Beim Fussballspiel Arminia Bielefeld gegen Hoffenheim sollen die ersten Unterschriften gesammelt werden. Vermutlich ist den Verantwortlichen von Arminia Bielefeld nicht klar, in welche Auseinandersetzung sie da mit hineingezogen werden. Ich bezweifle, dass sich jemand dort mit dem Gesetzesentwurf und den unterschiedlichen Petitionen näher beschäftigt hat.
Auch die Deutsche Kinderhilfe erweckt in ihrer Pressemeldung den Eindruck, die Online-Petition nicht gelesen oder zumindest nicht verstanden zu haben:
Es darf kein Grundrecht auf Verbreitung kinder“pornographischer“ Seiten geben. Was für Druckwerke und Zeitungen gilt, muss auch im Internet gelten – denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum!
Die Falschinformationen ala von der Leyen und Bundesregierung finden sich übrigens auch.
Aus diesem Grund ist die Sperrung kinder“pornographischer“ Seiten in vielen Staaten der EU seit Jahren Standard. Es hat sich in diesen Staaten als brauchbares Mittel im Kampf gegen den Konsum von Kinder“pornographie“ bewährt.
Wobei man merke, im Gegensatz zur Bundesregierung sprechen sie nur vom Konsum.
Mehr Infos gibt es bei heise.de und Netzpolitik.
Sehr interessant ist übrigens ein Artikel in der Welt über die Kinderhilfe und ihre Verbindungen zu privaten Unternehmen, die mit Adressdaten arbeiten (siehe auch einen weiteren Artikel der Welt). Welt und Kinderhilfe scheinen übrigens auch rechtliche Auseinandersetzungen wegen der Artikel gehabt haben (zumindest lassen PDF-Dateien auf dem Webserver den Schluss zu). Aus dem deutschen Spendenrat wurden sie wegen Unregelmäßigkeiten ausgeschlossen - und weil sie andere Mitglieder des Rates abgemahnt hat.





Kommentare