Heise.de berichtet darüber, dass die deutsche Smartbook AG dem US-Hersteller Qualcomm die Verwendung des Markennamens "Smartbook" in Deutschland untersagt hat.
Die Verfügung vom 13. August untersagt dem US-Chiphersteller die Verwendung der Wortmarke "Smartbook" im "geschäftlichen Verkehr innerhalb von im Bereich der Bundesrepublik Deutschland technisch abrufbaren Internetangeboten" und "im Zusammenhang mit tragbaren Computern" zu nutzen, wie der Kölner Hersteller am heutigen Montag mitteilte.
So weit, so gut. Weiter im Text:
Ein Sprecher des Landgerichts Köln bestätigte gegenüber heise online den Erlass der Verfügung (Az: 31 O 482/09) und wies auf die Einschränkungen des Verbots hin. Das gelte nur für die Verwendung des Begriffs im Bezug auf tragbare PC-Geräte auf in Deutschland abrufbaren Internetseiten. Das Verbot gelte nicht, wenn auf diesen Seiten gleichzeitig auf die Markenrechte der Smartbook AG hingewiesen werde.
(Hervorhebungen von mir)
Da können wir doch erleichtert sein. Die Verfügung ist eingeschränkt. Auf alle Seiten, die in Deutschland erreichbar sind. Was grundsätzlich einmal ja jede Webseite der Welt betrifft. Wären die Seiten in Deutschland nicht erreichbar, könnte das liebe Landgericht Köln auch nichts machen (ausgenommen Seiten auf deutschen Servern bzw. mit deutschem Admin-C, die im Regelfall aber auch in Deutschland abrufbar sein dürften...).
Es stimmt mich auf jeden Fall heiter, dass ein Landgerichts-Pressesprecher auf "Einschränkungen des Verbots" hinweist, die
- eigentlich keine sind
- in der Natur der Sache bzw. den Grenzen des deutschen Rechts liegen
Die Smartbook AG schreibt jetzt offenbar auch Journalisten an, um sie zu bitten, den Markennamen doch nicht zu verwenden, den Artikel zu modifizieren - oder am Besten gleich aus dem Netz zu nehmen.
Man merke mal wieder: nur noch Geräte mit Namen herausbringen, bei denen man auch weltweit die Markenrechte besitzt... irgendwer möchte immer Geld verdienen... Entschuldigung: seine Rechte schützen.





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