Fangen wir mit der Antwort auf die Frage an: ja. Jetzt wo das geklärt ist, weiter im Text.
Die Forderung der Petition von Franziska Heine lautet:
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Die Hauptforderung der Petition wird sich bei der Abstimmung heute erledigen. Es ist abzusehen - und da steckt keine böse Absicht sondern die normale Verfahrensdauer dahinter - dass sich der Petitionsausschuss erst nach der Bundestagswahl mit der Petition beschäftigen wird. Franziska Heine wird vorgeladen, davon gehe ich aus. Ich bezweifle, dass sich eine Partei diese Blöße geben will, die erfolgreichste elektronische Petition einfach zu ignoren.
Das wird es aber auch schon gewesen sein. CDU und SPD werden sich beide - ich befürchte auch noch guten Gewissens - auf den Standpunkt stellen, dass sich die Petition ja erledigt hat. Schließlich:
1. Ist das Gesetz bereits verabschiedet
2. Der Entwurf vom 22.4. wurde nicht verabschiedet
2. Ist man doch auf die Bedenken der "Internet-Community" eingegangen
3. Ist doch die Mehrheit der "starken Internetnutzer" für das Gesetz
4. Sucht euch einen weiteren Grund aus.1
Spannend wird dabei allenfalls die Frage, wie sich die FDP in einer möglichen schwarz-gelben Koalition verhalten würde. Die SPD würde auch in der Opposition vermutlich ihr Gewissen nicht wiederfinden, allenfalls in einer rot-rot-grünen Regierung könnte man vielleicht noch auf Besserung hoffen.
Halten wir also fest: die Petition hat sich erledigt, wenn sie im Petitionsausschuss behandelt wird. Was nicht heißen soll, dass sie nicht richtig und wichtig war.
Wieso soll eine neue Petition sinnvoll sein?
Die nächsten paar Wochen, vielleicht auch Monate, erst einmal gar nicht. Zur jetzigen Zeit hat es gar keinen Sinn, noch eine Petition zu starten. Man könnte zwar z.B. den Bundestag auffordern, das Gesetz zurückzunehmen. Es würde aber die mediale Aufmerksamkeit fehlen und abgesehen von den engagiertesten Befürwortern würde niemand verstehen, warum man denn jetzt schon wieder eine Petition gegen das gleiche Gesetz unterschreiben solle, schließlich ist die erste noch nicht einmal behandelt.
Wann würde eine neue Petition denn Sinn machen?
Dann, wenn sich die Sachlage verändert. Wenn die erste Seite gesperrt wurde, die eben keine Kinderpornographie enthält. Ich denke da weniger ans BKA, mein Tipp geht eher in Richtung Landgericht Hamburg. Es haben schon genug Leute auf das Urteil aus dem November 2008 hingewiesen, in dem das LG Hamburg den Provider nur deswegen keine Sperre von Seiten mit Urheberrechtsverletzungen auferlegt hat, weil es nicht "zumutbar" wäre und eine DNS-Sperre leicht zu umgehen sei.
Spätestens heute Nachmittag wird sich das ändern. Das Gesetz verpflichtet die Betreiber zu DNS-Sperren gegen Kinderpornographie. Die Sperren sind wirksam, sonst würden sie doch nicht beschlossen. Außerdem hat Frau von der Leyen doch immer wieder darauf hingewiesen, dass sie einen Großteil der Internetnutzer abhalten würden.
Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis die nächste Klage auf Sperre einer Urheberrechtsverletzung gegen die Provider eingereicht wird. Wenn nicht das Urheberrecht, bliebe noch das Presserecht. Wenn man es nicht schafft, einen Artikel anders aus der Welt zu bekommen (schönes aktuelles Beispiel findet sich auf Lobbycontrol/Wikileaks, einfach mal nach "Eutop" suchen), dann kann man ja Wikileaks sperren lassen.
Dann ist der Zeitpunkt, an dem man über eine neue Petition nachdenken kann und muss. Der Zeitpunkt, an dem am expliziten Beispiel klar gemacht werden kann, dass es nicht nur um Kinderpornographie geht. Der Zeitpunkt, an dem z.B. auch Zeitungsverlage und Journalisten erkennen, dass sie von Internetsperren bedroht sind. Vielleicht kommt dann auch der Moment, an dem sich die Kirchen an Martin Niemöller erinnern (nein, ich will damit nicht andeuten, dass wir uns in ein menschenverachtendes "Viertes Reich" bewegen. Mir geht es darum, dass eine mögliche Zensur in vielen, kleinen Schritten ausgeweitet werden würde und ein Protest "am Ende" zu spät wäre). Wenn eine wirklich breite Öffentlichkeit für die Petition zu gewinnen wäre und den bisherigen (ePetitions-) Rekord in den Schatten stellen würde.
Dann könnte eine weitere Petition Sinn machen und die darin geäußerten Befürchtungen auch eine Verfassungsklage stützen.
1Update/Nachtrag: Mittlerweile findet sich auf der Petitionsseite ein Hinweis des Petitionsauschusses, der zwar zusagt, das Gesetz überprüfen zu wollen und Franziska Heine einzuladen, die Argumentation geht aber schon stark in die von mir beschriebenen Richtungen.





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