Nachdem Thüringen und Bayern die Verwendung der Daten der Vorratsdatenspeicherung auch zur Gefahrenabwehr erlaubt haben, hat das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der Kläger die Verwendung der gespeicherten Daten weiter eingeschränkt. Die Daten dürfen nur bei einer dringenden Gefahr für Leib und Leben oder die Sicherheit des Staates verwendet werden.
Mehr bei heise.de, beim AK Vorratsdatenspeicherungund golem.de.
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::hook_event() should not be called statically in /www/htdocs/w00b3989/include/functions_smarty.inc.php on line 553
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::get_event_plugins() should not be called statically in /www/htdocs/w00b3989/include/plugin_api.inc.php on line 1041
Entries tagged as bundesverfassungsgericht
Related tags
Saturday, 8. November 2008
Ganz kurz: Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung weiter ein
Posted by Stefan
in Datenschutz, Netziges
at
12:38
| Comments (0)
| Trackbacks (0)




Defined tags for this entry: ak vorratsdatenspeicherung, bundesverfassungsgericht, datenschutz, ganz kurz, netziges, vorratsdatenspeicherung
Wednesday, 15. October 2008
Überwachungskameras an Schulen - heute: Hilden
Laut einem Bericht von rp-online.de erwägt die Stadt Hilden nach einem Brand in einer Grundschule, die Schulen der Stadt in Zukunft per Videokamera zu überwachen, um Vandalismus und Schmierereien in Zukunft zu verhindern.
Schon an der Sinnhaftigkeit einer solchen Überwachung darf man zweifeln. Auch wenn der Brand im Innern des Gebäudes ausbrach, dürfte bei installierten Videokameras kaum jemand so beschränkt sein und durch den Eingang spazieren, wenn er das Gebäude in Brand stecken will. Befürworter werden nun sagen, der Abschreckungseffekt sei dann ja erfüllt. Wenn aber jemand unbedingt die Schule in Brand stecken will, dann sucht er sich eben dann eine nicht-überwachte Stelle.
Interessant ist, dass offensichtlich die Polizei auf den Datenschutz hinweist und die Sache problematisch sieht, da der Schulhof als öffentlicher Raum gelte. Das rheinland-pfälzische Innenministerium sieht mit Verweis auf das Hausrecht kein Problem.
Ich bezweifle allerdings, dass die Gesetzeslage in Rheinland-Pfalz so anders ist, als in Baden-Württemberg, wo vor kurzem die Videoüberwachung an Mannheimer Schulen vom Datenschutzbeauftragten des Landes scharf gerügt wurde.
Auch der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte dürfte dieser Meinung zu sein. In den FAQ zur Videoüberwachung wird auf den Fall der Überwachung an einer Schule eingegangen.
Über die Angemessenheit kann man streiten. Ob der Zweck erfüllt werden dürfte, darf bezweifelt werden. Es scheint wohl mehr der Brand in der Grundschule Mittel zum Zweck zu sein, um die Unterstützung für die Videoüberwachung an den anderen Schulen zu erhalten...
Schon an der Sinnhaftigkeit einer solchen Überwachung darf man zweifeln. Auch wenn der Brand im Innern des Gebäudes ausbrach, dürfte bei installierten Videokameras kaum jemand so beschränkt sein und durch den Eingang spazieren, wenn er das Gebäude in Brand stecken will. Befürworter werden nun sagen, der Abschreckungseffekt sei dann ja erfüllt. Wenn aber jemand unbedingt die Schule in Brand stecken will, dann sucht er sich eben dann eine nicht-überwachte Stelle.
Interessant ist, dass offensichtlich die Polizei auf den Datenschutz hinweist und die Sache problematisch sieht, da der Schulhof als öffentlicher Raum gelte. Das rheinland-pfälzische Innenministerium sieht mit Verweis auf das Hausrecht kein Problem.
Ich bezweifle allerdings, dass die Gesetzeslage in Rheinland-Pfalz so anders ist, als in Baden-Württemberg, wo vor kurzem die Videoüberwachung an Mannheimer Schulen vom Datenschutzbeauftragten des Landes scharf gerügt wurde.
Auch der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte dürfte dieser Meinung zu sein. In den FAQ zur Videoüberwachung wird auf den Fall der Überwachung an einer Schule eingegangen.
Erforderlich ist das Erheben von Daten dann, wenn ihre Kenntnis zur Erreichung des Zwecks objektiv geeignet und im Verhältnis zu dem angestrebten Zweck auch als angemessen erscheint.
Über die Angemessenheit kann man streiten. Ob der Zweck erfüllt werden dürfte, darf bezweifelt werden. Es scheint wohl mehr der Brand in der Grundschule Mittel zum Zweck zu sein, um die Unterstützung für die Videoüberwachung an den anderen Schulen zu erhalten...
Posted by Stefan
in Datenschutz
at
20:42
| Comments (0)
| Trackback (1)




Defined tags for this entry: bundesverfassungsgericht, datenschutz, datenschutzbeauftragter, hilden, mannheim, schule, ueberwachung, videokamera, videoueberwachung
Tuesday, 30. September 2008
Baden-Württembergischer Datenschutzbeauftragter kritisiert Videoüberwachung an Mannheimer Schulen
Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Peter Zimmermann hat die Videoüberwachung an Mannheimer Schulen (siehe diesen Blogeintrag) in einer Stellungnahme scharf kritisiert.
Laut Peter Zimmermann fehlt für die Videoüberwachung die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2007 notwendige gesetzliche Grundlage für eine Videoüberwachung mit Speicherung der Aufzeichnungen. Auch wenn das Urteil zu einem Sachverhalt in Bayern ergangen sei, sei es grundsätzlich auch in Baden-Württemberg anwendbar. Für Altanlagen, die vor dem Urteil errichtet worden waren, sei eine Übergangsfrist denkbar, deren Ende er aber spätestens Ende 2008 sieht. Wenn die Videoüberwachung fortgeführt werden solle, müsste der Landtag erst eine gesetzliche Grundlage schaffen.
Die Stadt Mannheim will nun laut dem SWR vorerst nur die 4 Neuanlagen abschalten, an den 13 Altanlagen läuft die Videoüberwachung vorerst weiter. Hier hätte die Stadt Mannheim einen klaren Schnitt ziehen können - schließlich kommen zahlreiche andere Städte im "Ländle" ohne Videoüberwachung aus. Mannheim will laut stimme.de wird die "Einzelfälle prüfen" - Rückzugsgefecht anstatt klarem Schnitt.
Laut Peter Zimmermann fehlt für die Videoüberwachung die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2007 notwendige gesetzliche Grundlage für eine Videoüberwachung mit Speicherung der Aufzeichnungen. Auch wenn das Urteil zu einem Sachverhalt in Bayern ergangen sei, sei es grundsätzlich auch in Baden-Württemberg anwendbar. Für Altanlagen, die vor dem Urteil errichtet worden waren, sei eine Übergangsfrist denkbar, deren Ende er aber spätestens Ende 2008 sieht. Wenn die Videoüberwachung fortgeführt werden solle, müsste der Landtag erst eine gesetzliche Grundlage schaffen.
Die Stadt Mannheim will nun laut dem SWR vorerst nur die 4 Neuanlagen abschalten, an den 13 Altanlagen läuft die Videoüberwachung vorerst weiter. Hier hätte die Stadt Mannheim einen klaren Schnitt ziehen können - schließlich kommen zahlreiche andere Städte im "Ländle" ohne Videoüberwachung aus. Mannheim will laut stimme.de wird die "Einzelfälle prüfen" - Rückzugsgefecht anstatt klarem Schnitt.
Posted by Stefan
in Datenschutz
at
21:05
| Comments (0)
| Trackback (1)




Defined tags for this entry: bundesverfassungsgericht, datenschutz, datenschutzbeauftragter, mannheim, schule, ueberwachung, videokamera, videoueberwachung
Thursday, 25. September 2008
Unzulässige Videoüberwachung an Mannheimer Schulen
Die Stuttgarter Zeitung meldet, dass an Mannheimer Schulen seit Jahren ohne Gesetzesgrundlage Eingänge, Pausenhöfe und Flure überwacht werden.
Die ersten Videokameras seien 1995 installiert worden, mittlerweile würde an 17 von 95 öffentlichen Mannheimer Schulen überwacht. Teilweise würden die Aufnahmen bis zu 2 Wochen aufbewahrt.
Herausgekommen ist dies durch eine Anfrage der Grünen im Mannheimer Gemeinderat. Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte bereitet zur Zeit eine Stellungnahme vor. Er beurteilt die Maßnahme aber als "nicht unkritisch", da das Bundesverfassungsgericht im Februar 2007 entschieden hatte, dass eine Überwachung öffentlicher Plätze nur mit gesetzlicher Grundlage erlaubt ist, die auch nach der Schwere des Grundrechtseingriffs angemessen ist. In Baden-Württemberg gibt es allerdings keine rechtliche Grundlage für Videoüberwachung an Schulen.
Weder Innen- noch Kultusministerium in Baden-Württemberg haben auf eine Anfrage der Zeitung geantwortet, an wievielen Schulen denn eine Videoüberwachung installiert sei. Anfragen in einigen Städten ergab allerdings, dass sich diese Städte aufgrund der Rechtslage gegen die Überwachung entschieden hatten.
Die ersten Videokameras seien 1995 installiert worden, mittlerweile würde an 17 von 95 öffentlichen Mannheimer Schulen überwacht. Teilweise würden die Aufnahmen bis zu 2 Wochen aufbewahrt.
Herausgekommen ist dies durch eine Anfrage der Grünen im Mannheimer Gemeinderat. Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte bereitet zur Zeit eine Stellungnahme vor. Er beurteilt die Maßnahme aber als "nicht unkritisch", da das Bundesverfassungsgericht im Februar 2007 entschieden hatte, dass eine Überwachung öffentlicher Plätze nur mit gesetzlicher Grundlage erlaubt ist, die auch nach der Schwere des Grundrechtseingriffs angemessen ist. In Baden-Württemberg gibt es allerdings keine rechtliche Grundlage für Videoüberwachung an Schulen.
Weder Innen- noch Kultusministerium in Baden-Württemberg haben auf eine Anfrage der Zeitung geantwortet, an wievielen Schulen denn eine Videoüberwachung installiert sei. Anfragen in einigen Städten ergab allerdings, dass sich diese Städte aufgrund der Rechtslage gegen die Überwachung entschieden hatten.
Posted by Stefan
in Datenschutz
at
17:59
| Comments (0)
| Trackbacks (3)




Defined tags for this entry: bundesverfassungsgericht, datenschutz, mannheim, schule, ueberwachung, videokamera, videoueberwachung
Friday, 5. September 2008
Verfassungsgericht verlängert Eilentscheid zur Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat seine im März getroffene Eilentscheidung, den Zugriff auf die durch die Änderung an den §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes zu beschränken, um 6 Monate verlängert.
Somit ist der Zugriff auf die Daten bis März 2009 weiterhin nur bei schweren Straftaten möglich. Gleichzeitig wurde der Bundesregierung auferlegt, im Januar 2009 eine weitere Statistik über die Nutzung der durch die Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten vorzulegen. Die erste Statistik, die Anfang September vorgelegt worden war, ist vom AK Vorratsdatenspeicherung, in dem sich 34.000 Menschen zur Klage zusammengeschlossen haben, scharf kritisiert worden.
Somit ist der Zugriff auf die Daten bis März 2009 weiterhin nur bei schweren Straftaten möglich. Gleichzeitig wurde der Bundesregierung auferlegt, im Januar 2009 eine weitere Statistik über die Nutzung der durch die Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten vorzulegen. Die erste Statistik, die Anfang September vorgelegt worden war, ist vom AK Vorratsdatenspeicherung, in dem sich 34.000 Menschen zur Klage zusammengeschlossen haben, scharf kritisiert worden.
Posted by Stefan
in Datenschutz, Netziges
at
07:07
| Comments (0)
| Trackbacks (0)




Defined tags for this entry: ak vorratsdatenspeicherung, bundesverfassungsgericht, datenschutz, ip, netziges, nutzerdaten, ueberwachung, vorratsdatenspeicherung
(Page 1 of 1, totaling 5 entries)
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::hook_event() should not be called statically in /www/htdocs/w00b3989/include/functions_smarty.inc.php on line 553
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::get_event_plugins() should not be called statically in /www/htdocs/w00b3989/include/plugin_api.inc.php on line 1041
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::hook_event() should not be called statically in /www/htdocs/w00b3989/include/functions_smarty.inc.php on line 553
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::get_event_plugins() should not be called statically in /www/htdocs/w00b3989/include/plugin_api.inc.php on line 1041



Kommentare
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::hook_event() should not be called statically, assuming $this from incompatible context in /www/htdocs/w00b3989/plugins/serendipity_plugin_comments/serendipity_plugin_comments.php on line 252
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::get_event_plugins() should not be called statically, assuming $this from incompatible context in /www/htdocs/w00b3989/include/plugin_api.inc.php on line 1041
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::hook_event() should not be called statically, assuming $this from incompatible context in /www/htdocs/w00b3989/plugins/serendipity_plugin_comments/serendipity_plugin_comments.php on line 252
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::get_event_plugins() should not be called statically, assuming $this from incompatible context in /www/htdocs/w00b3989/include/plugin_api.inc.php on line 1041
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::hook_event() should not be called statically, assuming $this from incompatible context in /www/htdocs/w00b3989/plugins/serendipity_plugin_comments/serendipity_plugin_comments.php on line 252
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::get_event_plugins() should not be called statically, assuming $this from incompatible context in /www/htdocs/w00b3989/include/plugin_api.inc.php on line 1041
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::hook_event() should not be called statically, assuming $this from incompatible context in /www/htdocs/w00b3989/plugins/serendipity_plugin_comments/serendipity_plugin_comments.php on line 252
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::get_event_plugins() should not be called statically, assuming $this from incompatible context in /www/htdocs/w00b3989/include/plugin_api.inc.php on line 1041
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::hook_event() should not be called statically, assuming $this from incompatible context in /www/htdocs/w00b3989/plugins/serendipity_plugin_comments/serendipity_plugin_comments.php on line 252
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::get_event_plugins() should not be called statically, assuming $this from incompatible context in /www/htdocs/w00b3989/include/plugin_api.inc.php on line 1041
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::hook_event() should not be called statically, assuming $this from incompatible context in /www/htdocs/w00b3989/plugins/serendipity_plugin_comments/serendipity_plugin_comments.php on line 252
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::get_event_plugins() should not be called statically, assuming $this from incompatible context in /www/htdocs/w00b3989/include/plugin_api.inc.php on line 1041
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::hook_event() should not be called statically, assuming $this from incompatible context in /www/htdocs/w00b3989/plugins/serendipity_plugin_comments/serendipity_plugin_comments.php on line 252
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::get_event_plugins() should not be called statically, assuming $this from incompatible context in /www/htdocs/w00b3989/include/plugin_api.inc.php on line 1041
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::hook_event() should not be called statically, assuming $this from incompatible context in /www/htdocs/w00b3989/plugins/serendipity_plugin_comments/serendipity_plugin_comments.php on line 252
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::get_event_plugins() should not be called statically, assuming $this from incompatible context in /www/htdocs/w00b3989/include/plugin_api.inc.php on line 1041
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::hook_event() should not be called statically, assuming $this from incompatible context in /www/htdocs/w00b3989/plugins/serendipity_plugin_comments/serendipity_plugin_comments.php on line 252
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::get_event_plugins() should not be called statically, assuming $this from incompatible context in /www/htdocs/w00b3989/include/plugin_api.inc.php on line 1041
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::hook_event() should not be called statically, assuming $this from incompatible context in /www/htdocs/w00b3989/plugins/serendipity_plugin_comments/serendipity_plugin_comments.php on line 252
Strict Standards: Non-static method serendipity_plugin_api::get_event_plugins() should not be called statically, assuming $this from incompatible context in /www/htdocs/w00b3989/include/plugin_api.inc.php on line 1041