Auf netzpolitik.org findet sich ein sehr ausführlicher Hintergrundartikel von Lutz Donnerhacke, in dem er nochmals die Diskussion um die Netzsperren zusammenfasst und sich vor allem der Zahlen und Hintergründe annimmt. Für Kenner der Debatte ist nichts wirklich Neues dabei. Der Wert dürfte aber vor allem sein, dass man einen sehr guten Ansatzpunkt hat, wenn man zu einem bestimmten Punkt Belege oder Argumente sucht.
Wer sich in die Debatte einlesen will oder einen Überblick über Zahlen und Argumente bekommen will, unbedingt reinschauen!
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Wednesday, 6. May 2009
Ganz kurz: Hintergrund zur Netzsperren-Diskussion
Posted by Stefan
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14:46
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Petition gegen Internetsperren: 50% der notwendigen Unterschriften in 36 Stunden
Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden
Hat eine Sammel- oder Massenpetition das Quorum von 50.000 Unterstützern erreicht (Nr. 8.2.1, 7. Spiegelstrich), so werden ein Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Der Ausschuss kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließen, dass hiervon abgesehen wird. Diese Vorschriften gelten für Bitten und Beschwerden.
Die Petition gegen Internetsperren erreicht 25.000 Stimmen innerhalb von 36 Stunden - einen Vorgang, den es meines Wissens in Deutschland noch nicht gab. Überhaupt gab es bisher nur wenige Petitionen, die die 50.000er-Marke übertroffen haben, allerdings haben diese Petitionen soweit ich weiß mehr als 3 Wochen dafür benötigt.
Wichtig ist jetzt nur, dass die Aufmerksamkeit nicht nachlässt und vor allem auch mehr als die extrem computeraffinen unterzeichnen. Geht es in diesem Tempo weiter, könnte die Petition eine Marke aufstellen, die sich sehen lassen kann. Insbesondere dürfte die Medienaufmerksamkeit beträchtlich sein, wenn die Stimmen rechtzeitig erreicht werden.
Im Petitionsausschuss trifft die Petition dann allerdings auf die Mehrheit der großen Koalition, so dass es wohl wenig Sinn macht, darauf zu viele Hoffnungen zu setzen, dass auch tatsächlich Einfluss auf die Entscheidung genommen werden kann.
Posted by Stefan
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11:30
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Monday, 4. May 2009
Weitere Reaktionen zum Netzsperren-Entwurf (Update)
MOGIS hat sich die Zahlen der Kriminalstatistik mal genau vorgenommen und nimmt die angebliche Steigerung des Kindesmissbrauchs im Internet auseinander und bekräftigt, dass ein Großteil der Taten im familiären Bereich stattfinden.
Ebenfalls bei MOGIS findet sich der Link zu einem Server, auf dem man testen kann, wie leicht man die Stopp-Seite zu Gesicht bekommen kann - oder sie aufrufen kann, ohne sie zu Gesicht zu bekommen (Link Prefetching mal wieder).
Nach zögerlichen Anfängen Anfang letzer Woche scheinen einzelne Abgeordnete der Opposition so langsam wach zu werden: Volker Beck von den Grünen sagte, "Das ganze Vorhaben ist an Populismus kaum zu überbieten" und auch er befürchtet eine Ausweitung der Sperren auf weitere Themenfelder. Ebenfalls kritisch äußert sich Gisela Piltz von der FDP, die auch die gesetzgeberische Kompetenz des Bundes in diesem Bereich anzweifelt (ob wir allerdings besser dran wären, wenn jedes Bundesland bei dem Thema sich eine eigene Gesetzgebung zusammenpfriemelt, darf wohl bezweifelt werden). Mehr dazu z.B. auf tagesschau.de und heise.de.
Update: Den Kommentar von Christian Rath in der taz hatte ich vergessen.
Im ODEM-Blog sind gleich 2 interessante Einträge: einmal weitere Hintergründe zu den Zahlen, mit denen Ursula von der Leyen hantiert. Geliefert wurden die Zahlen ja von Innocence in Danger. Schwieriger wird es aber, wenn man dann mal den Belegen dieser Zahlen auf den Grund zu gehen versucht...
Außerdem haben auf dem Politcamp 09 CDU und SPD wohl zugesagt, dass auch die Sperrbefürworter sich der Diskussion mit den Kritikern stellen wollen. Lassen wir uns überraschen, was daraus wird...
Ebenfalls bei MOGIS findet sich der Link zu einem Server, auf dem man testen kann, wie leicht man die Stopp-Seite zu Gesicht bekommen kann - oder sie aufrufen kann, ohne sie zu Gesicht zu bekommen (Link Prefetching mal wieder).
Nach zögerlichen Anfängen Anfang letzer Woche scheinen einzelne Abgeordnete der Opposition so langsam wach zu werden: Volker Beck von den Grünen sagte, "Das ganze Vorhaben ist an Populismus kaum zu überbieten" und auch er befürchtet eine Ausweitung der Sperren auf weitere Themenfelder. Ebenfalls kritisch äußert sich Gisela Piltz von der FDP, die auch die gesetzgeberische Kompetenz des Bundes in diesem Bereich anzweifelt (ob wir allerdings besser dran wären, wenn jedes Bundesland bei dem Thema sich eine eigene Gesetzgebung zusammenpfriemelt, darf wohl bezweifelt werden). Mehr dazu z.B. auf tagesschau.de und heise.de.
Update: Den Kommentar von Christian Rath in der taz hatte ich vergessen.
Im ODEM-Blog sind gleich 2 interessante Einträge: einmal weitere Hintergründe zu den Zahlen, mit denen Ursula von der Leyen hantiert. Geliefert wurden die Zahlen ja von Innocence in Danger. Schwieriger wird es aber, wenn man dann mal den Belegen dieser Zahlen auf den Grund zu gehen versucht...
Außerdem haben auf dem Politcamp 09 CDU und SPD wohl zugesagt, dass auch die Sperrbefürworter sich der Diskussion mit den Kritikern stellen wollen. Lassen wir uns überraschen, was daraus wird...
Posted by Stefan
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12:57
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Petition gegen Netzsperren veröffentlicht - wichtig und doch verpasste Chance?
Mittlerweile gibt es auch eine Petition gegen die Einführung der Internetsperren.
Ich habe zwar unterzeichnet, halte den Entwurf in seiner jetzigen Form für eine etwas verpasste Chance. Klar, die Begrenzung des Wortlauts der Petition auf 500 Zeichen lässt nicht viel Platz.
In der Begründung aber hat man 3000 Zeichen zur Verfügung. Warum an dieser Stelle nur so ein dünnes Textchen steht, ist für mich schwer nachvollziehbar.
Sicherlich, je länger der Text, desto mehr muss man die Worte auf die Goldwaage legen, um möglichst vielen gerecht zu werden. Trotzdem hätte man hier Argumente bringen können, die Forderung nach einer Verfolgung/Abschaltung der Kinderpornographie erneuern können. Mit einem ausgewogenen Text hätte man evtl. auch mehr Leute ansprechen können. So in der Form befürchte ich, dass nur die interessierte Netzöffentlichkeit den Text unterzeichnen wird. Im Bereich der Netzaktivisten gibt es so viele Leute, die täglich Texte schreiben, warum hat sich nicht da jemand an einen längeren Text gesetzt - oder die Einstellerin eine Zusammenarbeit (z.B. per Wiki) gesucht?
Schade.
Hoffen wir, dass trotzdem etwas daraus wird. Im Moment geht die Unterzeichnerkurze steil nach oben.
P.S. Bevor hier der Hinweis kommt: ja, natürlich kann jede/R, ich eingeschlossen, eine eigene Petition verfassen, in der dann genau das drinsteht, was man selbst haben will. Aber mehrere Petitionen zum gleichen Thema, die sich im schlechtesten Fall gegenseitig die Unterzeichner streitig machen, helfen keinem weiter.
Ich habe zwar unterzeichnet, halte den Entwurf in seiner jetzigen Form für eine etwas verpasste Chance. Klar, die Begrenzung des Wortlauts der Petition auf 500 Zeichen lässt nicht viel Platz.
Text der Petition
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
In der Begründung aber hat man 3000 Zeichen zur Verfügung. Warum an dieser Stelle nur so ein dünnes Textchen steht, ist für mich schwer nachvollziehbar.
Begründung
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.
Sicherlich, je länger der Text, desto mehr muss man die Worte auf die Goldwaage legen, um möglichst vielen gerecht zu werden. Trotzdem hätte man hier Argumente bringen können, die Forderung nach einer Verfolgung/Abschaltung der Kinderpornographie erneuern können. Mit einem ausgewogenen Text hätte man evtl. auch mehr Leute ansprechen können. So in der Form befürchte ich, dass nur die interessierte Netzöffentlichkeit den Text unterzeichnen wird. Im Bereich der Netzaktivisten gibt es so viele Leute, die täglich Texte schreiben, warum hat sich nicht da jemand an einen längeren Text gesetzt - oder die Einstellerin eine Zusammenarbeit (z.B. per Wiki) gesucht?
Schade.
Hoffen wir, dass trotzdem etwas daraus wird. Im Moment geht die Unterzeichnerkurze steil nach oben.
P.S. Bevor hier der Hinweis kommt: ja, natürlich kann jede/R, ich eingeschlossen, eine eigene Petition verfassen, in der dann genau das drinsteht, was man selbst haben will. Aber mehrere Petitionen zum gleichen Thema, die sich im schlechtesten Fall gegenseitig die Unterzeichner streitig machen, helfen keinem weiter.
Posted by Stefan
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Thursday, 30. April 2009
Die CDU bleibt sich treu...
Die CDU beweist wieder einmal ihre Unfähigkeit, mit Kritikern der Internetsperren sachlich umzugehen. Nachdem schon vor 2 Monaten die Vizechefin der CDU/CSU-Fraktion Ilse Falk Kritiker der Internetsperren unterstellt hat, "die Interessen skrupelloser Geschäftemacher über den Schutz der Kinder" zu stellen, scheint man diese Argumentation nun fast wortgleich in der CDU-Parteizentrale übernommen zu haben.
Netzwertig berichtet über einen Eintrag auf der Pinnwand des CDU-StudiVZ-Profils:
Dort heißt es genauso:
Liebe CDU, warum unterstellt ihr den Kritikern denn nicht gleich, selbst Kinderpornographie zu benutzen? Dieser Vorwurf fällt in der Debatte doch auch immer wieder und ist doch viel wirkungsvoller. Oder habt ihr Angst, dass sich das Argument abnutzt, schließlich hat ja auch schon Bayerns Innenminister Herrmann die bösen Killerspiele mit Kinderpornographie auf eine Stufe gestellt.
Vielleicht sollten wir der CDU noch etwas helfen und ihr noch ein paar Vorwürfe unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Wer gegen Internetsperren ist...
...tötet Tiere!
...hinterzieht auch Steuern!
...grillt häufig und belästigt seine Nachbarn damit
...ist faul und Hartz-IV-Empfänger
...usw.
Wer noch kreativer sein will, kann ja eine Liste zum Ankreuzen erstellen und an die CDU-Parteizentrale schicken. Wer wirklich fürsorglich ist, legt noch einen passenden Würfel bei (z.B. 20er-Würfel bei 20 Vorschlägen). Dann muss man bei der CDU nur noch würfeln, um Kritiker zu verunglimpfen - und es fällt nicht ganz so schnell auf, weil die Argumente ja wechseln.
Wie wäre sowas, liebe CDU?
Netzwertig berichtet über einen Eintrag auf der Pinnwand des CDU-StudiVZ-Profils:
Dort heißt es genauso:
Wer ein Stopp der Kinderpornographie im Internet zur Zensur erklärt, dem sind offensichtlich geschäftliche Interessen wichtiger als die Menschenwürde.
Liebe CDU, warum unterstellt ihr den Kritikern denn nicht gleich, selbst Kinderpornographie zu benutzen? Dieser Vorwurf fällt in der Debatte doch auch immer wieder und ist doch viel wirkungsvoller. Oder habt ihr Angst, dass sich das Argument abnutzt, schließlich hat ja auch schon Bayerns Innenminister Herrmann die bösen Killerspiele mit Kinderpornographie auf eine Stufe gestellt.
Vielleicht sollten wir der CDU noch etwas helfen und ihr noch ein paar Vorwürfe unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Wer gegen Internetsperren ist...
...tötet Tiere!
...hinterzieht auch Steuern!
...grillt häufig und belästigt seine Nachbarn damit
...ist faul und Hartz-IV-Empfänger
...usw.
Wer noch kreativer sein will, kann ja eine Liste zum Ankreuzen erstellen und an die CDU-Parteizentrale schicken. Wer wirklich fürsorglich ist, legt noch einen passenden Würfel bei (z.B. 20er-Würfel bei 20 Vorschlägen). Dann muss man bei der CDU nur noch würfeln, um Kritiker zu verunglimpfen - und es fällt nicht ganz so schnell auf, weil die Argumente ja wechseln.
Wie wäre sowas, liebe CDU?
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Internetsperren: 13 Fragen an (Koalitions-) Abgeordnete
Am 6. Mai diskutiert der Bundestag zum ersten Mal über den Entwurf zu den Kinderporno-Internetsperren. Höchste Zeit, kritische Fragen an die Abgeordneten zu stellen. Diese Fragen sollen dann natürlich mehrere Zwecke erfüllen: sie sollen merken, dass das Thema in der Bevölkerung Aufmerksamkeit erweckt, sie sollen Fakten bekannt machen und natürlich erreichen, dass sich die (Koalitions-) Abgeordneten tatsächlich mit dem Thema beschäftigen und eine Antwort verfassen.
Es ist natürlich jedem überlassen, die Fragen umzuformulieren. So wie sie formuliert sind, richten Sie sich eher an die Abgeordneten der Koalition, sie lassen sich aber meist auch direkt oder mit geringer Umformulierung auch an Abgeordnete der Opposition verwenden.
Was jetzt noch fehlt: schickt euren Wahlkreisabgeordneten und den Fachpolitikern einzelne oder alle Fragen. Wenn die Fragen nur hier oder in Blogs zu finden sind, nutzt es kaum etwas!
Weitere mögliche Fragen findet man im Wiki des AK Zensur, wem mehr Fragen einfallen, nur her damit.
Anmerkung: Ich habe bewusst den Begriff Zensur nicht verwendet, sondern von einer Gefahr der Ausweitung auf andere Inhalte und mangelnder rechtsstaatlicher Kontrolle gesprochen. Zu den Gründen siehe hier und die Antwort von Hans-Peter Uhl auf eine Frage auf abgeordnetenwatch.de.
Frage 1: Die Bundesregierung will mit dem Kinderpornographie-BekämpfungsGesetz einen "kommerziellen Massenmarkt" für Kinderpornographie im Internet bekämpfen. Wie stehen Sie zu Aussagen von Juristen[1],[2],[8] und sogar dem bayerischen Landeskriminalamt[3] sowie dem LKA Niedersachsen[9], dass ein kommerzieller Massenmarkt nicht existent ist und Kinderpornographie meist unentgeltlich und in geschlossenen Benutzergruppen getauscht wird?
Frage 2: Wie stehen Sie dazu, dass im Kinderpornographie-BekämpfungsGesetz keine rechtsstaatliche Kontrolle der Sperrliste (z.B. durch einen Richtervorbehalt) enthalten ist und somit mit dem BKA ein Exekutivorgan allein über die Sperrung von Webseiten und Einstufung als kinderpornographische Inhalte entscheidet (siehe auch den Kommentar von Kai Biermann in der ZEIT[14])? Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass es für Betreiber irrtümlich gesperrter Seiten sehr schwer sein dürfte, gegen die Sperrung vorzugehen und selbst bei erfolgreicher Verteidigung erhebliche Nachteile entstehen können (soziales Stigma, rechtliche Konsequenzen inkl. Hausdurchsuchung, Arbeitsplatzverlust).
Frage 3: Wie stehen Sie dazu, dass unter Umständen Millionen unschuldiger Internetnutzer unter Umständen ohne ihr Wissen und Zutun die Stop-Seite aufrufen können (mit den drohenden strafrechtlichen und sozialen Konsequenzen wie Hausdurchsuchung, Arbeitsplatzverlust, soziales Stigma, usw.), da z.B. der Internetbrowser Firefox Link-Prefetching[4] betreibt, dass heißt auf einer Webseite speziell verlinkte Seiten (z.B. Google-Suchergebnisse) "auf Vorrat" aufruft, um den Seitenaufbau zu beschleunigen?
Frage 4: Wieso wird die Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet nicht in ein eigenes Gesetz gefasst, sondern im Telemediengesetz untergebracht? (siehe auch Frage 5)
Frage 5: Wie wird sichergestellt, dass (auch in Zukunft) nur kinderpornographische Seiten gesperrt werden? Schließlich wurden bereits von mehreren Seiten Begehrlichkeiten geäußert[5],[6], auch Bundesjustizministerin Zypries warnte hiervor[7].
Frage 6: Bundesfamilienministerin von der Leyen begründet den Gesetzesvorstoß unter anderem mit den Erfahrungen in Norwegen und Schweden. Wie stehen Sie dazu, dass Experten der schwedischen Polizei die Sperrung als nicht zweckmäßig erachten[8],[9]?
Frage 7: Bundesfamilienministerin von der Leyen begründet den Gesetzesvorstoß unter anderem mit den Erfahrungen in anderen europäischen Ländern. Wie stehen Sie dazu, dass in sich auf den Sperrlisten anderer europäischer Länder offenbar auch viele Einträge deutscher Server finden[9],[10],[11] die jederzeit abgeschaltet werden könnten, wenn das BKA die entsprechenden Maßnahmen ergreifen würde?
Frage 8: Wie stehen Sie dazu, dass sich auf den Sperrlisten anderer europäischer Länder, z.B. Finnland, die auch zur Bekämpfung der Kinderpornographie eingeführt werden, auch regelmäßig nicht-kinderpornographische Inhalte (wie z.B. legale Schwulenpornos) finden[18],[9]? Wie wird sichergestellt, dass es in Deutschland nicht zu ähnlichen Fällen kommt?
Frage 9: Wie stehen Sie dazu, dass sich bei der Analyse europäischer Sperrseiten zeigt, dass der überwiegende Großteil der Server mit kinderpornographischen Inhalten sich in Europa, den USA, Osteuropa und Australien beheimatet ist[9],[10],[11],[19] somit durch rechtsstaatliche Zusammenarbeit in kürzester Zeit abgeschaltet werden könnte?
Frage 10: Bundesfamilienministerin von der Leyen spricht davon, dass die Sperren kinderpornographischer Inhalte nur von einer Minderheit der Internetnutzer umgangen werden können[12]. Wie erklären Sie sich dann Videos wie dieses, in denen demonstriert wird, wie auch ein ungeübter Nutzer die Sperren innerhalb von 27 Sekunden (!) umgehen kann[13]?
Frage 11: Wie erklären Sie sich, dass selbst Missbrauchsopfer gegen die Sperre kinderpornographischer Webseiten eintreten[15]?
Frage 12: Wie erklären Sie sich, dass das Familienministerium auf direkte Hinweise auf kinderpornographische Server in Deutschland nicht reagiert[15]?
Frage 13: Familienministerin von der Leyen möchte mit dem Kinderpornographie-BekämpfungsGesetz Opfer schützen und spricht von einem Anstieg der Täterzahlen um 111%. Wie stehen Sie dazu, dass diese Zahl durch die Aktion Himmel dramatisch verzerrt wurde, die kaum zu Verurteilungen führte[9]?
Frage 13: Familienministerin von der Leyen möchte mit dem Kinderpornographie-BekämpfungsGesetz Opfer schützen. Wie soll dies in nennenswertem Ausmaß geschehen, wenn 80% des Missbrauchs im familiären Umfeld stattfinden[17] und auch kinderpornographische Schriften meist im familiären Umfeld erstellt werden[16]?
[1] Eintrag im Lawblog: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/03/25/die-legende-von-der-kinderpornoindustrie/
[2] Eintrag auf Internet-Law.de: http://www.internet-law.de/2009/03/sperrung-von-kinderpornografie-im-netz.html
[3] Einschätzung des LKA Münchens in der Süddeutschen Zeitung: http://www.sueddeutsche.de/panorama/813/465404/text/19/
[4] Artikel zu Link-Prefetching im Firefox Wiki: http://www.firefox-browser.de/wiki/Link_Prefetching
[5] heise.de: Streit um Websperren: http://www.heise.de/newsticker/Medienrechtsforum-Streit-um-Web-Sperren--/meldung/136683
[6] heise.de: Forderung nach Ausweitung von Internetsperren: http://www.heise.de/newsticker/Medienrechtsforum-Forderungen-nach-Ausweitung-von-Internetsperren--/meldung/136764
[7] heise.de: Justizministerin Zypries warnt vor Begehrlichkeiten bei Internetsperren: http://www.heise.de/newsticker/Bundesjustizministerin-warnt-vor-Begehrlichkeiten-bei-Web-Sperren--/meldung/136709
[8] Interview im FOCUS zu Internetsperren in Schweden: http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-schwedens-polizei-aeussert-zweifel-an-wirksamkeit-von-internet-sperren-gegen-kinderpo_aid_384873.html
[9] c't: Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere http://www.heise.de/ct/Die-Argumente-fuer-Kinderporno-Sperren-laufen-ins-Leere--/artikel/135867
[10] Eintrag im Scusi-Blog: http://scusiblog.org/?p=330
[11] MOGIS: Möglichkeiten der rechtlichen Verfolgung/
[12] Golem.de zu einem Interview mit Bundesfamilienministerin von der Leyen
[13] Eintrag im Lawblog: Internetsperren umgehen in 27 Sekunden
[14] Kai Bierman in der ZEIT: Keine Allmacht für das BKA: http://www.zeit.de/online/2009/17/netzsperren-bka-gesetz
[15] Interview mit Christian Bahls von MOGIS im Tagesspiegel: http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Missbrauch-Internet-Pornografie-Kinderpornografie;art122,2774952
[16] MOGIS: Kern der Debatte: http://mogis.wordpress.com/2009/04/29/kern-der-debatte/
[17] Jens Ferner: Kinderpornographie: Gesellschaftspolitische Anmerkungen http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/kinderpornographie-gesellschaftspolitische-anmerkungen/
[18] Untersuchung der finnischen Sperrliste: http://maraz.kapsi.fi/sisalto-en.html
[19] Zusammenfassender Artikel auf netzpolitik.org: http://netzpolitik.org/2009/daten-zur-verfolgung-von-kinderpornografie-initiativen-gegen-netz-zensur/
Wird bei Bedarf noch erweitert.
Es ist natürlich jedem überlassen, die Fragen umzuformulieren. So wie sie formuliert sind, richten Sie sich eher an die Abgeordneten der Koalition, sie lassen sich aber meist auch direkt oder mit geringer Umformulierung auch an Abgeordnete der Opposition verwenden.
Was jetzt noch fehlt: schickt euren Wahlkreisabgeordneten und den Fachpolitikern einzelne oder alle Fragen. Wenn die Fragen nur hier oder in Blogs zu finden sind, nutzt es kaum etwas!
Weitere mögliche Fragen findet man im Wiki des AK Zensur, wem mehr Fragen einfallen, nur her damit.
Anmerkung: Ich habe bewusst den Begriff Zensur nicht verwendet, sondern von einer Gefahr der Ausweitung auf andere Inhalte und mangelnder rechtsstaatlicher Kontrolle gesprochen. Zu den Gründen siehe hier und die Antwort von Hans-Peter Uhl auf eine Frage auf abgeordnetenwatch.de.
Frage 1: Die Bundesregierung will mit dem Kinderpornographie-BekämpfungsGesetz einen "kommerziellen Massenmarkt" für Kinderpornographie im Internet bekämpfen. Wie stehen Sie zu Aussagen von Juristen[1],[2],[8] und sogar dem bayerischen Landeskriminalamt[3] sowie dem LKA Niedersachsen[9], dass ein kommerzieller Massenmarkt nicht existent ist und Kinderpornographie meist unentgeltlich und in geschlossenen Benutzergruppen getauscht wird?
Frage 2: Wie stehen Sie dazu, dass im Kinderpornographie-BekämpfungsGesetz keine rechtsstaatliche Kontrolle der Sperrliste (z.B. durch einen Richtervorbehalt) enthalten ist und somit mit dem BKA ein Exekutivorgan allein über die Sperrung von Webseiten und Einstufung als kinderpornographische Inhalte entscheidet (siehe auch den Kommentar von Kai Biermann in der ZEIT[14])? Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass es für Betreiber irrtümlich gesperrter Seiten sehr schwer sein dürfte, gegen die Sperrung vorzugehen und selbst bei erfolgreicher Verteidigung erhebliche Nachteile entstehen können (soziales Stigma, rechtliche Konsequenzen inkl. Hausdurchsuchung, Arbeitsplatzverlust).
Frage 3: Wie stehen Sie dazu, dass unter Umständen Millionen unschuldiger Internetnutzer unter Umständen ohne ihr Wissen und Zutun die Stop-Seite aufrufen können (mit den drohenden strafrechtlichen und sozialen Konsequenzen wie Hausdurchsuchung, Arbeitsplatzverlust, soziales Stigma, usw.), da z.B. der Internetbrowser Firefox Link-Prefetching[4] betreibt, dass heißt auf einer Webseite speziell verlinkte Seiten (z.B. Google-Suchergebnisse) "auf Vorrat" aufruft, um den Seitenaufbau zu beschleunigen?
Frage 4: Wieso wird die Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet nicht in ein eigenes Gesetz gefasst, sondern im Telemediengesetz untergebracht? (siehe auch Frage 5)
Frage 5: Wie wird sichergestellt, dass (auch in Zukunft) nur kinderpornographische Seiten gesperrt werden? Schließlich wurden bereits von mehreren Seiten Begehrlichkeiten geäußert[5],[6], auch Bundesjustizministerin Zypries warnte hiervor[7].
Frage 6: Bundesfamilienministerin von der Leyen begründet den Gesetzesvorstoß unter anderem mit den Erfahrungen in Norwegen und Schweden. Wie stehen Sie dazu, dass Experten der schwedischen Polizei die Sperrung als nicht zweckmäßig erachten[8],[9]?
Frage 7: Bundesfamilienministerin von der Leyen begründet den Gesetzesvorstoß unter anderem mit den Erfahrungen in anderen europäischen Ländern. Wie stehen Sie dazu, dass in sich auf den Sperrlisten anderer europäischer Länder offenbar auch viele Einträge deutscher Server finden[9],[10],[11] die jederzeit abgeschaltet werden könnten, wenn das BKA die entsprechenden Maßnahmen ergreifen würde?
Frage 8: Wie stehen Sie dazu, dass sich auf den Sperrlisten anderer europäischer Länder, z.B. Finnland, die auch zur Bekämpfung der Kinderpornographie eingeführt werden, auch regelmäßig nicht-kinderpornographische Inhalte (wie z.B. legale Schwulenpornos) finden[18],[9]? Wie wird sichergestellt, dass es in Deutschland nicht zu ähnlichen Fällen kommt?
Frage 9: Wie stehen Sie dazu, dass sich bei der Analyse europäischer Sperrseiten zeigt, dass der überwiegende Großteil der Server mit kinderpornographischen Inhalten sich in Europa, den USA, Osteuropa und Australien beheimatet ist[9],[10],[11],[19] somit durch rechtsstaatliche Zusammenarbeit in kürzester Zeit abgeschaltet werden könnte?
Frage 10: Bundesfamilienministerin von der Leyen spricht davon, dass die Sperren kinderpornographischer Inhalte nur von einer Minderheit der Internetnutzer umgangen werden können[12]. Wie erklären Sie sich dann Videos wie dieses, in denen demonstriert wird, wie auch ein ungeübter Nutzer die Sperren innerhalb von 27 Sekunden (!) umgehen kann[13]?
Frage 11: Wie erklären Sie sich, dass selbst Missbrauchsopfer gegen die Sperre kinderpornographischer Webseiten eintreten[15]?
Frage 12: Wie erklären Sie sich, dass das Familienministerium auf direkte Hinweise auf kinderpornographische Server in Deutschland nicht reagiert[15]?
Frage 13: Familienministerin von der Leyen möchte mit dem Kinderpornographie-BekämpfungsGesetz Opfer schützen und spricht von einem Anstieg der Täterzahlen um 111%. Wie stehen Sie dazu, dass diese Zahl durch die Aktion Himmel dramatisch verzerrt wurde, die kaum zu Verurteilungen führte[9]?
Frage 13: Familienministerin von der Leyen möchte mit dem Kinderpornographie-BekämpfungsGesetz Opfer schützen. Wie soll dies in nennenswertem Ausmaß geschehen, wenn 80% des Missbrauchs im familiären Umfeld stattfinden[17] und auch kinderpornographische Schriften meist im familiären Umfeld erstellt werden[16]?
[1] Eintrag im Lawblog: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/03/25/die-legende-von-der-kinderpornoindustrie/
[2] Eintrag auf Internet-Law.de: http://www.internet-law.de/2009/03/sperrung-von-kinderpornografie-im-netz.html
[3] Einschätzung des LKA Münchens in der Süddeutschen Zeitung: http://www.sueddeutsche.de/panorama/813/465404/text/19/
[4] Artikel zu Link-Prefetching im Firefox Wiki: http://www.firefox-browser.de/wiki/Link_Prefetching
[5] heise.de: Streit um Websperren: http://www.heise.de/newsticker/Medienrechtsforum-Streit-um-Web-Sperren--/meldung/136683
[6] heise.de: Forderung nach Ausweitung von Internetsperren: http://www.heise.de/newsticker/Medienrechtsforum-Forderungen-nach-Ausweitung-von-Internetsperren--/meldung/136764
[7] heise.de: Justizministerin Zypries warnt vor Begehrlichkeiten bei Internetsperren: http://www.heise.de/newsticker/Bundesjustizministerin-warnt-vor-Begehrlichkeiten-bei-Web-Sperren--/meldung/136709
[8] Interview im FOCUS zu Internetsperren in Schweden: http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-schwedens-polizei-aeussert-zweifel-an-wirksamkeit-von-internet-sperren-gegen-kinderpo_aid_384873.html
[9] c't: Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere http://www.heise.de/ct/Die-Argumente-fuer-Kinderporno-Sperren-laufen-ins-Leere--/artikel/135867
[10] Eintrag im Scusi-Blog: http://scusiblog.org/?p=330
[11] MOGIS: Möglichkeiten der rechtlichen Verfolgung/
[12] Golem.de zu einem Interview mit Bundesfamilienministerin von der Leyen
[13] Eintrag im Lawblog: Internetsperren umgehen in 27 Sekunden
[14] Kai Bierman in der ZEIT: Keine Allmacht für das BKA: http://www.zeit.de/online/2009/17/netzsperren-bka-gesetz
[15] Interview mit Christian Bahls von MOGIS im Tagesspiegel: http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Missbrauch-Internet-Pornografie-Kinderpornografie;art122,2774952
[16] MOGIS: Kern der Debatte: http://mogis.wordpress.com/2009/04/29/kern-der-debatte/
[17] Jens Ferner: Kinderpornographie: Gesellschaftspolitische Anmerkungen http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/kinderpornographie-gesellschaftspolitische-anmerkungen/
[18] Untersuchung der finnischen Sperrliste: http://maraz.kapsi.fi/sisalto-en.html
[19] Zusammenfassender Artikel auf netzpolitik.org: http://netzpolitik.org/2009/daten-zur-verfolgung-von-kinderpornografie-initiativen-gegen-netz-zensur/
Wird bei Bedarf noch erweitert.
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Wednesday, 29. April 2009
EU-Vorstoß für Netzsperren
Das ODEM-Blog und Internet-Law von Thomas Stadler berichten übereinstimmend über einen Vorstoß der EU, Kinderporno-Netzsperren EU-weit durchzusetzen. Es handelt sich dabei um einen Vorschlag zu einem Rahmenbeschluss des EU-Rates zur Bekämpfung der Kinderpornographie, der von der Bundesregierung dem Bundesrat zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde.
Unter anderem heißt es dort in Artikel 18:
Wie auch schon Alvar Freude als auch Thomas Stadler schreiben, klingt diese Formulierung deutlich rechtsstaatlicher, als der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Würde sich die Bundesregierung daran halten, wäre die Kritik schon um einiges leiser. Nun noch hinzufügen, dass versucht wird, jede gesperrte, eindeutig kinderpornographische Server abzuschalten, dann wäre wohl das bestmögliche erreicht, wenn man überhaupt Netzsperren einsetzen will.
Allerdings hat auch dieser Vorschlag seine Tücken. In der Begründung liest sich beispielsweise:
Ich werde gerne korrigiert, für mich klingt das allerdings nach einem Freifahrschein für die auch von der Bundesregierung angedachte Regelung, die Stop-Seiten zu überwachen und Ermittlungen aufzunehmen, sobald eine IP auf die Stop-Seite zugreift - mein Lieblingsbeispiel Firefox-Prefetching greift hier wieder.
Unter anderem heißt es dort in Artikel 18:
Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten
Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, damit die zuständigen Justiz- oder Polizeibehörden vorbehaltlich angemessener Schutzvorschriften die Sperrung des Zugangs von Internet-Nutzern zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten,
anordnen oder auf ähnliche Weise erwirken können; insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Sperrung auf das Nötige beschränkt wird, dass die Nutzer über die Gründe für die Sperrung informiert werden und dass Inhalteanbieter darüber unterrichtet werden, dass sie die Entscheidung anfechten können.
Wie auch schon Alvar Freude als auch Thomas Stadler schreiben, klingt diese Formulierung deutlich rechtsstaatlicher, als der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Würde sich die Bundesregierung daran halten, wäre die Kritik schon um einiges leiser. Nun noch hinzufügen, dass versucht wird, jede gesperrte, eindeutig kinderpornographische Server abzuschalten, dann wäre wohl das bestmögliche erreicht, wenn man überhaupt Netzsperren einsetzen will.
Allerdings hat auch dieser Vorschlag seine Tücken. In der Begründung liest sich beispielsweise:
(7) Die Strafermittlung und Anklageerhebung bei Strafverfahren sollte erleichtert werden, um der Tatsache, dass es für die Opfer von Kindesmissbrauch schwierig ist, die Straftäter anzuzeigen, und der Anonymität der Straftäter im Cyberspace Rechnung zu tragen.
Ich werde gerne korrigiert, für mich klingt das allerdings nach einem Freifahrschein für die auch von der Bundesregierung angedachte Regelung, die Stop-Seiten zu überwachen und Ermittlungen aufzunehmen, sobald eine IP auf die Stop-Seite zugreift - mein Lieblingsbeispiel Firefox-Prefetching greift hier wieder.
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Thursday, 23. April 2009
Echo zum Internetsperren-Gesetzentwurf (Update 2)
Ein paar Reaktionen zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs zu Kinderporno-Internetsperren gestern:
Spiegel Online, heise.de und Golem.de hatte ich ja gestern schon erwähnt.
Mittlerweile gibt es noch eine weitere Meldung auf heise.de, auf der unter anderem Prof. Thomas Hoeren von der Universität Münster, der für sein Skript zum Internetrecht bekannt ist, den Entwurf kritisiert. Er bezeichnet den Sinneswandel, nun doch die IP-Adressen zu speichern als "Sauerrei" und schweren Eingriff ins Fernmeldegeheimnis. Außerdem bemängelt er gegenüber heise auch die Eile, mit der die Bundesregierung den Entwurf vorantreibt.
Der auch in der heise-Meldung erwähnte Branchenverband BITKOM hat eine Pressemeldung herausgegeben. Hier wird vor allem Erleichterung darüber geäußert, dass eine gesetzliche Regelung vorgelegt wird, auch wenn der Verband die jetzige Vorgehensweise, die Sperren im Telemediengesetz unterzubringen für "nicht optimal" hält und ein eigenständiges Gesetz "favorisiert". Mit einem eigenständigen Gesetz "könne auch deutlich gemacht werden, dass Zugangs-Sperren künftig nicht generell gegen eine Vielfalt unerwünschter Web-Inhalte eingesetzt werden sollen".
Vor allem aber scheinen die Provider der BITKOM erleichtert darüber zu sein, dass sie von der Haftung freigestellt werden:
Schön, dass wenigstens BITKOM dem Entwurf etwas positives abgewinnen kann...
Auch der Focus hat einen Artikel zur Verabschiedung, in den es sogar der Streik von Spreeblick und weiteren Blogs geschafft hat. Interessant ist der Hinweis im Focus, dass die Beschränkung der Verpflichtung zur Sperre nur für Provider über 10.000 Kunden vor allem aus Geheimhaltungsgründen eingefügt wurde. Interessant wäre dann die Frage, ob alle Netzaktivisten und Interessierten zusammen eine Konstruktion mit mehr als 10.000 Kunden hinbekommen würden...
Der AK Zensur hat eine Pressemeldung veröffentlicht, in der er die Begründungen, Vorgehensweise und Ziele der Bundesregierung heftig kritisiert.
Die Süddeutsche Zeitung bringt neben einem Artikel zum Gesetzentwurf noch einen weiteren Artikel, der sich ebenso wie die FAZ mit den offensichtlichen Differenzen und wohl auch persönlichen Abneigungen zwischen den verantwortlichen Ministern beschäftigt.
Die FAZ hat dann noch ein Interview mit Wirtschaftsminister zu Guttenberg, in dem er die altbekannten (widerlegten) "Fakten" und beschönigenden Formulierungen zu den Kinderporno-Internetsperren wiederholen darf. Interessant ist vor allem aber diese Antwort (Hervorhebung von mir):
Auch hier also recht unverblümt, dass die Sperrung kinderpornographischer Seiten nur ein erster Schritt sein soll und mindestens die Union doch gerne mehr machen würde und dies offensichtlich nicht aus dem Auge verlieren wird.
Auf zensiertdas.net läuft übrigens schon seit einiger Zeit eine Wette, welche nicht-kinderpornographische Seite denn als erstes auf der Sperrliste landen wird. Favorit im Moment ist - nicht überraschend - Wikileaks.
Interessant ist auch ein Eintrag von Anfang der Woche im Blog des Handelsblatts, Indiskretion Ehrensache, der auch die Motive von Frau von der Leyen auseinander nimmt.
Update: Den Zeit-Artikel hatte ich vergessen. Außerdem gibt es noch einen Beitrag im Beck-Blog, in dem Prof. Henning Müller von der Universität Regensburg ebenfalls die Befürchtung äußert, dass die Internetsperren ausgedehnt werden und die mangelnde rechtsstaatliche Kontrolle bemängelt. Außerdem eine weitere Meldung von heise.de mit der Kritik des AK Zensur, von Freenet und dem Hinweis von 1&1, dass man noch keine Entscheidung getroffen habe, ob man den Vertrag zu Internetsperren jetzt doch unterschreibt.
Update 2: Nicht fehlen darf der Artikel von Thomas Stadler im Blog internet-law.de, in der er mit der Bundesregierung und den Abgeordneten hart ins Gericht geht.
Spiegel Online, heise.de und Golem.de hatte ich ja gestern schon erwähnt.
Mittlerweile gibt es noch eine weitere Meldung auf heise.de, auf der unter anderem Prof. Thomas Hoeren von der Universität Münster, der für sein Skript zum Internetrecht bekannt ist, den Entwurf kritisiert. Er bezeichnet den Sinneswandel, nun doch die IP-Adressen zu speichern als "Sauerrei" und schweren Eingriff ins Fernmeldegeheimnis. Außerdem bemängelt er gegenüber heise auch die Eile, mit der die Bundesregierung den Entwurf vorantreibt.
Der auch in der heise-Meldung erwähnte Branchenverband BITKOM hat eine Pressemeldung herausgegeben. Hier wird vor allem Erleichterung darüber geäußert, dass eine gesetzliche Regelung vorgelegt wird, auch wenn der Verband die jetzige Vorgehensweise, die Sperren im Telemediengesetz unterzubringen für "nicht optimal" hält und ein eigenständiges Gesetz "favorisiert". Mit einem eigenständigen Gesetz "könne auch deutlich gemacht werden, dass Zugangs-Sperren künftig nicht generell gegen eine Vielfalt unerwünschter Web-Inhalte eingesetzt werden sollen".
Vor allem aber scheinen die Provider der BITKOM erleichtert darüber zu sein, dass sie von der Haftung freigestellt werden:
Der BITKOM begrüßte die Zusage der Bundesregierung, dass sie eine umfassende Haftung für die Sperren übernehmen will. Prof. Scheer: „Haftungsrisiken für die Provider müssen ausgeschlossen werden. Die Branche braucht Rechtssicherheit.“
Auch der Focus hat einen Artikel zur Verabschiedung, in den es sogar der Streik von Spreeblick und weiteren Blogs geschafft hat. Interessant ist der Hinweis im Focus, dass die Beschränkung der Verpflichtung zur Sperre nur für Provider über 10.000 Kunden vor allem aus Geheimhaltungsgründen eingefügt wurde. Interessant wäre dann die Frage, ob alle Netzaktivisten und Interessierten zusammen eine Konstruktion mit mehr als 10.000 Kunden hinbekommen würden...
Der AK Zensur hat eine Pressemeldung veröffentlicht, in der er die Begründungen, Vorgehensweise und Ziele der Bundesregierung heftig kritisiert.
Die Süddeutsche Zeitung bringt neben einem Artikel zum Gesetzentwurf noch einen weiteren Artikel, der sich ebenso wie die FAZ mit den offensichtlichen Differenzen und wohl auch persönlichen Abneigungen zwischen den verantwortlichen Ministern beschäftigt.
Die FAZ hat dann noch ein Interview mit Wirtschaftsminister zu Guttenberg, in dem er die altbekannten (widerlegten) "Fakten" und beschönigenden Formulierungen zu den Kinderporno-Internetsperren wiederholen darf. Interessant ist vor allem aber diese Antwort (Hervorhebung von mir):
FAZ: Es gibt noch andere kriminelle Inhalte, die im Internet frei zugänglich sind, etwa Gewaltverherrlichung oder politischer Extremismus. Das Verfahren würde sich auch eignen, diese Seiten zu sperren. Warum soll es auf Kinderpornographie beschränkt werden?
Allgemein gilt: Eine Zugangssperre darf nicht zu einer Hintertür für eine Zensur des Internets werden. Informations- und Kommunikationsfreiheit ist ein Grundrecht, das es zu schützen gilt. Wir haben uns im Kabinett deshalb ausdrücklich darauf verständigt, die Zugangssperren auf kinderpornographische Inhalte zu beschränken. Dies ändert aber nichts an der gebotenen Verfolgung anderer Straftaten.
Auch hier also recht unverblümt, dass die Sperrung kinderpornographischer Seiten nur ein erster Schritt sein soll und mindestens die Union doch gerne mehr machen würde und dies offensichtlich nicht aus dem Auge verlieren wird.
Auf zensiertdas.net läuft übrigens schon seit einiger Zeit eine Wette, welche nicht-kinderpornographische Seite denn als erstes auf der Sperrliste landen wird. Favorit im Moment ist - nicht überraschend - Wikileaks.
Interessant ist auch ein Eintrag von Anfang der Woche im Blog des Handelsblatts, Indiskretion Ehrensache, der auch die Motive von Frau von der Leyen auseinander nimmt.
Update: Den Zeit-Artikel hatte ich vergessen. Außerdem gibt es noch einen Beitrag im Beck-Blog, in dem Prof. Henning Müller von der Universität Regensburg ebenfalls die Befürchtung äußert, dass die Internetsperren ausgedehnt werden und die mangelnde rechtsstaatliche Kontrolle bemängelt. Außerdem eine weitere Meldung von heise.de mit der Kritik des AK Zensur, von Freenet und dem Hinweis von 1&1, dass man noch keine Entscheidung getroffen habe, ob man den Vertrag zu Internetsperren jetzt doch unterschreibt.
Update 2: Nicht fehlen darf der Artikel von Thomas Stadler im Blog internet-law.de, in der er mit der Bundesregierung und den Abgeordneten hart ins Gericht geht.
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Wednesday, 22. April 2009
Stefan Niggemeier zu Verbindungen von Kinderschutz-Lobby und Politik (Update)
Stefan Niggemeier hat einen Beitrag dazu geschrieben, wie Phoenix die Experten für eine Diskussionsrunde zur Abschluss des Vertrages zu den Internetsperren ausgesucht hat.
Viel interessanter ist aber, wie eine der Expertinnen als Geschäftsführerin des Vereins "Innocence in Danger" das Gesetz massiv bei Frau von der Leyen vorangetrieben hat. Wenn man dann liest, dass auch die Frau des Wirtschaftsministers Stephanie Freifrau zu Guttenberg Präsidentin des Vereins ist - und in dessen Verantwortungsbereich das Gesetz zu den Internetsperren liegt, dann macht man sich schon Gedanken. Natürlich darf sie sich ehrenamtlich engagieren. Wenn man aber sieht, dass bei einem Vorhaben/Gesetz, welches gegen heftige Kritik von allen Seiten durchgepeitscht wird, solch enge Verbindungen zwischen einem Lobbyverein und den umsetzenden Politikern besteht, dann kommt man ein wenig ins Grübeln...
Auch die von ihm verlinkten Artikel/Interviews sind sehr lesenswert: der Artikel in der Süddeutschen Zeitung sowie das Interview mit Christian Bahls von Mogis in der Zeit.
Update: Durch Twitter verbreitet sich gerade ein Blogbeitrag, warum Ursula von der Leyen durch verwandschaftliche Verbindungen einen Grund gehabt haben soll, sich gegen die Ausweitung der Sperren ausländischer Glücksspielseiten zu stellen.
Viel interessanter ist aber, wie eine der Expertinnen als Geschäftsführerin des Vereins "Innocence in Danger" das Gesetz massiv bei Frau von der Leyen vorangetrieben hat. Wenn man dann liest, dass auch die Frau des Wirtschaftsministers Stephanie Freifrau zu Guttenberg Präsidentin des Vereins ist - und in dessen Verantwortungsbereich das Gesetz zu den Internetsperren liegt, dann macht man sich schon Gedanken. Natürlich darf sie sich ehrenamtlich engagieren. Wenn man aber sieht, dass bei einem Vorhaben/Gesetz, welches gegen heftige Kritik von allen Seiten durchgepeitscht wird, solch enge Verbindungen zwischen einem Lobbyverein und den umsetzenden Politikern besteht, dann kommt man ein wenig ins Grübeln...
Auch die von ihm verlinkten Artikel/Interviews sind sehr lesenswert: der Artikel in der Süddeutschen Zeitung sowie das Interview mit Christian Bahls von Mogis in der Zeit.
Update: Durch Twitter verbreitet sich gerade ein Blogbeitrag, warum Ursula von der Leyen durch verwandschaftliche Verbindungen einen Grund gehabt haben soll, sich gegen die Ausweitung der Sperren ausländischer Glücksspielseiten zu stellen.
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Kabinett beschließt Entwurf zu Internetsperren (Update)
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zu den Kinderporno-Netzsperren beschlossen, siehe z.B. Spiegel Online, heise.de und Golem.de. Zu finden ist er auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums.
Wie auch in den letzten Entwürfen findet sich in der beschlossen Fassung, ein Halbsatz, der die Zahl der zu sperrenden Seiten deutlich erhöhen wird. Gesperrt werden sollen nicht nur Seiten, die selbst kinderpornographische Inhalte bereit halten, sondern auch solche "deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen".
Erinnert man sich an das Urteil des Landgerichts Karlsruhe, das eine Durchsuchung bei einem Blogbetreiber anordnete, der auf ein anderes Blog verlinkt hatte, welches seinerseits auf die australische Sperrliste auf Wikileaks verlinkt hatte, dann kann man sich ausmalen, was in der Praxis aus einer solchen Formulierung gemacht werden kann. Zwar wird die Entscheidung des Landgerichts von Bundesverfassungsgericht überprüft (wie auch Jens Ferner bei seinem Kommentar zu einer Fassung des Entwurfs schreibt) - und hoffentlich gekippt - doch kann man den Zweck einer Seite doch sehr unterschiedlich ansehen. Würde z.B. in einem ersten Schritt Wikileaks aufgrund der vielen vorgehaltenen Sperrlisten anderer Länder (oder in Zukunft auch einer deutschen Sperrliste), wären in einem zweiten Schritt ziemlich viele Seiten bedroht. Fraglich auch, ob sich die Bundesregierung überhaupt der Geister bewusst ist, die sie ruft.
Laut heise.de sind jetzt auch Versatel und 1&1 eingeknickt und bereit, den Vertrag zu Kinderpornosperren zu unterzeichnen, damit dürfte die Liste der Zensurprovider noch länger werden, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft tritt.
Ausgenommen von der Sperrpflicht bleiben Anbieter mit weniger als 10.000 Kunden, damit unter anderem auch (aber eben nicht nur) Behörden und Universität. Somit bleibt eine weitere recht einfache Methode, die Sperren zu umgehen.
Interessant ist auch, was laut heise.de aus den Bedenken von Justizministerin Zypries geworden ist. Mittlerweile scheint sie der Meinung zu sein, dass der Zweck dieses Mittel heiligt. Da die Daten ja sowieso anfallen, sei man dann auch in der Verpflichtung, sie zu nutzen. Während heise.de früher noch schrieb, dass die Daten der auf die Stoppseite weitergeleiteten Personen weitergeleitet werden "dürfen", soll dies wohl in der Praxis die Regel werden.
Heise.de schreibt:
Das heißt: jeder, der auf der Stoppliste landet, und nicht nachweisen kann, dass es versehentlich geschah, setzt sich einer strafrechtlichen Verfolgung auch. So etwas dürfte in der Praxis ziemlich schwierig werden, selbst ohne eigenes Zutun kann man in diese Situation geraten. Dazu muss man noch nicht mal irgendwelche dunklen Szenarien basteln, wie Holger Köpke in seinem Blog. Allein die Link Prefetching-Funktion von Firefox dürfte da allein genug Probleme machen. Geht ein Durchschnitts-Firefox-User auf eine Webseite, die zu einer gesperrten Seite verlinkt, dürfte die Stopp-Seite schon aus dem Browser aufgerufen werden. Kommt man wieder zum Beispiel Wikileaks, dürfte das sehr häufig vorkommen (siehe diesen Eintrag zur Deaktivierung von Prefetching in Firefox).
Da davon auszugehen sein wird, dass das Gesetz den Bundestag passieren wird (spätestens seit der Tauss-Affäre scheint die SPD in dem Thema ja völlig das Rückgrat verloren zu haben) - und es eher schlechter als besser werden wird - bleibt nur ein Lichtblick: auf eine Verfassungsklage zu hoffen und dass der Reihe an verworfenen Gesetzen der Regierung ein weiteres hinzugefügt wird.
Wie auch in den letzten Entwürfen findet sich in der beschlossen Fassung, ein Halbsatz, der die Zahl der zu sperrenden Seiten deutlich erhöhen wird. Gesperrt werden sollen nicht nur Seiten, die selbst kinderpornographische Inhalte bereit halten, sondern auch solche "deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen".
Erinnert man sich an das Urteil des Landgerichts Karlsruhe, das eine Durchsuchung bei einem Blogbetreiber anordnete, der auf ein anderes Blog verlinkt hatte, welches seinerseits auf die australische Sperrliste auf Wikileaks verlinkt hatte, dann kann man sich ausmalen, was in der Praxis aus einer solchen Formulierung gemacht werden kann. Zwar wird die Entscheidung des Landgerichts von Bundesverfassungsgericht überprüft (wie auch Jens Ferner bei seinem Kommentar zu einer Fassung des Entwurfs schreibt) - und hoffentlich gekippt - doch kann man den Zweck einer Seite doch sehr unterschiedlich ansehen. Würde z.B. in einem ersten Schritt Wikileaks aufgrund der vielen vorgehaltenen Sperrlisten anderer Länder (oder in Zukunft auch einer deutschen Sperrliste), wären in einem zweiten Schritt ziemlich viele Seiten bedroht. Fraglich auch, ob sich die Bundesregierung überhaupt der Geister bewusst ist, die sie ruft.
Laut heise.de sind jetzt auch Versatel und 1&1 eingeknickt und bereit, den Vertrag zu Kinderpornosperren zu unterzeichnen, damit dürfte die Liste der Zensurprovider noch länger werden, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft tritt.
Ausgenommen von der Sperrpflicht bleiben Anbieter mit weniger als 10.000 Kunden, damit unter anderem auch (aber eben nicht nur) Behörden und Universität. Somit bleibt eine weitere recht einfache Methode, die Sperren zu umgehen.
Interessant ist auch, was laut heise.de aus den Bedenken von Justizministerin Zypries geworden ist. Mittlerweile scheint sie der Meinung zu sein, dass der Zweck dieses Mittel heiligt. Da die Daten ja sowieso anfallen, sei man dann auch in der Verpflichtung, sie zu nutzen. Während heise.de früher noch schrieb, dass die Daten der auf die Stoppseite weitergeleiteten Personen weitergeleitet werden "dürfen", soll dies wohl in der Praxis die Regel werden.
Heise.de schreibt:
Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, "in Echtzeit" direkt beim Provider auf die IP-Adressen der "Nutzer" des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn er nicht nachweisen könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.
Das heißt: jeder, der auf der Stoppliste landet, und nicht nachweisen kann, dass es versehentlich geschah, setzt sich einer strafrechtlichen Verfolgung auch. So etwas dürfte in der Praxis ziemlich schwierig werden, selbst ohne eigenes Zutun kann man in diese Situation geraten. Dazu muss man noch nicht mal irgendwelche dunklen Szenarien basteln, wie Holger Köpke in seinem Blog. Allein die Link Prefetching-Funktion von Firefox dürfte da allein genug Probleme machen. Geht ein Durchschnitts-Firefox-User auf eine Webseite, die zu einer gesperrten Seite verlinkt, dürfte die Stopp-Seite schon aus dem Browser aufgerufen werden. Kommt man wieder zum Beispiel Wikileaks, dürfte das sehr häufig vorkommen (siehe diesen Eintrag zur Deaktivierung von Prefetching in Firefox).
Da davon auszugehen sein wird, dass das Gesetz den Bundestag passieren wird (spätestens seit der Tauss-Affäre scheint die SPD in dem Thema ja völlig das Rückgrat verloren zu haben) - und es eher schlechter als besser werden wird - bleibt nur ein Lichtblick: auf eine Verfassungsklage zu hoffen und dass der Reihe an verworfenen Gesetzen der Regierung ein weiteres hinzugefügt wird.
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Tuesday, 21. April 2009
Metadiskussion um Netzsperren zwischen Netzaktivisten (Update)
Auf netzpolitik.org findet sich ein Beitrag, in dem bezugnehmend auf fefes Blog vertreten wird, dass sich die Kritik nicht mehr daran orientieren soll, dass die Netzsperren nicht funktionieren, sondern daran, dass eine Zensur erfolgt. Jens Ferner widerspricht in seinem Blogbeitrag und spricht von Grenzüberschreitung.
Ich liege da eher auf einer Linie mit Jens Ferner, würde aber den Fokus noch mehr auf einen anderen Punkt setzen:
Nehmen wir mal das völlig utopische Szenario an:
Es werden Netzsperren eingerichtet (zuverlässiger, als das jetzt passiert). Die Einstufung, welche Seiten auf der Liste landen nimmt nicht das BKA vor, sondern eine Kommission aus BKA, Staatsanwälten, Richtern, im Idealfall noch Vertreter außerhalb der Justiz (bei Kinderpornographie allerdings kaum umsetzbar aufgrund der psychologischen Belastung und strafrechtlichen Problematik). Eine andere Alternative wäre ein Senat nur aus (mehreren) Richtern.
Die Sperren werden ausdrücklich nur auf Kinderpornographie beschränkt, es wird festgelegt, dass sich dies auch in Zukunft nicht ändert. Jeglicher Missbrauch der Sperren, Zensur, Ansprüche von Lobbygruppen werden unterbunden, es ist also sichergestellt, dass nur Seiten auf der Liste landen, die eindeutig strafbare Kinderpornographie darstellen. Gleichzeitig wird mit einer Aufnahme in die Liste jedes Mittel ergriffen, um die Server so schnell wie möglich abzuschalten.
Natürlich ist die Utopie so an mehreren Punkten nicht vorstellbar. Bei dieser Utopie (oder allein nur der definitiven Sicherheit, dass wirklich nur kinderpornographische Seiten gelistet werden), gibt es meiner Ansicht nach kein Argument mehr gegen Internetsperren. Worum es mir aber geht: doch, es ist wichtig, dass die Netzsperren nicht wie propagiert funktionieren. Allerdings nicht, dass sie leicht umgehbar sind. Dies macht sie zwar fragwürdig, stellt sie aber in meinen Augen nicht in Frage.
Viel wichtiger ist ein anderer Punkt: es gibt keinerlei rechtsstaatliche Kontrolle der Seiten, die auf der Liste landen. Das ist der Punkt. Den Begriff Zensur zu bringen, ist kontraproduktiv! Wer Zensur und Kinderpornographie in einem Satz verwendet, hat sich bei den meisten Menschen argumentativ völlig ins Abseits gestellt. Daher ist ja auch das Thema Kinderpornographie gut gewählt, weil es jedem einleuchtet (ich sage absichtlich gut gewählt, da ja auch in der Diskussion in der CDU schon bald klar wurde, dass es weitere Begehrlichkeiten gibt).
Daher: ja, die Begrifflichkeiten in der Diskussion müssen sich ändern. Aber nicht hin zu Zensur. Die mangelnde rechtsstaatliche Kontrolle, immerhin einer der Pfeiler unserer Demokratie, dass ist es, was bemängelt werden muss! Das BKA ist ja auch nicht ohne Skandale, da muss der Fokus hin. Das BKA darf nicht die Oberhohheit über solch eine Liste besitzen, so wie der Vertrag - und auch der Gesetzentwurf - es vorsehen. Sich auf den Begriff Zensur zu versteifen, wird eher kontraproduktiv sein und leicht beiseite gewischt werden - auch wenn letztlich das Gleiche gemeint ist.
Update: Alexander Svennson äußert sich in seinem Blog Wortfeld ähnlich:
Dragan Espenschied antwortet im ODEM-Blog, geht aber vor allem auf die bei Alexander Svensson eher untergeordnete Kritik ein, dass Frau von der Leyen als Zensursula lächerlich gemacht wird und die Verwendung des Wortes Zensur im Allgemeinen.
Den entscheidenden, oben zititierten Punkt übersieht er - wie auch ein Großteil der anderen Netzaktivisten. Nochmal (ich wiederhole mich): ja, es geht um Zensur, zwar nicht dem Buchstaben der Gesetzesänderung nach, wohl aber dem praktischen Einsatz, da auf längere Sicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht-kinderpornographische Seiten auf der Sperrliste landen werden (wenn nicht sowieso weitere "Begehrlichkeiten" auftauchen). Trotzdem ist das Wort Zensur ein Eigentor, wenn man mit nicht-informierten Leuten diskutiert, die sofort auf die Barrikaden gehen, wenn Kinderpornographie und Zensur im Zusammenhang fallen. Dafür ist das Thema Kinderpornographie zu geschickt gewählt.
Zugegeben, ein anderer plakativer Begriff fällt mir auch nicht ein. Ich hoffe trotzdem auf einen "Ruck", da die Diskussion um Netzsperren mit dem Begriff Zensur vermutlich eine Nischendiskussion unter ein paar Linken, Liberalen, Bürgerrechtlern und Netzaktivisten bleibt.
Ich liege da eher auf einer Linie mit Jens Ferner, würde aber den Fokus noch mehr auf einen anderen Punkt setzen:
Nehmen wir mal das völlig utopische Szenario an:
Es werden Netzsperren eingerichtet (zuverlässiger, als das jetzt passiert). Die Einstufung, welche Seiten auf der Liste landen nimmt nicht das BKA vor, sondern eine Kommission aus BKA, Staatsanwälten, Richtern, im Idealfall noch Vertreter außerhalb der Justiz (bei Kinderpornographie allerdings kaum umsetzbar aufgrund der psychologischen Belastung und strafrechtlichen Problematik). Eine andere Alternative wäre ein Senat nur aus (mehreren) Richtern.
Die Sperren werden ausdrücklich nur auf Kinderpornographie beschränkt, es wird festgelegt, dass sich dies auch in Zukunft nicht ändert. Jeglicher Missbrauch der Sperren, Zensur, Ansprüche von Lobbygruppen werden unterbunden, es ist also sichergestellt, dass nur Seiten auf der Liste landen, die eindeutig strafbare Kinderpornographie darstellen. Gleichzeitig wird mit einer Aufnahme in die Liste jedes Mittel ergriffen, um die Server so schnell wie möglich abzuschalten.
Natürlich ist die Utopie so an mehreren Punkten nicht vorstellbar. Bei dieser Utopie (oder allein nur der definitiven Sicherheit, dass wirklich nur kinderpornographische Seiten gelistet werden), gibt es meiner Ansicht nach kein Argument mehr gegen Internetsperren. Worum es mir aber geht: doch, es ist wichtig, dass die Netzsperren nicht wie propagiert funktionieren. Allerdings nicht, dass sie leicht umgehbar sind. Dies macht sie zwar fragwürdig, stellt sie aber in meinen Augen nicht in Frage.
Viel wichtiger ist ein anderer Punkt: es gibt keinerlei rechtsstaatliche Kontrolle der Seiten, die auf der Liste landen. Das ist der Punkt. Den Begriff Zensur zu bringen, ist kontraproduktiv! Wer Zensur und Kinderpornographie in einem Satz verwendet, hat sich bei den meisten Menschen argumentativ völlig ins Abseits gestellt. Daher ist ja auch das Thema Kinderpornographie gut gewählt, weil es jedem einleuchtet (ich sage absichtlich gut gewählt, da ja auch in der Diskussion in der CDU schon bald klar wurde, dass es weitere Begehrlichkeiten gibt).
Daher: ja, die Begrifflichkeiten in der Diskussion müssen sich ändern. Aber nicht hin zu Zensur. Die mangelnde rechtsstaatliche Kontrolle, immerhin einer der Pfeiler unserer Demokratie, dass ist es, was bemängelt werden muss! Das BKA ist ja auch nicht ohne Skandale, da muss der Fokus hin. Das BKA darf nicht die Oberhohheit über solch eine Liste besitzen, so wie der Vertrag - und auch der Gesetzentwurf - es vorsehen. Sich auf den Begriff Zensur zu versteifen, wird eher kontraproduktiv sein und leicht beiseite gewischt werden - auch wenn letztlich das Gleiche gemeint ist.
Update: Alexander Svennson äußert sich in seinem Blog Wortfeld ähnlich:
Wäre ich Ursula von der Leyen, würde ich mich über die Steilvorlage freuen — jemand hat also etwas dagegen, dass Bilder von Kindesmissbrauch zensiert werden? Wer wäre da nicht auf der Seite der Zensoren?
Dragan Espenschied antwortet im ODEM-Blog, geht aber vor allem auf die bei Alexander Svensson eher untergeordnete Kritik ein, dass Frau von der Leyen als Zensursula lächerlich gemacht wird und die Verwendung des Wortes Zensur im Allgemeinen.
Den entscheidenden, oben zititierten Punkt übersieht er - wie auch ein Großteil der anderen Netzaktivisten. Nochmal (ich wiederhole mich): ja, es geht um Zensur, zwar nicht dem Buchstaben der Gesetzesänderung nach, wohl aber dem praktischen Einsatz, da auf längere Sicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht-kinderpornographische Seiten auf der Sperrliste landen werden (wenn nicht sowieso weitere "Begehrlichkeiten" auftauchen). Trotzdem ist das Wort Zensur ein Eigentor, wenn man mit nicht-informierten Leuten diskutiert, die sofort auf die Barrikaden gehen, wenn Kinderpornographie und Zensur im Zusammenhang fallen. Dafür ist das Thema Kinderpornographie zu geschickt gewählt.
Zugegeben, ein anderer plakativer Begriff fällt mir auch nicht ein. Ich hoffe trotzdem auf einen "Ruck", da die Diskussion um Netzsperren mit dem Begriff Zensur vermutlich eine Nischendiskussion unter ein paar Linken, Liberalen, Bürgerrechtlern und Netzaktivisten bleibt.
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Friday, 16. January 2009
Internetsperren sollen bis Mitte März Realität werden
Die Blockierung kinderpornographischer Seiten soll nun auch in Deutschland Realität werden. Angeblich gibt es eine Absprache mit den großen Internet-Providern, Familienministerin von der Leyen erwartet eine Vereinbarung bis spätestens Mitte März. Das BKA soll die Liste verwalten und an die Provider weitergeben, die diese dann umsetzen wollen (die Provider sagten später übrigens, dass sie eine klare gesetzliche Regelung erwarten).
Sagte ich kinderpornographischer Seiten? Nun ja, zumindest ist das das Ziel von Familienministerin Ursula von der Leyen, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Wirtschaftsminister Michael Glos (wer sich wundert, was das Wirtschaftsministerium damit zu tun hat: es hat die Verantwortung für das Telemediengesetz (TMG), welches dafür geändert werden müsste). Ich frage mich übrigens, was die SPD eigentlich davon hält... - oder die anderen Parteien. Normalerweise bekommt man bei jeder Ankündigung der Regierung sofort die Stimmen von allen drei Koalitionspartnern, Hinterbänklern oder der Opposition geliefert. Beim Thema Internetsperren scheint sich niemand die Finger verbrennen zu wollen, da ist das Thema Kinderpornographie als Begründung ideal. Jeder Kritiker muss sich sofort die Frage gefallen lassen, ob er denn nichts gegen Kinderpornos tun wolle und lieber tatenlos zuschauen wolle.
Auf die Frage, ob denn mit solchen Filter nicht auch andere Seiten blockiert werden könnten, blockt Frau von der Leyen ab, sie will die Diskussion "nicht führen" und wehrt sich gegen eine "Verwässerung" ihrer Initiative - fügt aber bemerkenswert hinzu, dass sie nicht ausschließen könne, dass künftige Regierungen dem Filter neue Schwerpunkte hinzufügen. Dieser Hinweis macht sich vor dem Hintergrund der aktuellen Wahlumfragen und der Dominanz der CDU natürlich besonders gut - da bliebe dann nur auf die FDP als potentiellen Koalitionspartner zu hoffen.
Könnte jemand wirklich sicher garantieren, dass jetzt und in Zukunft nur kinderpornographische Seiten gesperrt werden, gäbe es vermutlich kaum Kritik. Die Befürchtung bleibt aber einfach, dass die Beschränkungen in Zukunft ausgebaut werden - leider ist die deutsche Politik der Lobby der Musikindustrie einfach zu hörig, um nur ein Beispiel zu nennen. Hier erwartet auch kaum einer einen "großen Schlag, das Ganze wird eher schleichend vor sich gehen. Als nächstes könnte man sich doch die rechtsextremen Seiten vornehmen, oder nicht? Auch hier lässt sich hervorragend argumentieren, dass man dem Markt für Nazi-Musik und -Bekleidung sowie rechte Volksverhetzer- und Propaganda-Seiten stilllegen muss.
Was dann kommt, sehe ich fast schon plastisch vor mir: ein (idealerweise prominenter) Mitbürger klagt gegen eine Beleidigung, Veröffentlichung von Fotos aus der Privat- oder Intimsphäre oder einfach unzutreffende Berichterstattung auf einem ausländischen Server. Da man an diesen nicht rankommt, nimmt er nach einer Information und nachfolgenden Abmahnung die Provider als Mitstörer in die Pflicht. Schließlich haben diese ja ab Einrichtung der Internetfilter nachweislich die Möglichkeit, Seiten zu blockieren. Schwupps, schon klopft die Musikindustrie an.
(Ich höre jetzt schon das Zähneknirschen und Stöhnen der Juristen aufgrund meiner laienhaften und vermutlich nicht oder nur teilweise zutreffenden Ausführungen. Ich werde mich sehr gerne eines besseren Belehren lassen - vorzugsweise von der Realität...
)
Zu Schreiben "gewöhnt euch an diesen Hinweis", wäre jetzt zu hart, ich hoffe mal, dass niemand diese Seite je zu Gesicht bekommt. Obwohl, so abwegig ist das Ganze nicht, schließlich hat es in Großbritannien ja auch schon Wikipedia und das Internet-Archiv Archive.org erwischt - letzteres gerade an dem Tag, als die Einigung mit den Providern in Deutschland verkündet wurde. Manchmal gibt es schon sehr passende Zufälle...
Einen guten Beitrag zum Thema bietet netzwertig.com - mit einer Einschränkung: meiner Ansicht nach kann es sehr wohl sinnvoll sein, gegen ein Transportmedium vorzugehen. Vorausgesetzt, es ginge sicher, ohne andere Seiten zu beeinträchtigen und mit der Sicherheit, dass nur kinderpornographische Seiten gesperrt werden. Allerdings bieten Netzsperren (insbesondere wie geplant auf DNS-Ebene) wenig Sicherheit, bei großen Risiken. Mit ein wenig Wissen lassen sie sich leicht umgehen - das gibt selbst das Familienministerium zu. Außerdem kommt eben doch immer wieder zu "Kollateralschäden", Seiten werden getroffen, die eigentlich gar kein Ziel sind (siehe eben die britische Wikipedia- und Archive.org-Sperren). Auf Wikileaks wurden auch schon Listen mit den geblockten Seiten einiger Länder veröffentlicht - laut netzpolitik.org sind in der schwedischen Datei viele Einträge keine Kinderpornographie, sondern Gay-Pornos (ich bin mir nicht sicher, ob Thailand als weiteres Beispiel für eine missbrauchte Blockliste taugt, da die Liste dort meines Wissens von Anfang an breiter angelegt wurde, um auch missliebige Seiten (z.B. wegen (angeblicher?) Majestätsbeleidigung des Königs zu sperren).
Bedenklich finde ich auch einen (beim ersten lesen eher harmlose) Sätze über den Arbeitsaufwand auf heise.de:
Heißt dass nun, das nur ein BKA-Beamter (von mir aus auch zwei oder drei) mehr oder weniger das deutsche Internet kontrollieren? Klar ist das jetzt überspitzt, das Grundproblem, dass wenige Beamte (der Exekutive) diese Liste verwalten, ohne z.B. eine richterliche Kontrolle.
Gibt es eigentlich schon Block-Blogs? (Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen...
)
Weitere Beiträge zum Thema:
Der schon erwähnte von netzwertig.com, sowie von netzpolitik.org, Linksammlung im Datenschutz-Blog und Lummaland.
Sagte ich kinderpornographischer Seiten? Nun ja, zumindest ist das das Ziel von Familienministerin Ursula von der Leyen, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Wirtschaftsminister Michael Glos (wer sich wundert, was das Wirtschaftsministerium damit zu tun hat: es hat die Verantwortung für das Telemediengesetz (TMG), welches dafür geändert werden müsste). Ich frage mich übrigens, was die SPD eigentlich davon hält... - oder die anderen Parteien. Normalerweise bekommt man bei jeder Ankündigung der Regierung sofort die Stimmen von allen drei Koalitionspartnern, Hinterbänklern oder der Opposition geliefert. Beim Thema Internetsperren scheint sich niemand die Finger verbrennen zu wollen, da ist das Thema Kinderpornographie als Begründung ideal. Jeder Kritiker muss sich sofort die Frage gefallen lassen, ob er denn nichts gegen Kinderpornos tun wolle und lieber tatenlos zuschauen wolle.
Auf die Frage, ob denn mit solchen Filter nicht auch andere Seiten blockiert werden könnten, blockt Frau von der Leyen ab, sie will die Diskussion "nicht führen" und wehrt sich gegen eine "Verwässerung" ihrer Initiative - fügt aber bemerkenswert hinzu, dass sie nicht ausschließen könne, dass künftige Regierungen dem Filter neue Schwerpunkte hinzufügen. Dieser Hinweis macht sich vor dem Hintergrund der aktuellen Wahlumfragen und der Dominanz der CDU natürlich besonders gut - da bliebe dann nur auf die FDP als potentiellen Koalitionspartner zu hoffen.
Könnte jemand wirklich sicher garantieren, dass jetzt und in Zukunft nur kinderpornographische Seiten gesperrt werden, gäbe es vermutlich kaum Kritik. Die Befürchtung bleibt aber einfach, dass die Beschränkungen in Zukunft ausgebaut werden - leider ist die deutsche Politik der Lobby der Musikindustrie einfach zu hörig, um nur ein Beispiel zu nennen. Hier erwartet auch kaum einer einen "großen Schlag, das Ganze wird eher schleichend vor sich gehen. Als nächstes könnte man sich doch die rechtsextremen Seiten vornehmen, oder nicht? Auch hier lässt sich hervorragend argumentieren, dass man dem Markt für Nazi-Musik und -Bekleidung sowie rechte Volksverhetzer- und Propaganda-Seiten stilllegen muss.
Was dann kommt, sehe ich fast schon plastisch vor mir: ein (idealerweise prominenter) Mitbürger klagt gegen eine Beleidigung, Veröffentlichung von Fotos aus der Privat- oder Intimsphäre oder einfach unzutreffende Berichterstattung auf einem ausländischen Server. Da man an diesen nicht rankommt, nimmt er nach einer Information und nachfolgenden Abmahnung die Provider als Mitstörer in die Pflicht. Schließlich haben diese ja ab Einrichtung der Internetfilter nachweislich die Möglichkeit, Seiten zu blockieren. Schwupps, schon klopft die Musikindustrie an.
(Ich höre jetzt schon das Zähneknirschen und Stöhnen der Juristen aufgrund meiner laienhaften und vermutlich nicht oder nur teilweise zutreffenden Ausführungen. Ich werde mich sehr gerne eines besseren Belehren lassen - vorzugsweise von der Realität...
STOP
"Ihr Internetbrowser versucht, eine Seite mit kinderpornographischen Inhalten aufzurufen"
Zu Schreiben "gewöhnt euch an diesen Hinweis", wäre jetzt zu hart, ich hoffe mal, dass niemand diese Seite je zu Gesicht bekommt. Obwohl, so abwegig ist das Ganze nicht, schließlich hat es in Großbritannien ja auch schon Wikipedia und das Internet-Archiv Archive.org erwischt - letzteres gerade an dem Tag, als die Einigung mit den Providern in Deutschland verkündet wurde. Manchmal gibt es schon sehr passende Zufälle...
Einen guten Beitrag zum Thema bietet netzwertig.com - mit einer Einschränkung: meiner Ansicht nach kann es sehr wohl sinnvoll sein, gegen ein Transportmedium vorzugehen. Vorausgesetzt, es ginge sicher, ohne andere Seiten zu beeinträchtigen und mit der Sicherheit, dass nur kinderpornographische Seiten gesperrt werden. Allerdings bieten Netzsperren (insbesondere wie geplant auf DNS-Ebene) wenig Sicherheit, bei großen Risiken. Mit ein wenig Wissen lassen sie sich leicht umgehen - das gibt selbst das Familienministerium zu. Außerdem kommt eben doch immer wieder zu "Kollateralschäden", Seiten werden getroffen, die eigentlich gar kein Ziel sind (siehe eben die britische Wikipedia- und Archive.org-Sperren). Auf Wikileaks wurden auch schon Listen mit den geblockten Seiten einiger Länder veröffentlicht - laut netzpolitik.org sind in der schwedischen Datei viele Einträge keine Kinderpornographie, sondern Gay-Pornos (ich bin mir nicht sicher, ob Thailand als weiteres Beispiel für eine missbrauchte Blockliste taugt, da die Liste dort meines Wissens von Anfang an breiter angelegt wurde, um auch missliebige Seiten (z.B. wegen (angeblicher?) Majestätsbeleidigung des Königs zu sperren).
Bedenklich finde ich auch einen (beim ersten lesen eher harmlose) Sätze über den Arbeitsaufwand auf heise.de:
Die norwegische Liste enthielt zum Start laut Ludvigsen 274 Adressen, sei bis zum Januar diesen Jahres zunächst auf 6704 angewachsen, von denen rund die Hälfte inzwischen aber wegen Inaktivität gestrichen worden sei. Die Zahl der permanent aktiv verfügbaren Webseiten mit Kinderpornographie schätzt der Norweger auf 1000 und somit auf eine Größe, welche "die Polizei durchaus im Griff haben kann". Pro Monat kämen rund 135 neue Adressen dazu. Über CIRCAMP werde die Liste mit anderen europäischen Polizeistellen ausgetauscht. Dabei müsse aber jedes angeschlossene Land aber selbst noch prüfen, ob ein erfasstes Angebot nach nationalem Recht tatsächlich illegal ist. Für diese Aufgabe benötige ein Polizist in Dänemark weniger als eine Stunde am Tag, ergänzte Lars Underbjerg, Kriminalinspektor der dänischen Landespolizei.
Heißt dass nun, das nur ein BKA-Beamter (von mir aus auch zwei oder drei) mehr oder weniger das deutsche Internet kontrollieren? Klar ist das jetzt überspitzt, das Grundproblem, dass wenige Beamte (der Exekutive) diese Liste verwalten, ohne z.B. eine richterliche Kontrolle.
Gibt es eigentlich schon Block-Blogs? (Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen...
Weitere Beiträge zum Thema:
Der schon erwähnte von netzwertig.com, sowie von netzpolitik.org, Linksammlung im Datenschutz-Blog und Lummaland.
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Wednesday, 24. September 2008
Telekompaket passiert Europaparlament mit Einschränkungen
Laut futureZone hat das Telekom-Paket das Europaparlament passiert, allerdings mit einer wichtigten Einschränkung: die Regelung "Three Strikes and you're out", die Provider dazu verpflichten sollte, bei der dritten Urheberrechtsverletzung ihrer Kunden den Anschluss zu sperren, wurde abgelehnt. Diese vor allem von französischer Seite forcierte Regelung war im Vorfeld heftig kritisiert worden, da sie eine umfassende Überwachung der User durch die Provider erfordert.
Allerdings heißt das nicht, dass die Regelung nun europaweit vom Tisch ist. Vielmehr bleibt es den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen, ob sie eine solche Regelung einführen. Die Provider sollen aber zur Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern verpflichtet werden. Allerdings wurde auch ein kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag angenommen, dass Rechte und Freiheiten der Internetnutzer nur mit Zustimmung eines Richters beschnitten werden dürfen, schreibt http://www.heise.de/newsticker/EU-Parlament-Provider-sollen-rechtmaessige-Inhalte-foerdern--/meldung/116427">heise.de. Laut heise.de wird es nun vermutlich nach einer Stellungnahme der französischen EU-Ratspräsidentschaft von einer zweiten Lesung des Telekom-Pakets abhängen, was tatsächlich in der EU Realität werden wird.
Update: Mittlerweile gibt es auch eine erste Einschätzung von netzpolitik.org.
Allerdings heißt das nicht, dass die Regelung nun europaweit vom Tisch ist. Vielmehr bleibt es den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen, ob sie eine solche Regelung einführen. Die Provider sollen aber zur Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern verpflichtet werden. Allerdings wurde auch ein kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag angenommen, dass Rechte und Freiheiten der Internetnutzer nur mit Zustimmung eines Richters beschnitten werden dürfen, schreibt http://www.heise.de/newsticker/EU-Parlament-Provider-sollen-rechtmaessige-Inhalte-foerdern--/meldung/116427">heise.de. Laut heise.de wird es nun vermutlich nach einer Stellungnahme der französischen EU-Ratspräsidentschaft von einer zweiten Lesung des Telekom-Pakets abhängen, was tatsächlich in der EU Realität werden wird.
Update: Mittlerweile gibt es auch eine erste Einschätzung von netzpolitik.org.
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