Der AK verbindet die Veröffentlichung mit einem Aufruf an die Bundestagsabgeordneten, dem Abkommen nicht zuzustimmen. Es sei europaweit einzigartig und der Datenschutz in keinster Weise gesichert.
Die ganzen Kritikpunkte liest man am Besten in der Erklärung des AK Vorratsdatenspeicherung nach.
Zusätzlich noch 2 Dinge, die mir (als Nicht-Jurist) beim Durchlesen des Abkommens auffielen:
Im Artikel 10 "Übermittlung personenbezogener und anderer Daten zur Verhinderung terroristischer Straftaten"
(3) Mit der Notifikation nach Artikel 24 Satz 1 können die Vertragsparteien einander in einer gesonderten Erklärung die Straftaten notifizieren, die nach ihrem innerstaatlichen Recht als Straftaten im Sinne des Absatzes 1 gelten. Die Erklärung nach Satz 1 kann jederzeit durch eine Notifikation gegenüber der anderen Vertragspartei geändert werden.
Das heißt: die Straftaten, die eine Datenabfrage zur Terrorabwehr zulassen, können jederzeit einseitig geändert/ausgeweitet werden. Pikanterweise könnte die deutsche Seite die Abfrage noch nicht einmal sofort unterbinden, sollten die USA die "terroristisch relevanten" Straftaten deutlich ausweiten. Im Abkommen ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vorgesehen.
Im Artikel 15: "Dokumentation"
(3) Die Protokolldaten sind durch geeignete Vorkehrungen gegen zweckfremde Verwendung und sonstigen Missbrauch zu schützen und zwei Jahre aufzubewahren. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Protokolldaten unverzüglich zu löschen, soweit innerstaatliches Recht einschließlich anwendbarer Datenschutz- und Datenaufbewahrungsvorschriften nicht entgegensteht.
Das heißt, wenn keine anderen Vorschriften dem entgegen stehen, werden die Protokolle über die Zugriffe nach 2 Jahren gelöscht. Die übertragenen Vergleichsdaten müssen zwar unmittelbar nach dem Vergleich gelöscht werden - es sei denn, sie sind zur Abwendung einer ernsthaften Bedrohung für die innere Sicherheit erforderlich. Die übertragenen personenbezogenen Daten dürfen aber solange aufbewahrt werden wie nötig. Da in den Protokollen aber z.B. auch steht, an welche Stellen die Daten weitergegeben wurden, ist nach 2 Jahren überhaupt nicht mehr nachzuweisen, welchen Weg die Daten genommen haben. Auf der anderen Seite ist dies vermutlich sowieso nicht mehr von großem Belang, sobald sich die Daten in den USA befinden.





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