Das war sie also, die erste Beratung des "
Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen".
Für alle, die sich ein eigenes Bild bilden wollen: auf
netzpolitik.org findet sich eine Sammlung der einzelnen Redebeiträge. Das
Protokoll der Debatte lässt sich auch schon nachlesen.
Etwas verstörend wirkten auf einen Beobachter vielleicht die Leere des Bundestags. Auf der anderen Seite ist das nichts Außergewöhnliches, wenn man auf andere Debatten schaut. Etwas peinlicher war da schon die Abwesenheit von Familienministerin von der Leyen. Sie mag zwar gute Gründe gehabt haben, bei dieser Herzensangelegenheit zu fehlen, gute Publicity sieht aber anders aus.
Was bleibt sonst? Was zu erwarten war...
Von CDU/CSU kommt einhellige Zustimmung und Unverständnis gegen die Kritiker. Die SPD laviert herum und versucht zu beschwichtigen, wiederholt aber gleichzeitig die Forderung, die Sperrung auf Jugendpornographische Seiten auszuweiten. Die Opposition greift die Argumente aus dem Netz auf. Wenigstens wurde klar, dass es eine Expertenanhörung zu dem Gesetz geben wird.
Aber noch ein paar Highlights und "Highlights" der Debatte:
Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär im Wirtschaftsministerium vermeidet in seinen Ausführungen erstaunlicherweise den Hinweis auf den kommerziellen Massenmarkt, spricht aber dafür von den Erfahrungen in anderen Ländern. Dann stellte er den Inhalt des Gesetzes noch einmal vor.
Gegen Ende geht er dann noch auf die Befürchtungen ein, die Sperren könnten auf andere Bereiche ausgedehnt werden:
Noch ein Wort zu dem gelegentlich vorgebrachten Vorwurf, wir wollten hier die Tür für Internetzensur öffnen. Ich sage ganz deutlich: Darum geht es hier nicht. Das wollen wir auch nicht ansatzweise.
Aber Informations- und Kommunikationsfreiheit sind nicht schrankenlos. Sie finden ihre Grenzen in den allgemeinen Gesetzen. Hier geht es darum, den Zugang zu strafbaren, insbesondere kinderpornografischen Angeboten zu erschweren.
Wir können nicht zulassen, dass Kinderpornografie durch unsere Kommunikationsnetze zirkuliert, wenn wir etwas dagegen unternehmen können.
Mir ist klar, dass das Gesetz kein Allheilmittel ist. Aber es ist ein weiterer Baustein in der Gesamtstrategie der Bundesregierung, Kinder zu schützen und diesen Markt, soweit es geht, auszutrocknen. Jetzt ist es Zeit, entschlossen zu handeln; denn uns alle eint das Ziel:
Mehr Schutz für Kinder!
Max Stadler von der FDP forderte, die Server abzuschalten und nicht nur den Zugriff zu erschweren. Dann stellt er die gesetzgeberische Kompetenz des Bundes in Frage:
Das beginnt schon mit der Gesetzgebungskompetenz. Sagen Sie nicht, das sei eine Petitesse am Rande. Nein, der Bund darf nur das regeln, wofür er zuständig ist. Sie meinen, es gehe um Wirtschaftsrecht und damit sei der Bund zuständig. Wir sagen: Hier geht es – genau das haben Sie ausgeführt, Herr Staatssekretär – um die Abwehr von Straftaten, also um Prävention und Gefahrenabwehr. Das ist nach unserer Verfassungsordnung Ländersache.
Womit aber auch klar ist, warum Frau von der Leyen ständig von einem kommerziellen Massenmarkt Kinderpornographie spricht. Das ist vermutlich der seidene Faden, an dem die Verantwortung des Bundes hängt.
Der dann folgende Satz von Max Stadler lässt mich aber stutzen. Wenn der Bund die Kompetenz nicht hat, warum dann:
Darüber muss man in den weiteren Beratungen ernsthaft reden.
Entweder der Bund hat die Kompetenz, oder er hat sie nicht. Wenn die FDP die Kompetenz aber in Abrede stellt, nützt es auch nichts, darüber in weiteren Beratungen zu reden.
Dann begrüßt er, dass überhaupt ein Entwurf vorgelegt wird und die Verträge auf keinen Fall dem Rechtstaat genüge getan hätten. Er fragt nach, ob das Mittel den tauglich sei, wenn die Hauptvertriebswege für Kinderpornographie nicht erfasst werden würden und bemängelt auch, dass das BKA als Polizeibehörde die Liste erstellt und nicht wenigstens ein Richtervorbehalt notwendig ist.
Martin Dörmann von der SPD versucht die Abschaltung der Server als Aufgabe der Provider hinzustellen:
Wie sieht es beim Thema Kinderpornografie aus, um das es im vorliegenden Gesetzentwurf geht? Wer kinderpornografische Inhalte ins Internet stellt, macht sich
strafbar. Deshalb nehmen die Internetprovider in Deutschland entsprechende Inhalte schon nach heutiger Rechtslage von ihren Servern.
Halten wir noch einmal fest: das BKA erstellt eine Sperrliste, muss sich aber nicht darum kümmern, dass auch nur die deutschen Server abgeschaltet werden. Dafür haben wir ja die Internetprovider. Die Provider entscheiden jetzt also, was Kinderpornographie ist? Wow...
Jörn Wunderlich von der Linken griff viele Punkte aus dem
Artikel der c't auf. Außerdem erklärte er:
Vertreter von UNICEF haben mir bestätigt, dass das, was in Skandinavien geschieht, zwar schön klingt, aber kaum Wirkung entfaltet, schon gar nicht im Kampf gegen Kinderpornografie.
Wolfgang Wieland von den Grünen kritisierte auch deutlich die mangelnde rechtsstaatliche Kontrolle:
Wir schaffen eine ständige Beschlagnahmemöglichkeit für die Polizei, und offenbar ist niemand auf die Idee gekommen, sich zu fragen, ob das – keinerlei justizielle Kontrolle – in unserem Rechtssystem möglich ist. Mich hat das wirklich sehr bestürzt. Einen Satz im Gesetzentwurf muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: „Die Ausgestaltung – gemeint ist die Umleitung der Nutzeranfragen – bestimmt das Bundeskriminalamt.“ Wer ist denn hier Gesetzgeber? Ist das BKA Gesetzgeber, oder sind wir es, der Deutsche Bundestag? Seit wann überlasse ich die Gestaltung von Vorgängen einer Polizeibehörde? All das ist erschreckend; das muss ich Ihnen so
sagen
Gleich mehrere "Highlights" bot Michaela Noll von der CDU:
Ein Blick auf die Regierungsbank hilft bei der Wahrheitsfindung. Da sitzen zwei Parlamentarische Staatssekretäre, unter anderem Dr. Hermann Kues. Das heißt, die Regierung ist sehr gut vertreten.
Es gibt Momente, da muss man sein Grinsen unter Kontrolle halten, sonst muss man schwere Verletzungen befürchten.
Aber noch besser - Frau Noll scheint ja ganz Finnland zu überwachen - ist dieser Satz:
Warum ist in den anderen europäischen Ländern mit 95 Prozent die Akzeptanz so groß? Warum hat in Finnland nur ein einziger gemeckert?
Wow. So realitätsfremd kann man im Bundestag argumentieren? Die 95% wirken schon unwahrscheinlich, aber mit dem einen macht sie sich einfach nur lächerlich.
Christoph Waitz von der FDP kritisierte unter anderem eine fehlende Widerspruchsregelung:
Es fehlt eine Widerspruchsregelung für die Fälle, in denen jemand zu Unrecht auf der geheimen Sperrliste des BKA gelistet wird. Wir haben heute schon von einem Richtervorbehalt gesprochen. Dabei kann eine irrtümliche Sperrung und Umleitung auf die BKA-Sperrseite auch nur für wenige Stunden oder einen Tag schnell das wirtschaftliche Aus für ein Unternehmen oder zumindest den Rufmord einer Person bedeuten. Solche Fälle sind aus dem Ausland schon bekannt. Angesichts der Tragweite des potenziellen Schadens weist Ihr Gesetzentwurf in diesem Punkt eine gravierende Lücke auf.
Renate Gradistanac von der SPD hielt sich die erste Hälfte ihrer Rede damit auf, das Gesetz noch einmal zu erläutern. Der Rest befasste sich hauptsächlich damit, eine Ausweitung der Sperren auf jugendpornographische Inhalte (d.h. von Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren) zu fordern.
Ingo Wellenreuter von der CDU stellte den zweiten Tiefpunkt der Debatte.
Wer sich gegen eine solche gesetzlich normierte
Handlungspflicht der Internetprovider wendet, der hat meines Erachtens entweder völlig die Wertemaßstäbe verloren oder weiß nicht, worum es bei dem Thema Kinderpornografie geht. Dahinter stehen nämlich – das wurde vorhin schon angesprochen – allein in Deutschland 120 000 Kinder, die vor laufender Kamera vergewaltigt, geschändet oder missbraucht werden.
120.000 Kinder. Pro Jahr? Seit Bestehen der BRD? Ok, letzteres ist übertrieben, aber vergleicht man die 120.000 mit den Zahlen des BKA von 2007, die Christian von MOGIS analysiert, dann scheint Herr Wellenreuter da fast um den Faktor 10 danebenzuliegen - wenn man davon ausgeht, dass die Zahl pro Jahr bedeuten soll.
Weiter sprach er von den 5 Milliarden Euro, die mit Kinderpornographie pro Jahr umgesetzt werden - siehe die Anmerkungen zur gesetzgeberischen Kompetenz des Bundes oben sowie die bekannten Zweifel an Umsatzzahlen und deren Belegbarkeit.
Jürgen Kucharczyk von der SPD trug dann in seinem Beitrag nichts Neues zur Diskussion bei.
Was bleibt jetzt? Weiter auf Politiker einwirken! Die Anhörung nutzen! Die Medienaufmerksamkeit, die die Petition gegen Netzsperren erhält, nutzen. Im Bekanntenkreis informieren. Und - wie es gestern schon auf Twitter zu lesen war - für alle Fälle schon mal Vorbereitungen für eine Verfassungsklage ins Auge fassen.
Heise.de und
golem.de haben Artikel zur Debatte veröffentlicht. Auf
Spiegel Online findet sich ein Artikel, der die Debatte nur am Rande aufgreift, vor allem aber noch einmal die Kritik hervorhebt.
Kommentare
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