Wie auch in den letzten Entwürfen findet sich in der beschlossen Fassung, ein Halbsatz, der die Zahl der zu sperrenden Seiten deutlich erhöhen wird. Gesperrt werden sollen nicht nur Seiten, die selbst kinderpornographische Inhalte bereit halten, sondern auch solche "deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen".
Erinnert man sich an das Urteil des Landgerichts Karlsruhe, das eine Durchsuchung bei einem Blogbetreiber anordnete, der auf ein anderes Blog verlinkt hatte, welches seinerseits auf die australische Sperrliste auf Wikileaks verlinkt hatte, dann kann man sich ausmalen, was in der Praxis aus einer solchen Formulierung gemacht werden kann. Zwar wird die Entscheidung des Landgerichts von Bundesverfassungsgericht überprüft (wie auch Jens Ferner bei seinem Kommentar zu einer Fassung des Entwurfs schreibt) - und hoffentlich gekippt - doch kann man den Zweck einer Seite doch sehr unterschiedlich ansehen. Würde z.B. in einem ersten Schritt Wikileaks aufgrund der vielen vorgehaltenen Sperrlisten anderer Länder (oder in Zukunft auch einer deutschen Sperrliste), wären in einem zweiten Schritt ziemlich viele Seiten bedroht. Fraglich auch, ob sich die Bundesregierung überhaupt der Geister bewusst ist, die sie ruft.
Laut heise.de sind jetzt auch Versatel und 1&1 eingeknickt und bereit, den Vertrag zu Kinderpornosperren zu unterzeichnen, damit dürfte die Liste der Zensurprovider noch länger werden, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft tritt.
Ausgenommen von der Sperrpflicht bleiben Anbieter mit weniger als 10.000 Kunden, damit unter anderem auch (aber eben nicht nur) Behörden und Universität. Somit bleibt eine weitere recht einfache Methode, die Sperren zu umgehen.
Interessant ist auch, was laut heise.de aus den Bedenken von Justizministerin Zypries geworden ist. Mittlerweile scheint sie der Meinung zu sein, dass der Zweck dieses Mittel heiligt. Da die Daten ja sowieso anfallen, sei man dann auch in der Verpflichtung, sie zu nutzen. Während heise.de früher noch schrieb, dass die Daten der auf die Stoppseite weitergeleiteten Personen weitergeleitet werden "dürfen", soll dies wohl in der Praxis die Regel werden.
Heise.de schreibt:
Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, "in Echtzeit" direkt beim Provider auf die IP-Adressen der "Nutzer" des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn er nicht nachweisen könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.
Das heißt: jeder, der auf der Stoppliste landet, und nicht nachweisen kann, dass es versehentlich geschah, setzt sich einer strafrechtlichen Verfolgung auch. So etwas dürfte in der Praxis ziemlich schwierig werden, selbst ohne eigenes Zutun kann man in diese Situation geraten. Dazu muss man noch nicht mal irgendwelche dunklen Szenarien basteln, wie Holger Köpke in seinem Blog. Allein die Link Prefetching-Funktion von Firefox dürfte da allein genug Probleme machen. Geht ein Durchschnitts-Firefox-User auf eine Webseite, die zu einer gesperrten Seite verlinkt, dürfte die Stopp-Seite schon aus dem Browser aufgerufen werden. Kommt man wieder zum Beispiel Wikileaks, dürfte das sehr häufig vorkommen (siehe diesen Eintrag zur Deaktivierung von Prefetching in Firefox).
Da davon auszugehen sein wird, dass das Gesetz den Bundestag passieren wird (spätestens seit der Tauss-Affäre scheint die SPD in dem Thema ja völlig das Rückgrat verloren zu haben) - und es eher schlechter als besser werden wird - bleibt nur ein Lichtblick: auf eine Verfassungsklage zu hoffen und dass der Reihe an verworfenen Gesetzen der Regierung ein weiteres hinzugefügt wird.





Kommentare