Auf Telepolis findet sich der erste Teil eines Artikels von Bettina Winsemann (Twister) zur Vorratsdatenspeicherung. Sie geht vor allem auf die Beschränkung der Vorratsdatenspeicherung auf "schwere Straftaten" ein - und erläutert, dass dieser Begriff im deutschen Rechtswesen gar nicht definiert ist. Damit ist die Beschränkung kaum wirksam - und die EU-Richtlinie auch erlaubt, die Anwendung der Vorratsdatenspeicherung über die "serious crimes" hinaus auszuweiten.
Sehr lesenswerter Artikel, gespannt dürfen wir auf die weiteren Teile sein!





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