tagen zuschlagen wollen."
BKA-Präsident: "Dann ist ja höchste Eile geboten und Gefahr im Verzug. Natürlich, ich unterzeichne das Dokument sofort, sie haben mir den Antrag ja schon vor 14 Tagen zukommen lassen. Das Datum von heute trage ich noch ein. Der Bundestrojaner ist auch einsatzfähig?"
Abteilungsleiter: "Natürlich. Wir haben ja schon vor 3 Monaten ein Backup der Festplatte von Alois F. gemacht und uns sein Betriebssystem angeschaut. Die Lücken sind bekannt und die Videoüberwachung zeigt ja, dass er immer noch Windows 7 benutzt. Seinen spezifischen Trojaner nennen wir hier intern schon immer "Naseweiser Norbert". Wir können loslegen."
BKA-Präsident: "Gut, dann mal fröhliches Wühlen!
Soviel zum Thema Gefahr im Verzug. Verfassungsklagen sind auch schon angekündigt, Gerhart Baum von der FDP und Renate Künast von den Grünen wollen das BKA-Gesetz vor dem Verfassungsgericht zu Fall bringen.
Ein derart umstrittenes und brisantes Thema nun auf einmal "durchzupeitschen" kann eigentlich nur den Sinn haben, dass man die Aufmerksamkeit und Diskussion auf ein Minimum begrenzen will.
Warum?
Im Beitrag von netzpolitik.org ist das gut zusammengefasst, ich würde das eigentlich nur wiederholen. Auf golem.de findet sich noch Kritik des Providerverbandes eco sowie der Linken, bei Spiegel Online auch noch Kritik des deutschen Richterbundes.
Wäre das Thema nicht so ernst, wäre es ja fast schon amüsant, dass es eine Regelung für Gefahr im Verzug geben soll, bei der nicht ein Richter, sondern der Präsident des BKAs über eine Online-Durchsuchung entscheidet - obwohl der derzeitige BKA-Präsident Ziercke erst vor ein paar Tagen gesagt hatte, dass jede Online-Durchsuchung auf den Einzelfall genau abgepasst werden müsste.
Wichtig sei die Eilbefugnis des BKA-Präsidenten. Es könne nicht angehen, dass bei schnellen Einsätzen die ganze juristische Leiter auf- und abgeklettert werden müsste. Gleichzeitig merkte er an, dass jede Online-Durchsuchung ein sorgfältig programmiertes Unikat sein werde, weil jeder Rechner andere Virenscanner, Firewalls oder Spyware-Sucher aufweisen würde, die überlistet werden müssten. (Artikel auf heise.de)
Malen wir uns das Szenario doch mal aus. Wir schreiben das Jahr 2012, ein sonniger Sonntag im Mai. Die Online-Durchsuchung ist seit 3 Jahren gesetzliche Tatsache. Das Handy des BKA-Präsidenten klingelt.
BKA-Präsident: "Ja?"
Abteilungsleiter: "Ich müsste Sie kurz sprechen. Wie sie wissen beobachten wir jetzt seit 6 Monaten diese mutmaßliche Terroristengruppe in Oberfranken. Abgehört werden sie ja auch, da haben wir ja den Beschluss vom Ermittlungsrichter bekommen. Auf den letzten Bändern fand sich nun der Hinweis, dass die Anschlagspläne auf dem heimischen Computer von Alois F. liegen. Wir brauchen die Online-Durchsuchung, wir wissen ja schon seit 8 Wochen, dass sie in ein paar Tagen zuschlagen wollen."
BKA-Präsident: "Dann ist ja höchste Eile geboten und Gefahr im Verzug. Natürlich, ich unterzeichne das Dokument sofort, sie haben mir den Antrag ja schon vor 14 Tagen zukommen lassen. Das Datum von heute trage ich noch ein. Der Bundestrojaner ist auch einsatzfähig?"
Abteilungsleiter: "Natürlich. Wir haben ja schon vor 3 Monaten ein Backup der Festplatte von Alois F. gemacht und uns sein Betriebssystem angeschaut. Die Lücken sind bekannt und die Videoüberwachung zeigt ja, dass er immer noch Windows 7 benutzt. Seinen spezifischen Trojaner nennen wir hier intern schon immer "Naseweiser Norbert". Wir können loslegen."
BKA-Präsident: "Gut, dann mal fröhliches Wühlen!
Soviel zum Thema Gefahr im Verzug. Verfassungsklagen sind auch schon angekündigt, Gerhart Baum von der FDP und Renate Künast von den Grünen wollen das BKA-Gesetz vor dem Verfassungsgericht zu Fall bringen.
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Friday, 19. September 2008
Nachwehen des Datenschutzgipfels
Der Datenschutzgipfel Anfang September wirkt immer noch nach. Die Oppositionsparteien werfen der Regierung vor, es nicht ernst zu meinen und auf halbem Wege halt zu machen. Außerdem werfen sie Bundesinnenminister Schäuble vor, dass sich die angebliche Stärkung des Datenschutzes nicht auf den Haushalt auswirkt: dem Bundesdatenschutzbeauftragten würde außer einer tariflichen Gehaltsanpassung keine weiteren Haushaltsgelder bewilligt - obwohl der Etat des Innenministeriums um 10% steigt. Sie versuchen durch Anträge die Bundesregierung in Zugzwang zu bringen.
Die Datenschützer des Bundes und der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, die beschlossenen Maßnahmen zügig umzusetzen - wohl auch, um die öffentliche Aufmerksamkeit und den dadurch bestehenden Druck auszunutzen und zu verhindern, dass die Beschlüsse "verwässert" werden. Auch müssten die Datenschutzbeauftragten finanziell und personell besser ausgestattet werden.
Die Datenschützer des Bundes und der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, die beschlossenen Maßnahmen zügig umzusetzen - wohl auch, um die öffentliche Aufmerksamkeit und den dadurch bestehenden Druck auszunutzen und zu verhindern, dass die Beschlüsse "verwässert" werden. Auch müssten die Datenschutzbeauftragten finanziell und personell besser ausgestattet werden.
Posted by Stefan
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Thursday, 4. September 2008
Datenschutz-Gipfel: Bundesregierung will die Weitergabe von Adressaten von der Zustimmung Betroffener abhängig machen
Auf der Pressekonferenz nach dem sogenannten Datenschutz-Gipfel hat Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble soeben bekannt gegeben, dass die Weitergabe von Adressen von der ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen abhängig gemacht werden soll. Damit wird die bisherige Praxis geändert, dass Adressdaten weitergegeben werden, wenn kein Widerspruch vorliegt. Dies wird aber wohl nicht die Daten betreffen, die ein Unternehmen selbst erhoben hat. Ein Gesetzentwurf soll bis Ende November vorliegen.
Außerdem soll die Umsetzung bestehender Gesetze verbessert werden. Weiterhin setzt die Konferenz der Innenminister der Länder eine Expertenkommission einsetzen, die die bestehenden Regelungen überprüfen sollen und unter anderem prüfen soll, ob Kundendaten nur noch verschlüsselt gespeichert werden sollten und jeder Zugriff auf Kundendaten protokolliert werden soll.
Es soll ein Datenschutz-Audit-Siegel geben, das Unternehmen bekommen können, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen hinaus Maßnahmen für den Datenschutz getroffen werden. Diskutiert wird noch über die Stärkung der Datenschutzbeauftragten in Unternehmen und sowie Unternehmen zu verpflichten, Verletzungen des Datenschutzes öffentlich zu machen.
Update: Links eingefügt.
Außerdem soll die Umsetzung bestehender Gesetze verbessert werden. Weiterhin setzt die Konferenz der Innenminister der Länder eine Expertenkommission einsetzen, die die bestehenden Regelungen überprüfen sollen und unter anderem prüfen soll, ob Kundendaten nur noch verschlüsselt gespeichert werden sollten und jeder Zugriff auf Kundendaten protokolliert werden soll.
Es soll ein Datenschutz-Audit-Siegel geben, das Unternehmen bekommen können, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen hinaus Maßnahmen für den Datenschutz getroffen werden. Diskutiert wird noch über die Stärkung der Datenschutzbeauftragten in Unternehmen und sowie Unternehmen zu verpflichten, Verletzungen des Datenschutzes öffentlich zu machen.
Update: Links eingefügt.
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