Stefan Niggemeier hat einen Beitrag dazu geschrieben, wie Phoenix die Experten für eine Diskussionsrunde zur Abschluss des Vertrages zu den Internetsperren ausgesucht hat.
Viel interessanter ist aber, wie eine der Expertinnen als Geschäftsführerin des Vereins "Innocence in Danger" das Gesetz massiv bei Frau von der Leyen vorangetrieben hat. Wenn man dann liest, dass auch die Frau des Wirtschaftsministers Stephanie Freifrau zu Guttenberg Präsidentin des Vereins ist - und in dessen Verantwortungsbereich das Gesetz zu den Internetsperren liegt, dann macht man sich schon Gedanken. Natürlich darf sie sich ehrenamtlich engagieren. Wenn man aber sieht, dass bei einem Vorhaben/Gesetz, welches gegen heftige Kritik von allen Seiten durchgepeitscht wird, solch enge Verbindungen zwischen einem Lobbyverein und den umsetzenden Politikern besteht, dann kommt man ein wenig ins Grübeln...
Auch die von ihm verlinkten Artikel/Interviews sind sehr lesenswert: der Artikel in der Süddeutschen Zeitung sowie das Interview mit Christian Bahls von Mogis in der Zeit.
Update: Durch Twitter verbreitet sich gerade ein Blogbeitrag, warum Ursula von der Leyen durch verwandschaftliche Verbindungen einen Grund gehabt haben soll, sich gegen die Ausweitung der Sperren ausländischer Glücksspielseiten zu stellen.
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Wednesday, 22. April 2009
Stefan Niggemeier zu Verbindungen von Kinderschutz-Lobby und Politik (Update)
Posted by Stefan
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Kabinett beschließt Entwurf zu Internetsperren (Update)
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zu den Kinderporno-Netzsperren beschlossen, siehe z.B. Spiegel Online, heise.de und Golem.de. Zu finden ist er auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums.
Wie auch in den letzten Entwürfen findet sich in der beschlossen Fassung, ein Halbsatz, der die Zahl der zu sperrenden Seiten deutlich erhöhen wird. Gesperrt werden sollen nicht nur Seiten, die selbst kinderpornographische Inhalte bereit halten, sondern auch solche "deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen".
Erinnert man sich an das Urteil des Landgerichts Karlsruhe, das eine Durchsuchung bei einem Blogbetreiber anordnete, der auf ein anderes Blog verlinkt hatte, welches seinerseits auf die australische Sperrliste auf Wikileaks verlinkt hatte, dann kann man sich ausmalen, was in der Praxis aus einer solchen Formulierung gemacht werden kann. Zwar wird die Entscheidung des Landgerichts von Bundesverfassungsgericht überprüft (wie auch Jens Ferner bei seinem Kommentar zu einer Fassung des Entwurfs schreibt) - und hoffentlich gekippt - doch kann man den Zweck einer Seite doch sehr unterschiedlich ansehen. Würde z.B. in einem ersten Schritt Wikileaks aufgrund der vielen vorgehaltenen Sperrlisten anderer Länder (oder in Zukunft auch einer deutschen Sperrliste), wären in einem zweiten Schritt ziemlich viele Seiten bedroht. Fraglich auch, ob sich die Bundesregierung überhaupt der Geister bewusst ist, die sie ruft.
Laut heise.de sind jetzt auch Versatel und 1&1 eingeknickt und bereit, den Vertrag zu Kinderpornosperren zu unterzeichnen, damit dürfte die Liste der Zensurprovider noch länger werden, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft tritt.
Ausgenommen von der Sperrpflicht bleiben Anbieter mit weniger als 10.000 Kunden, damit unter anderem auch (aber eben nicht nur) Behörden und Universität. Somit bleibt eine weitere recht einfache Methode, die Sperren zu umgehen.
Interessant ist auch, was laut heise.de aus den Bedenken von Justizministerin Zypries geworden ist. Mittlerweile scheint sie der Meinung zu sein, dass der Zweck dieses Mittel heiligt. Da die Daten ja sowieso anfallen, sei man dann auch in der Verpflichtung, sie zu nutzen. Während heise.de früher noch schrieb, dass die Daten der auf die Stoppseite weitergeleiteten Personen weitergeleitet werden "dürfen", soll dies wohl in der Praxis die Regel werden.
Heise.de schreibt:
Das heißt: jeder, der auf der Stoppliste landet, und nicht nachweisen kann, dass es versehentlich geschah, setzt sich einer strafrechtlichen Verfolgung auch. So etwas dürfte in der Praxis ziemlich schwierig werden, selbst ohne eigenes Zutun kann man in diese Situation geraten. Dazu muss man noch nicht mal irgendwelche dunklen Szenarien basteln, wie Holger Köpke in seinem Blog. Allein die Link Prefetching-Funktion von Firefox dürfte da allein genug Probleme machen. Geht ein Durchschnitts-Firefox-User auf eine Webseite, die zu einer gesperrten Seite verlinkt, dürfte die Stopp-Seite schon aus dem Browser aufgerufen werden. Kommt man wieder zum Beispiel Wikileaks, dürfte das sehr häufig vorkommen (siehe diesen Eintrag zur Deaktivierung von Prefetching in Firefox).
Da davon auszugehen sein wird, dass das Gesetz den Bundestag passieren wird (spätestens seit der Tauss-Affäre scheint die SPD in dem Thema ja völlig das Rückgrat verloren zu haben) - und es eher schlechter als besser werden wird - bleibt nur ein Lichtblick: auf eine Verfassungsklage zu hoffen und dass der Reihe an verworfenen Gesetzen der Regierung ein weiteres hinzugefügt wird.
Wie auch in den letzten Entwürfen findet sich in der beschlossen Fassung, ein Halbsatz, der die Zahl der zu sperrenden Seiten deutlich erhöhen wird. Gesperrt werden sollen nicht nur Seiten, die selbst kinderpornographische Inhalte bereit halten, sondern auch solche "deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen".
Erinnert man sich an das Urteil des Landgerichts Karlsruhe, das eine Durchsuchung bei einem Blogbetreiber anordnete, der auf ein anderes Blog verlinkt hatte, welches seinerseits auf die australische Sperrliste auf Wikileaks verlinkt hatte, dann kann man sich ausmalen, was in der Praxis aus einer solchen Formulierung gemacht werden kann. Zwar wird die Entscheidung des Landgerichts von Bundesverfassungsgericht überprüft (wie auch Jens Ferner bei seinem Kommentar zu einer Fassung des Entwurfs schreibt) - und hoffentlich gekippt - doch kann man den Zweck einer Seite doch sehr unterschiedlich ansehen. Würde z.B. in einem ersten Schritt Wikileaks aufgrund der vielen vorgehaltenen Sperrlisten anderer Länder (oder in Zukunft auch einer deutschen Sperrliste), wären in einem zweiten Schritt ziemlich viele Seiten bedroht. Fraglich auch, ob sich die Bundesregierung überhaupt der Geister bewusst ist, die sie ruft.
Laut heise.de sind jetzt auch Versatel und 1&1 eingeknickt und bereit, den Vertrag zu Kinderpornosperren zu unterzeichnen, damit dürfte die Liste der Zensurprovider noch länger werden, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft tritt.
Ausgenommen von der Sperrpflicht bleiben Anbieter mit weniger als 10.000 Kunden, damit unter anderem auch (aber eben nicht nur) Behörden und Universität. Somit bleibt eine weitere recht einfache Methode, die Sperren zu umgehen.
Interessant ist auch, was laut heise.de aus den Bedenken von Justizministerin Zypries geworden ist. Mittlerweile scheint sie der Meinung zu sein, dass der Zweck dieses Mittel heiligt. Da die Daten ja sowieso anfallen, sei man dann auch in der Verpflichtung, sie zu nutzen. Während heise.de früher noch schrieb, dass die Daten der auf die Stoppseite weitergeleiteten Personen weitergeleitet werden "dürfen", soll dies wohl in der Praxis die Regel werden.
Heise.de schreibt:
Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, "in Echtzeit" direkt beim Provider auf die IP-Adressen der "Nutzer" des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn er nicht nachweisen könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.
Das heißt: jeder, der auf der Stoppliste landet, und nicht nachweisen kann, dass es versehentlich geschah, setzt sich einer strafrechtlichen Verfolgung auch. So etwas dürfte in der Praxis ziemlich schwierig werden, selbst ohne eigenes Zutun kann man in diese Situation geraten. Dazu muss man noch nicht mal irgendwelche dunklen Szenarien basteln, wie Holger Köpke in seinem Blog. Allein die Link Prefetching-Funktion von Firefox dürfte da allein genug Probleme machen. Geht ein Durchschnitts-Firefox-User auf eine Webseite, die zu einer gesperrten Seite verlinkt, dürfte die Stopp-Seite schon aus dem Browser aufgerufen werden. Kommt man wieder zum Beispiel Wikileaks, dürfte das sehr häufig vorkommen (siehe diesen Eintrag zur Deaktivierung von Prefetching in Firefox).
Da davon auszugehen sein wird, dass das Gesetz den Bundestag passieren wird (spätestens seit der Tauss-Affäre scheint die SPD in dem Thema ja völlig das Rückgrat verloren zu haben) - und es eher schlechter als besser werden wird - bleibt nur ein Lichtblick: auf eine Verfassungsklage zu hoffen und dass der Reihe an verworfenen Gesetzen der Regierung ein weiteres hinzugefügt wird.
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Tuesday, 21. April 2009
Metadiskussion um Netzsperren zwischen Netzaktivisten (Update)
Auf netzpolitik.org findet sich ein Beitrag, in dem bezugnehmend auf fefes Blog vertreten wird, dass sich die Kritik nicht mehr daran orientieren soll, dass die Netzsperren nicht funktionieren, sondern daran, dass eine Zensur erfolgt. Jens Ferner widerspricht in seinem Blogbeitrag und spricht von Grenzüberschreitung.
Ich liege da eher auf einer Linie mit Jens Ferner, würde aber den Fokus noch mehr auf einen anderen Punkt setzen:
Nehmen wir mal das völlig utopische Szenario an:
Es werden Netzsperren eingerichtet (zuverlässiger, als das jetzt passiert). Die Einstufung, welche Seiten auf der Liste landen nimmt nicht das BKA vor, sondern eine Kommission aus BKA, Staatsanwälten, Richtern, im Idealfall noch Vertreter außerhalb der Justiz (bei Kinderpornographie allerdings kaum umsetzbar aufgrund der psychologischen Belastung und strafrechtlichen Problematik). Eine andere Alternative wäre ein Senat nur aus (mehreren) Richtern.
Die Sperren werden ausdrücklich nur auf Kinderpornographie beschränkt, es wird festgelegt, dass sich dies auch in Zukunft nicht ändert. Jeglicher Missbrauch der Sperren, Zensur, Ansprüche von Lobbygruppen werden unterbunden, es ist also sichergestellt, dass nur Seiten auf der Liste landen, die eindeutig strafbare Kinderpornographie darstellen. Gleichzeitig wird mit einer Aufnahme in die Liste jedes Mittel ergriffen, um die Server so schnell wie möglich abzuschalten.
Natürlich ist die Utopie so an mehreren Punkten nicht vorstellbar. Bei dieser Utopie (oder allein nur der definitiven Sicherheit, dass wirklich nur kinderpornographische Seiten gelistet werden), gibt es meiner Ansicht nach kein Argument mehr gegen Internetsperren. Worum es mir aber geht: doch, es ist wichtig, dass die Netzsperren nicht wie propagiert funktionieren. Allerdings nicht, dass sie leicht umgehbar sind. Dies macht sie zwar fragwürdig, stellt sie aber in meinen Augen nicht in Frage.
Viel wichtiger ist ein anderer Punkt: es gibt keinerlei rechtsstaatliche Kontrolle der Seiten, die auf der Liste landen. Das ist der Punkt. Den Begriff Zensur zu bringen, ist kontraproduktiv! Wer Zensur und Kinderpornographie in einem Satz verwendet, hat sich bei den meisten Menschen argumentativ völlig ins Abseits gestellt. Daher ist ja auch das Thema Kinderpornographie gut gewählt, weil es jedem einleuchtet (ich sage absichtlich gut gewählt, da ja auch in der Diskussion in der CDU schon bald klar wurde, dass es weitere Begehrlichkeiten gibt).
Daher: ja, die Begrifflichkeiten in der Diskussion müssen sich ändern. Aber nicht hin zu Zensur. Die mangelnde rechtsstaatliche Kontrolle, immerhin einer der Pfeiler unserer Demokratie, dass ist es, was bemängelt werden muss! Das BKA ist ja auch nicht ohne Skandale, da muss der Fokus hin. Das BKA darf nicht die Oberhohheit über solch eine Liste besitzen, so wie der Vertrag - und auch der Gesetzentwurf - es vorsehen. Sich auf den Begriff Zensur zu versteifen, wird eher kontraproduktiv sein und leicht beiseite gewischt werden - auch wenn letztlich das Gleiche gemeint ist.
Update: Alexander Svennson äußert sich in seinem Blog Wortfeld ähnlich:
Dragan Espenschied antwortet im ODEM-Blog, geht aber vor allem auf die bei Alexander Svensson eher untergeordnete Kritik ein, dass Frau von der Leyen als Zensursula lächerlich gemacht wird und die Verwendung des Wortes Zensur im Allgemeinen.
Den entscheidenden, oben zititierten Punkt übersieht er - wie auch ein Großteil der anderen Netzaktivisten. Nochmal (ich wiederhole mich): ja, es geht um Zensur, zwar nicht dem Buchstaben der Gesetzesänderung nach, wohl aber dem praktischen Einsatz, da auf längere Sicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht-kinderpornographische Seiten auf der Sperrliste landen werden (wenn nicht sowieso weitere "Begehrlichkeiten" auftauchen). Trotzdem ist das Wort Zensur ein Eigentor, wenn man mit nicht-informierten Leuten diskutiert, die sofort auf die Barrikaden gehen, wenn Kinderpornographie und Zensur im Zusammenhang fallen. Dafür ist das Thema Kinderpornographie zu geschickt gewählt.
Zugegeben, ein anderer plakativer Begriff fällt mir auch nicht ein. Ich hoffe trotzdem auf einen "Ruck", da die Diskussion um Netzsperren mit dem Begriff Zensur vermutlich eine Nischendiskussion unter ein paar Linken, Liberalen, Bürgerrechtlern und Netzaktivisten bleibt.
Ich liege da eher auf einer Linie mit Jens Ferner, würde aber den Fokus noch mehr auf einen anderen Punkt setzen:
Nehmen wir mal das völlig utopische Szenario an:
Es werden Netzsperren eingerichtet (zuverlässiger, als das jetzt passiert). Die Einstufung, welche Seiten auf der Liste landen nimmt nicht das BKA vor, sondern eine Kommission aus BKA, Staatsanwälten, Richtern, im Idealfall noch Vertreter außerhalb der Justiz (bei Kinderpornographie allerdings kaum umsetzbar aufgrund der psychologischen Belastung und strafrechtlichen Problematik). Eine andere Alternative wäre ein Senat nur aus (mehreren) Richtern.
Die Sperren werden ausdrücklich nur auf Kinderpornographie beschränkt, es wird festgelegt, dass sich dies auch in Zukunft nicht ändert. Jeglicher Missbrauch der Sperren, Zensur, Ansprüche von Lobbygruppen werden unterbunden, es ist also sichergestellt, dass nur Seiten auf der Liste landen, die eindeutig strafbare Kinderpornographie darstellen. Gleichzeitig wird mit einer Aufnahme in die Liste jedes Mittel ergriffen, um die Server so schnell wie möglich abzuschalten.
Natürlich ist die Utopie so an mehreren Punkten nicht vorstellbar. Bei dieser Utopie (oder allein nur der definitiven Sicherheit, dass wirklich nur kinderpornographische Seiten gelistet werden), gibt es meiner Ansicht nach kein Argument mehr gegen Internetsperren. Worum es mir aber geht: doch, es ist wichtig, dass die Netzsperren nicht wie propagiert funktionieren. Allerdings nicht, dass sie leicht umgehbar sind. Dies macht sie zwar fragwürdig, stellt sie aber in meinen Augen nicht in Frage.
Viel wichtiger ist ein anderer Punkt: es gibt keinerlei rechtsstaatliche Kontrolle der Seiten, die auf der Liste landen. Das ist der Punkt. Den Begriff Zensur zu bringen, ist kontraproduktiv! Wer Zensur und Kinderpornographie in einem Satz verwendet, hat sich bei den meisten Menschen argumentativ völlig ins Abseits gestellt. Daher ist ja auch das Thema Kinderpornographie gut gewählt, weil es jedem einleuchtet (ich sage absichtlich gut gewählt, da ja auch in der Diskussion in der CDU schon bald klar wurde, dass es weitere Begehrlichkeiten gibt).
Daher: ja, die Begrifflichkeiten in der Diskussion müssen sich ändern. Aber nicht hin zu Zensur. Die mangelnde rechtsstaatliche Kontrolle, immerhin einer der Pfeiler unserer Demokratie, dass ist es, was bemängelt werden muss! Das BKA ist ja auch nicht ohne Skandale, da muss der Fokus hin. Das BKA darf nicht die Oberhohheit über solch eine Liste besitzen, so wie der Vertrag - und auch der Gesetzentwurf - es vorsehen. Sich auf den Begriff Zensur zu versteifen, wird eher kontraproduktiv sein und leicht beiseite gewischt werden - auch wenn letztlich das Gleiche gemeint ist.
Update: Alexander Svennson äußert sich in seinem Blog Wortfeld ähnlich:
Wäre ich Ursula von der Leyen, würde ich mich über die Steilvorlage freuen — jemand hat also etwas dagegen, dass Bilder von Kindesmissbrauch zensiert werden? Wer wäre da nicht auf der Seite der Zensoren?
Dragan Espenschied antwortet im ODEM-Blog, geht aber vor allem auf die bei Alexander Svensson eher untergeordnete Kritik ein, dass Frau von der Leyen als Zensursula lächerlich gemacht wird und die Verwendung des Wortes Zensur im Allgemeinen.
Den entscheidenden, oben zititierten Punkt übersieht er - wie auch ein Großteil der anderen Netzaktivisten. Nochmal (ich wiederhole mich): ja, es geht um Zensur, zwar nicht dem Buchstaben der Gesetzesänderung nach, wohl aber dem praktischen Einsatz, da auf längere Sicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht-kinderpornographische Seiten auf der Sperrliste landen werden (wenn nicht sowieso weitere "Begehrlichkeiten" auftauchen). Trotzdem ist das Wort Zensur ein Eigentor, wenn man mit nicht-informierten Leuten diskutiert, die sofort auf die Barrikaden gehen, wenn Kinderpornographie und Zensur im Zusammenhang fallen. Dafür ist das Thema Kinderpornographie zu geschickt gewählt.
Zugegeben, ein anderer plakativer Begriff fällt mir auch nicht ein. Ich hoffe trotzdem auf einen "Ruck", da die Diskussion um Netzsperren mit dem Begriff Zensur vermutlich eine Nischendiskussion unter ein paar Linken, Liberalen, Bürgerrechtlern und Netzaktivisten bleibt.
Posted by Stefan
in Meinung, Netziges, Netzsperren
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12:54
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